Eigentümer , Hauptmieter und Untermieter?

6 Antworten

Wie ist es nun wenn der Hauptmieter auch der Vermieter ist

Vermieter und Hauptmieter können nicht identisch sein.

Hauptmieter kann nicht Vermieter bei einer Untervemietung sein.

Sind sie gleich, ist es ein Mietverhältnis.

Grundsätzlich gehts ja nur um die Zustimmung des Vermieters.

"Der Raum wird vom Hauptmieter an den Untermieter untervermitet. Die dazu erforderliche schriftliche Zustimmung seines Vermieters liegt dem Hauptmieter vor."

Das stellt die Sache einfah klar, der Rest klingt ledigich wirr!

hmm, unter welcher Konstellation kann ein Eigentümer sein eigener Mieter sein? für selbstgenutzes Wohneigentum braucht es doch keinen Mietvertrag (sozusagen mit sich selbst)

Erst einmal kennt das deutsche Mietrecht gar keine Untermietvertraege sondern nur Mietvertraege. Umgangssprachlich behilft man sich des Begriffes "Untermiete", um zwischen einem Mietvertrag mit dem Eigentuemer bzw. dessen Bevollmaechtigten und einem mit einem Mieter zu unterscheiden.

Somit kann der Eigentuemer eines Objektes selbst im umganssprachlichen Sinne gar keine Untermietvertraege mit einem Mieter schliessen.

Ja somit wäre ich schlichtweg Mieter und man müsste mir diese schriftliche Zustimmung noch zusenden oder genaures schrieb ich unten hier nochmal zitiert:
"Also es liegt ein Untermietvertrag vor zw. Hauptmieter und (mir) dem Untermieter(so der Vertrag), aber nicht die schriftliche Zustimmung(die im Vertrag dem Hauptmieter vorliegen muss), nun ist es sein Objekt soweit ich weiß, ich beziehe lediglich ein WG Zimmer

Ist es nun rechtens, dass er als Eigentümmer mir einen Untermietvertrag austellt nur weil er auch dort lebt oder müsste ich ein "richten Hauptmietvertrag" erhalten? Hauptsächlich geht es aber darum wenn wir annehmen das er Eigentümer ist und ich habe diesen Untermietvertrag, aber keine Zustimmung, ist der Vertrag dann auch rechtsbindend geschlossen, schlichtweg fehlt mir diese schriftliche Zustimmung(insofern ich jur. als Hauptmieter bezeichnet werden könnte, müsste mir der Eigentümer(Vermieter) ja diese Zustimmung ausstellen, da dies aber nicht getan wurde, kann ich den Vertrag als nicht geschlossen sehen, da bisher nicht alle Rahmenbedingungen erfüllt worden sind oder? )"

@Piratentruppe33
Ja somit wäre ich schlichtweg Mieter und man müsste mir diese schriftliche Zustimmung noch zusenden 

Wozu brauchst Du die denn?

@anitari

Wieder von unten zitiert :
"Genau. Ich warte seit 2Wochen auf den Vertrag ich habe bereits unterschrieben und nach gesetzlicher Frist den Vertrag zurück geschickt, ich habe bisher aber keine Ausfertigung erhalten, auf der der "Vermieter" auch unterschrieben hat ( seine Unterschrift war auf dem mir zugesendeten Vertrag nicht getätigt), gilt hier dann "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 150 Verspätete und abändernde Annahme (1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag." ? Also wenn er mir den Vertrag so spät jetzt noch zusendet mit seiner Unterschrift, müsste ich erst wieder zusagen oder(Soweit mir bekannt darf die Rückabwicklung nicht länger wie 7-10Tage dauern)? " Ich schreibe am Rande gesagt aus meiner Person fragen tue ich für jmd. Anderes, alle Beweggründe kenne ich somit auch nicht, versuche nur eine Lösung zu finden die für beide eine friedliche Lösung darstellt.
Also ganz klassisch frag ich für einen Freund:D

@Piratentruppe33
Ja somit wäre ich schlichtweg Mieter und man müsste mir diese schriftliche Zustimmung noch zusenden

Noe. Dein Mietvertrag (oder der deines Freundes) ist natuerlich auch ohne die hier gar nicht moegliche Zustimmung des Eigentuemers wirksam. Schliesslich wurde der Mietvertrag (so, wie ich es verstehe) mit dem Eigentuemer selbst geschlossen.

Aber auch wenn der "Untervermieter" nicht Eigentuemer oder Bevollmaechtigter des Eigentuemers waere, haette dies nichts mit der Wirksamkeit des Mietvertrages zu tun.