Stillschweigende Genehmigung/Erlaubnis?

6 Antworten

Wenn der Vermieter über "einen längeren Zeitraum" ein ungemeldetes Untermietverhältnis duldet, so macht er zunächst nichts falsch. Wenn er also eine schlechte Minute hat und beschließt seinen Mieter wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte abzumahnen und fristlos zu kündigen, dann könnte der gekündigte Mieter dieser Kündigung nicht folgen und die Mietwohnung nicht an den Vermieter zurück geben. 

Es folgt vermutlich eine Klage auf Räumung gegen den Mieter und der Richter entscheidet in seinem Ermessensspielraum gegen den Vermieter, weil der Vermieter über "einen längeren Zeitraum" seine Rechte nicht wahrgenommen hat. Dabei gibt es keine Definition des längeren Zeitraumes, aber ich meine, dass es schon mehrere Monate sein sollten, die gegen den Vermieter sprechen.

Gerhart  18.10.2017, 23:03

Nachsatz: Die Duldung eines ungemeldeten Untermietverhältnisses durch den Vermieter ist keine stillschweigende Genehmigung oder Erlaubnis für den Mieter.

Da brauchst Du nichts zu unternehmen. Sollte der Vermieter wirklich was dagegen haben, muss er das seinem Mieter mitteilen. Dieser müßte dann ggf. das Mietverhältnis kündigen und falls Du wirklich sofort ausziehen musst, gehst Du in eine mittleres Hotel und läßt Dir die Rechnung von Deinem Vermieter bezahlen.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:06

Das weiß ich leider auch alles schon. Ich möchte doch einfach nur meine Frage beantwortet haben. Wie ist dieser "über längere Zeit"- Zeitraum zu definieren, rechtlich gesehen, lel.

Trotzdem danke :)

bwhoch2  18.10.2017, 18:13
@AlquaidaDjango

Rein rechtlich gesehen gibt es im Mietrecht kein Gewohnheitsrecht.

Würde der Vermieter plötzlich die Untervermietung untersagen und würde daraufhin Dein Vermieter nicht dafür sorgen, dass Du ausziehst, könnte er die fristlose Kündigung bekommen. Entweder er widerspricht der Kündigung oder zieht einfach nicht aus und Du auch nicht, dann muss der Vermieter Räumungsklage einreichen. Schließlich kommt es zum Räumungsprozess und da sitzt dann ein Richter, der genau Deinen Einzelfall zu entscheiden hat und was dieser am Ende entscheidet, dafür kann vermutlich keiner eine Prognose abgeben.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:26
@bwhoch2

Es ging nicht ganz eindeutig hervor, worauf du das Gewohnheitsrecht bezogen hast, aber der Vermieter kann eine Untervormittag nicht willkürlich kündigen, wenn er dieser zugestimmt (ob in Wort oder Schrift oder stillschweigend ist egal) hat. In diesem Fall muss der Vermieter einen Grund haben.


Ich kenne mich Recht gut aus mit Mietrecht, nur weiß ich nicht was dieser "über längere Zeit"-Zeitraum bedeutet.


Naja sowas kann böse ins auge gehen wenn der rausschmiss kommt.

Er weiss ja vielleicht nicht das du da zur untermiete lebst. Bis er es vielleicht erfährt. 

Mein rat, ergreife die Initiative und frag ihn direkt. Im sinne du wunderst dich das bis jetzt vom Hauptmieter nix kam und du jetzt die Initiative ergreifst.

Wenn da vorher schon zur untermiete vermietet wurde, warum sollte er jetzt was gegen haben? 

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 17:59

Er weis definitiv, das ich in der Wohnung zur Untermiete wohne, war schon Mal mit ihm im Gespräch, zwar aus anderen Gründen, aber er ist sich meiner Meinung durchaus bewusst.

Das Problem mit dem direkt fragen ist, das ich ihn eigentlich nie hier antreffe, weil ich durch Arbeit und Familie bedingt selten da bin und es bei ihm auch der Fall ist. 

Deshalb wüsste ich einfach gerne die dieser "über längere Zeit"-Zeitraum zu definieren ist. Das könnte ja 10sec bedeuten oder 100Jahre. 


