Zur Untermiete beim Vater, gibts was besonderes zu beachten?
Hallo, bei dem Betroffenen kommt es aktuell dicke, Job und Freundin (gemeinsame Wohnung) nahezu zeitgleich verloren..
Der Betroffene ist ab kommenden Monat arbeitslos und möchte nun für die nächsten Monate erstmal zu seinem Vater ziehen..
Nun müssen Betroffener + Vater (Rentner) einen Untermieter zettel ausfüllen, zur wohngemeinschaft senden die das ganze wohl bestätigen werden und dann muss der Betroffene mit einer Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt vom Vater) zum Amt gehen und das ganze wird hoffentlich genehmigt.
Meine Fragen nun:
- Ist der Ablauf wie oben beschrieben so korrekt oder wurde etwas vergessen (Denkfehler oder ähnliches) ? :)
- Der Betroffene bezieht ja Arbeitslosengeld vorrübergehend (850€), wird das neu berechnet wenn er nun da wohnt, bzw muss er irgendwo etwas "anders" bezahlen bei Einzug?
- Kommen kosten auf den Vater zu? Mieterhöhung oder ähnliches (wie gesagt er ist Rentner)
- Grob gefragt, ändert sich irgendwas nach dem einzug auf Untermiete? vorallem im Finanziellen (Arbeitslosengeld-änderung, Mieterhöhung)?^^
3 Antworten
Bei Arbeitslosengeld 1 ändert sich nichts. Die Wohnbestätigung braucht er für das Einwohnermeldeamt, da er ja umzieht. Wenn der Vater auch zur Miete wohnt, muß der Vermieter sein Einverständnis geben. Die Nebemkosten erhöhen sich. Die Übernahme dieser Kosten sollten auch im Untermietertrag stehen.
sicher, aber denke auch daran, wenn das Alo1 beendet wird, dann Hartz4, da wären die Angaben im Mietvertrag wichtig.
Hallo Miro,
Die Punkte stimmen beinahe. Lass es mich nochmal sortieren, weil ich denke, du hast eine Kleinigkeit durcheinander gebracht.
- Der Vermieter muss den Einzug genehmigen, kann es bei Verwandten aber nicht verweigern. Für eine Mieterhöhung liegt dabei kein Grund vor. Allenfalls werden sich die Nebenkosten etwas erhöhen aufgrund des höheren Verbrauchs an Wasser etc.
- Die Wohnungsgeberbescheinigung füllt der Vater aus. Diese wird jedoch nicht fürs Amt für das alg1 benötigt, sondern nur für die Ummeldung im Einwohnermeldeamt.
- Die Höhe des alg1 ändert sich nicht, weil dies berechnet sich nur nach dem letzten Einkommen. Falls später alg2 benötigt werden sollte, wäre es dann wieder was anderes.
- Der Betroffene möchte sich dann sicherlich auch vom Rundfunkbeitrag (früher GEZ) abmelden, um 17,50 im Monat zu sparen. Das ist möglich, weil die Gebühr nur einmal pro Haushalt zu zahlen ist.
Wenn noch Fragen offen sind, schreib gern im Kommentar.
Der Vermieter / die Verwaltung ist darüber zu informieren, dass der Sohn in die väterliche Wohnung mit einzieht. Der Vater gibt die Wohnungsgeberbescheinigung. Eines Untermietvertrages bedarf es dafür ( ALG I ) nicht.
Evtl. wird die Nebenkostenvorauszahlung erhöht.
Beim ALG I ändert sich gar nichts,
achso kann ich direkt mit dem von meinem vater ausgefüllten Wohnungsgeberbescheinigung zum Amt gehen, ohne vorher die Wohngesellschaft meines Vaters zu fragen ob dieses in ordnung geht?
Die Wohnungsbaugesellschaft kann Deinen Einzug nicht ablehnen, informieren "müsst" Ihr sie trotzdem.
achso die nebenkosten klar , aber das können ja Vater und sohn untereinander klären oder;-)?