Wie kann ich überprüfen wer noch in meiner Wohnung angemeldet ist?

2 Antworten

Du kannst bei der Meldebehörde nachfragen und ggf. die Leute abmelden, die das nicht selbst gemacht haben, obwohl sie nicht mehr bei Dir wohnen.

Sehe ich ähnlich. Die, die ausgezogen sind, müssten ja woanders gemeldet sein.

@Ellen9

sorry aber auf meinem Atlas steht nicht nur Deutschland :-)

Das geht so überhaupt nicht, was gäbe das für ein Chaos, wenn Jeder Jeden einfach abmelden könnte ... Es ist nur eine Anmeldung und diese seit Nov. 15 mit Vermieter-/Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich.

@albatros

Mensch albatros, was schreibst Du für einen Unfug?

Es geht hier doch nicht darum, ob jeder jeden abmelden kann oder nicht.

Hier geht es darum, ob ein Wohnungsinhaber Personen abmelden kann, die definitiv nicht mehr dort wohnen.

Und das geht sehr wohl!

Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht notwendig, nur wenn ein Mieter in's Ausland verzieht.

Nichtsdestotrotz darfst du gerne gegen geringes Endgeld beim Meldeamt nachfragen.

war gestern bei Einwohnermeldeamt ohne Vor- und Nachnamen des Mieters kann ich diese Information nicht einholen. Es besteht eine Möglichkeit eine Auskuft aus dem Meldergeister nach § 50 Abs. für den Verwalter oder Eigentümer, aber man bekommt keine genaue Angaben in welcher Wohnung diese Personen lebten oder leben...es ist also momentan schwierig genau zu erkennen in welcher Wohnung diese Personen gemeldet sind der Verwalter oder Eigentümer kann sie dann auf das Haus gemeldete Personen abmelden wenn sie es wünschen ob es dann genau die Leute von meiner Wohnung waren steht dann aber nicht fest

@AceSan

ohne Vor- und Nachnamen des Mieters kann ich diese Information nicht einholen.

Ist logisch, warum willst du überhaupt die Info? Ist doch äußerst fragwürdig, dass außer dir noch andere Personen für diese Wohnung gemeldet sind. Im Ernstfall würde ja der Vermieter haften. Du solltest vorsorglich unbedingt den Schließzylinder wechseln. Weder Verwalter noch Vermieter können ersatzweise die Abmeldung tätigen. Wie ich schrieb, bedarf es keiner Abmeldung, nur bei Verzug in's Ausland.