Melde ich mich bei einer Untervermietung meiner Wohnung ab?

3 Antworten

dein1. wohnsitz bleibt, wenn du wieder kommst nach einem längeren urlaub oder so.

du bleibst mieter und zahlst auch die miete weiter, aber du musst deinen vermieter fragen, ob du deine wohnung untervermieten darfst!

Wenn Du die Wohnung als Erstwohnsitz erhalten willst, ist es nur erforderlich, Dich am neuen Wohnort als Zweitwohnsitz anzumelden.

Das solltest du erst einmal mit deinem VERMIETER klären. Die Vermietung der kompletten Wohnung ist normalerweise vertraglich ausgeschlossen.

Wenn du das tust, ohne zu fragen, kann es dir passieren, dass du nach dem halben Jahr obdachlos bist.