Zur Untermiete beim Vater, gibts was besonderes zu beachten?

3 Antworten

Bei Arbeitslosengeld 1 ändert sich nichts. Die Wohnbestätigung braucht er für das Einwohnermeldeamt, da er ja umzieht. Wenn der Vater auch zur Miete wohnt, muß der Vermieter sein Einverständnis geben. Die Nebemkosten erhöhen sich. Die Übernahme dieser Kosten sollten auch im Untermietertrag stehen.

Mirooo7654 
Fragesteller
 29.08.2017, 23:08

achso die nebenkosten klar , aber das können ja Vater und sohn untereinander klären oder;-)?

Reanne  29.08.2017, 23:18
@Mirooo7654

sicher, aber denke auch daran, wenn das Alo1 beendet wird, dann Hartz4, da wären die Angaben im Mietvertrag wichtig.

Hallo Miro,

Die Punkte stimmen beinahe. Lass es mich nochmal sortieren, weil ich denke, du hast eine Kleinigkeit durcheinander gebracht.

  • Der Vermieter muss den Einzug genehmigen, kann es bei Verwandten aber nicht verweigern. Für eine Mieterhöhung liegt dabei kein Grund vor. Allenfalls werden sich die Nebenkosten etwas erhöhen aufgrund des höheren Verbrauchs an Wasser etc.
  • Die Wohnungsgeberbescheinigung füllt der Vater aus. Diese wird jedoch nicht fürs Amt für das alg1 benötigt, sondern nur für die Ummeldung im Einwohnermeldeamt.
  • Die Höhe des alg1 ändert sich nicht, weil dies berechnet sich nur nach dem letzten Einkommen. Falls später alg2 benötigt werden sollte, wäre es dann wieder was anderes.
  • Der Betroffene möchte sich dann sicherlich auch vom Rundfunkbeitrag (früher GEZ) abmelden, um 17,50 im Monat zu sparen. Das ist möglich, weil die Gebühr nur einmal pro Haushalt zu zahlen ist.

Wenn noch Fragen offen sind, schreib gern im Kommentar.

Der Vermieter / die Verwaltung ist darüber zu informieren, dass der Sohn in die väterliche Wohnung mit einzieht. Der Vater gibt die Wohnungsgeberbescheinigung. Eines Untermietvertrages bedarf es dafür ( ALG I ) nicht.

Evtl. wird die Nebenkostenvorauszahlung erhöht.

Beim ALG I ändert sich gar nichts,

Mirooo7654 
Fragesteller
 29.08.2017, 23:10

achso kann ich direkt mit dem von meinem vater ausgefüllten Wohnungsgeberbescheinigung zum Amt gehen, ohne vorher die Wohngesellschaft meines Vaters zu fragen ob dieses in ordnung geht?

wilees  29.08.2017, 23:14
@Mirooo7654

Die Wohnungsbaugesellschaft kann Deinen Einzug nicht ablehnen, informieren "müsst" Ihr sie trotzdem.