Zur Untermiete in einer nicht genehmigten Wohnung, Rechte?

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Gegenueber deinem Vermieter (dem Hauptmieter) ja, gegenueber dessen Vermieter aber nicht. 

Das heisst, dass der Vermieter des "Hauptmieters" diesem die nicht genehmigte Gebrauchsueberlassung mit sofortiger Wirkung untersagen und diesem erforderlichenfalls auch fristlos kuendigen kann (die Kuendigung muss er dann auch dir aussprechen). Eventuelle Schadenserstzansprueche musst du dann bein deinem Vermieter (dem Hauptmieter) geltend machen. 

Okay, so habe ich mir das fast gedacht. Also kann ich zwar rein theoretisch von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden, habe dann aber mit der Untermietvertrag trotzdem rechte, zB. Schadensersatz. Hoffen wir Mal, dass die Situation garnicht so ist wie ich vermute, muss wohl selbst Mal Kontakt zum Vermieter aufnehmen und das klären, dann gibt's wenigstens Gewissheit. Danke :)

die Kuendigung muss er dann auch dir aussprechen)

Das ist natuerlich falsch.

Der Untermieter ist nicht Vertragspartner des Hauptvermieters und umgekehrt.

Wenn der Hauptmieter z.B. fristlos gekündigt wird musst Du auch raus.

Eine Kündigungsfrist gegenüber dem Hauptvermieter hast Du nicht.

Du hast absolut nichts mit dem Hauptvermieter zu schaffen, denn er ist nicht Dein Vertragspartner.

Du kannst Deinen Vermieter auf Schadenersatz verklagen und da kann einiges zusammen kommen.

In Anbetracht deiner Zweifel solltest du prüfen, ob dein Vermieter auch wirklich Mieter der Wohnung ist. Das kann am besten der Eigentümer/Vermieter beantworten.

Für den Fall, dass dich der Eigentümer auffordert die Mietwohnung zu verlassen, solltest du der Aufforderung nicht folgen. Eine Räumungsklage kann sich nicht gegen dich richten, denn der Eigentümer ist nicht dein Vertragspartner.

Wenn die Wohnung ohne Erlaubnis untervermietet wurde, konnte gar kein gültiger Untermietvertrag zustande kommen, Das hieße, du lebst dort illegal und kannst von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden,

Das ist natuerlich falsch. Die fehlende Erlaubnis zur Untervermietung macht den Mietvertrag zwischen dem "Untervermieter" und dem "Untermieter" keineswegs unwirksam. Wenn der "Untervermieter" den durchaus wirksamen Mietvertrag mit dem "Untermieter" aber nicht erfuellen kann (z.B. aufgrund einer wirksamen Kuendigung seines eigenen Mietvertrages), macht er sich gegenueber seinem Mieters ("dem "Untermieter") ggf. schadensersatzpflichtig.