Deine Antwort hat mir zwar nicht wirklich weitergeholfen (darauf ihn direkt zu fragen bin ich  auch schon gekommen 😅 ) aber trotzdem danke schonmal

....ich weiß jetzt nicht, wie es rechtlich tatsächlich aussieht....aber mitbekommen, was da "läuft" müsste er ja bereits haben. Sofern er das "stillschweigend duldet" dürfte es ihm egal sein, wer letztendlich dort wohnt und Miete an ihn zahlt. Würde es ihn ernsthaft stören, würde er sich wohl schon gemeldet haben. Was natürlich nicht ausschließt, dass er das evtl. noch tun wird.....

Kleine Nachfrage noch: ich habe das schon richtig verstanden, dass Du dort nicht in einer WG lebst und der Hauptmieter nur selten anwesend ist, sondern Du die Wohnung wie ein ganz normaler Mieter nutzt...halt nur indirekt gemietet?

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:04

Bin halt auf der Suche nach der rein rechtlichen Antwort 😅 die logische Schlussfolgerung zu ziehen habe ich auch alleine hinbekommen, lel, aber trotzdem danke :)

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:21

@tuedelbuex, ja genau, ich wohne in keiner WG. Es handelt sich um eine Einzimmerwohnung. Ich wohne hier alleine.

tuedelbuex  18.10.2017, 18:28
@AlquaidaDjango

....tja, wie es rechtlich aussieht, weiß ich auch nicht! Ist halt nur mein Gedanke, dass er keinen Grund zu meckern hat, solange sein Geld kommt und keine Beschwerden von irgendeiner Seite. Warum sollte ein Beteiligter einer "Win-Win (-Win)-Situation" Interesse haben, etwas daran zu ändern. 

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:36
@tuedelbuex

So denk ich auch. Winwinwin hat ja jeder etwas davon. Ich bin bei sowas aber immer etwas fanatisch darauf auch rechtlich einwandfrei abgeschickt zu sein. Gesetzes-treuer Bürger und so :D

tuedelbuex  18.10.2017, 18:53
@AlquaidaDjango

...dann klärst Du das vielleicht besser ab! Wird schon...! 👍

Was ich nicht verstehe:

der Vermieter muß doch Kenntnis von deinem Einzug haben? Du überweist ihm doch sicher auch eine Mietzahlung.

Wieso hat er der Untervermietung dann nie zugestimmt?

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:02

Natürlich überweise ich ihn gar nichts. Ich überweise dem Hauptmieter die Miete und der Hauptmieter überweist seine Miete dem vermieter, lel 😅

studiogirl  18.10.2017, 18:06
@AlquaidaDjango

Hä? Was für ein Durcheinander! Dann hast du, meiner Meinung nach, überhaupt keine Rechte.....wenn nicht mal was schriftlich geregelt ist.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:16
@studiogirl

Hm du scheinst leider keinerlei Ahnung von Mietrecht zu haben. Keine Vermutung sondern eine Feststellung. Ich habe die Rechte eines Untermieters, aber ich will dir das jetzt ehrlich gesagt nicht erklären. Ich bin auf der Suche nach einer rechtlichen, konstruktiven Antwort und nicht auf der Suche nach einer Antwort von jemandem der von dem Thema eindeutig nichts weis. Nimm's nicht persönlich, ich bin für jede antwort dankbar, es gibt nur leider antworten die mich kein bisschen weiterbringen... 

studiogirl  18.10.2017, 18:25
@AlquaidaDjango

Sorrry, dann mußt du dich an einen Anwalt oder den Mieterbund wenden, wenn du rechtliche Antworten möchtest  und nicht in einem Laienforum fragen. Ich habe schon Ahnung, aber so eine Konstellation habe ich im Leben noch nicht gehört.

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:33
@studiogirl

In diesem "Laienforum" treiben sich auch Rechtsanwälte Rum ;) wie gesagt, trotzdem danke und schön das du jemand bist, der nicht gleich alles persönlich nimmt.

studiogirl  18.10.2017, 18:34
@AlquaidaDjango

Rechtsanwälte, ja klar....die antworten dann auch kostenfrei. 

AlquaidaDjango 
Fragesteller
 18.10.2017, 19:05
@studiogirl

Muss mich wohl einfach Mal an einen Dozenten von mir wenden der Rechtsanwalt ist. Klappt halt nicht alles so reibungslos in der Anonymität des Internets.

studiogirl  18.10.2017, 19:10
@AlquaidaDjango

Ja, warum nicht gleich den Richtigen fragen.....

johnnymcmuff  18.10.2017, 19:25
@AlquaidaDjango

Es gibt auch Laien die Ahnung haben oder halt auch vernünftig googeln können.

Ha zu meiner Antwort noch zwei Links gepostet.