Darf mein Vermieter Untervermietung untersagen bzw. dann mehr Geld fordern und vorschreiben, dass ich nur an Frauen untervermiete?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann die Zustimmung zur Untervermietung nicht vom Geschlecht abhängig machen.

Er darf der Untervermietung zustimmen und dafür auch mehr Geld nehmen. Das ist kein Problem. Er darf aber die Untervermietung nicht an die Bedingung knüpfen, nur bestimmte Personen, Geschlecht, Herkunft und was weiß ich noch was.

Das geht allein schon nicht wegen der Reihenfolge:

1. Bevor Du UM suchst, musst Du schon die Zustimmung haben. Entweder er gibt die Zustimmung oder verweigert sie. (Schriftlich!)

2. Du suchst Untermieter nach Deinem "Geschmack" und dann kann der Vermieter die Zustimmung nicht wieder zurück ziehen.

Aber: Wenn der Vermieter die Zustimmung generell verweigert, weil Du nicht bereit bist, auf seine Bedingungen einzugehen, hast Du erst recht ein Problem.

Jetzt könntest Du natürlich erst einmal zum Schein eingehen und dann doch nehmen, was gerade so kommt. Das trägt dann nicht gerade zu einem friedvollen miteinander bei und sicher auch nicht angenehm für den Mitbewohner.

Danke für die Auszeichnung.

Bei einer Untervermietung muss der Vermieter informiert werden, er muss der Untervermietung zustimmen.

Er hat selbstverständlich keinerlei Rechte, dir da irgendwie reinzureden. Es ist deine Wohnung, das geht ihn nichts an. (Es sei denn, du würdest an Prostituierte oder so untervermieten).

Was heißt das? Er muss zustimmen, aber darf nicht bei der Person mitreden? Problem ist, er stimmt nur zu, wenn er die Miete auch erhöht. Hast du da nen Tipp?

@RonjaLima

Kann er nicht. Er MUSS zustimmen. Kommt er gar nicht drumrum.

Geh zum Fachanwalt für Mietrecht oder zum Mieterbund. Viele Vermieter haben völlig absurde Vorstellungen hinsichtlich ihrer Rechte, die brauchen es, dass sie mal auf den Boden der Tatsachen geholt werden.

Geh mal auf Anfang.

Du und dein Ex-Partner habt einen gemeinsamen Mietvertrag. Er ist ausgezogen. Habt ihr zusammen den Mietvertrag gekündigt? Ansonsten haftet dein Ex weiterhin auch für die Miete. Also wird dein Ex Interesse haben, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Das geht allerdings nur mittels Vereinbarung von Vermieter, deinem Ex und Dir.

Wenn es so ist und dein Vermieter dir einen neuen Mietvertrag mit Einverständnis der Untervermietung bei höherer Miete anbietet, ist das bereits ein Entgegenkommen. Bei Untermieteinverständnis kann er allerdings nicht verlangen, dass nur an Frauen untervermietet wird. Er kann jedoch verlangen, dass ihm die Person genannt bzw. vorgestellt wird und er sie Überprüfen kann/darf. Sollte er berechtigte Einwände gegen die Person haben, kann er sein Einverständnis zur Vermietung gerade an diese Person verweigern. Das müssten aber dann schon handfeste Gründe sein.

Bedenke: Er könnte bei Kündigung der Wohnung einen neuen Mietpreis verlangen und selbst seine Mieter (vermutlich Frauen) aussuchen.

Wenn du die Wohnung behalten willst, dann regle erstmal, dass dein Ex mittels Vereinbarung aller aus dem Mietverhältnis entlassen wird.  Dann kläre das weitere Mietverhältnis mit deinem Vermieter ab und akzeptiere den Untermietzuschlag pro Person von 50 Euro. Oder dein Ex und du kündigt die Wohnung und du suchst dir eine Wohnung, die du dir alleine leisten kannst.

"und ich aber bei "berechtigtem Interesse" die Erlaubnis vom Vermieter verlangen kann."

dann teile dem vermieter das schriftlich mit

hier steht dazu einiges:

http://www.gevestor.de/details/untermietvertrag-stolperstein-berechtigtes-interesse-502419.html

auch wenn du unterschrieben hättest nur an frauen unterzuvermeiten lasse die doch mal beraten ob das rechtlich überhaupt gültig ist


behalte erst mal deinen bisherigen mietvertrag bis alles geregelt ist. der ist weiterhin gültig

Danke. Habe ich noch nicht unterschrieben. Wollte mich erst mal schlau machen

Also zunächst halte ich eine Regelung, dass Du nur an Frauen vermieten darfst für vollkommenen Unsinn. Das darf er Dir nicht vorschreiben und würde ich im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Ansonsten muss Du Deinen Vermieter informieren und um Zustimmung bitten. Bei berechtigtem Interesse deinerseits muss er seine Zustimmung geben. Macht er das nicht und gibt er dazu nicht mal einen Grund an, hättest Du sogar ein Sonderkündigungsrecht.

Berechtigtes Interesse hast Du, da Du eine veränderte Lebenssituation erfahren hast und Dir die Wohnung sonst nicht leisten kannst. Das reicht als berechtigtes Interesse vollkommen aus.

Hier noch ein paar Angaben und Paragraphen: http://www.finanztip.de/untermiete/

PS.: Ich komme noch nicht darüber hinweg, dass er Dir vorschreiben will nur an Frauen zu vermieten. Da wüsste ich echt mal gerne, welche Vorstellungen den Vermieter umtreiben. Krass!