Mündliche Zustimmung zur Untervermietung ....
Ich habe vor drei Wochen eine mündliche Zusage für eine 3-Zimmer-Wohnung erhalten. Habe dieser aber nur zugestimmt unter der Bedingung, die Wohnung unterzuvermieten bzw. mit zwei anderen Mitbewohnern zu bewohnen. Eine Untervermietung wäre kein Problem hieß es. Als ich heute noch mal angerufen hab, um nachzufragen, ob ich denn eine schriftliche Zustimmung vermieterseits benötige, hieß aufeinmal, dass eine Untervermietung erst in dem Unternehmen abgesprochen und zugestimmt werden muss und es wohlmöglich zu einer Mieterhöhung kommen kann, damit ich keinen Gewinn durch die Untervermietung erzielen kann. Was tun, falls die Untervermietung jetzt doch abgelehnt wird? Wäre dies rechtens, trotz mündlicher Zusage vor drei Wochen? Ist natürlich alles jetzt sehr kurzfristig, der Umzug wäre schon nächste Woche und die beiden jetzigen Wohnungen sind bereits gekündigt. Vielen Dank im voraus!!!
12 Antworten
Du hast die "Umstände" der Anmietung verändert, so muss sich der Vermieter nur an sein Angebot halten und nicht an die Veränderung. Also kann er ablehnen.
Wenn du nichts schriftliches hast kann du es nicht beweisen. Also abwarten sonst bekommst du die Fristlose Kündigung.
Hi lukaaars,
rechstens und für alle Seiten bindend ist das, was Du schriftlich belegen kannst.
Man sollte immer alles schriftlich verlangen da mündliche Zusagen offt ohne Zeugen vonstatten gehen und im Gericht das sehr schwer nachvollziebar ist. Vielleicht ist das was das Unternehmen macht nicht rechtens aber um dies zu beweisen brauchst du beweise die du nicht hast.
Fazit: hier gehst du auf eine Wand zu wenn du versuchst dagegen anzukämpfen!
Versuch es statdessen mal mit einem brief in dem du die ganze Situation beschreibst. Vielleicht ist ja nur ein Fehler unterlaufen!
Von wem hast Du denn die mündliche Zusage erhalten? War derjenige befugt, einen mündlichen Mietvertrag mit Dir abzuschließen? Dann ist dieser natürlich auch gültig.
Die Zusage habe ich von der Ansprechpartnerin des Bauunternehmens erhalten, die für die Wohnung zuständig ist ...
Nicht Beweise! Glaubwürdigkeit zählt vor jedem Gericht. "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht, das ist ein Rechtsirrtum.
Beweise sind dann gefragt.