Hausverwaltung reagiert nicht auf Anfrage für erlaubnis zur Untervermietung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So etwas musst du grundsätzlich mit einer Terminvorgabe machen. Und gleich dazu schreiben, wenn ich bis zu diesem Termin nichts von Ihnen höre, setze ich ihr Einverständnis voraus.

Wirklich verbieten, kann der Vermieter dir die Untervermietung, sowieso nur mit einem wichtigen Grund.

Abwarten oder wieder nachhaken. Eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben! Der Vermieter muß nicht zustimmen!

Er darf aber ohne triftigen Grund nicht ablehnen.

@albatros

Da haben Sie vollkommen recht!

Der Vermieter kann die Erlaubniserteilung dann verweigern, wenn seinerseits wichtige Gründe bestehen, die die Aufnahme des Dritten unzumutbar machen, etwa bei:

Überbelegung der Wohnung durch die Aufnahme des Drittenvorhandener Feindschaft des Vermieters und dem Drittenzu erwartenden Störungen des Hausfriedens

Ferner darf die Wohnung nicht vollständig dritten überlasssen werden.

Hallo

schreibe noch mal an (Einschreiben) , setze eine Frist zur Antwort.

Erwähne stillschweigendes Übereinkommen in dem Brief.

Wenn sie sich dann nicht melde kannst Du beginnen. Dan gilt es sozusagen als erlaubt.

Gruß

Davor habe ich bereits die zustimmung erhalten das dies gegen eien Aufschlag möglich ist

Schriftlich? Das gälte als Zustimmung. Ansonsten heißt schweigen keinesfalls Einverständnis.

Setz ein neues Schreiben (Einwurfeinschreiben) auf mit Fristsetzung und warte ab. Kommt sie nicht, kannst auf Zustimmung klagen, insofern es für die Untervermietung wirtschaftlich berechtigte Interessen gibt.

via Mail. Die Interessen habe  ich auch bereits begründet. (Auszug meiner Lebensgefährtin)

@redregar

Damit dürfte m.E. die Zustimmung erfolgt sein. Schreib der HV, dass du dich bezugnehmend auf die per Mail erfolgte Zustimmung bedankst und ab xxx  der angekündigte Untermieter einziehen wird.