Kann/muss ich die beglaubigte Sterbeurkunde aushändigen?

9 Antworten

Hallo! Also zum einen - beim Arzt konnte die Lebensgefährtin Deines Vaters sowieso keine Sterbeurkunde bekommen, weil man die nur auf dem zuständigen Standesamt bekommt. Da braucht sie gar nicht verärgert sein. Ein Arzt stellt nämlich "nur" die Todesbescheinigung aus, die dann ans Standesamt zur Beurkundung weitergegeben wird. Da Du die Bestattung in Auftrag gegeben hast, bist auch Du diejenige, die die Sterbeurkunden bekommt. Auch da braucht sie nicht verärgert sein. Zum anderen: es kann sein, dass sie ein Konto auflösen möchte, das sie gemeinsam mit Deinem Vater hat. Dazu braucht sie entweder eine Original-Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Kopie. Ich weiß auch nicht, wie die Erbregelung im Trauerfall Deines Vaters war - wenn es kein gemeinsames Konto war und Du die alleinige Erbberechtigte warst, dann ist es eigentlich auch Deine Aufgabe, dieses Konto aufzulösen. Am besten wäre es, wenn Ihr in einem persönlichen Gespräch die ganze Angelegenheit nochmal durchsprechen würdet. Dass die Lebensgefährtin sich erst einmal gar nicht mehr und jetzt über einen Anwalt meldet, ist nicht schön.

Sorry, ich meine natürlich den Totenschein. DEN wollte sie damals schon vom Arzt haben und später dann auch die Sterbeurkunde vom Bestatter, aber beides wurde ihr natürlich nicht ausgehändigt. Ersteres nicht, weil sie nicht mit ihm verheiratet war, Letzteres nicht, weil ich mich ja um die Bestattung gekümmert habe. Das Erbe habe ich ausgeschlafen, da mein Vater nur seine Rente hatte (so wie mir zugetragen wurde), aber angeblich auch noch einige Schulden.

@conny1976

Hallo! Da Du das Erbe rechtmäßig ausgeschlagen hast, hast Du mit der Finanzregelung soweit nichts mehr zu tun (sprich die Kontoauflösung vom Gemeinschaftskonto ist die Sache der Lebensgefährtin). Dazu - und das ist richtig - benötigt sie eine Sterbeurkunde (mit einer Kopie gibt sich die Bank nicht zufrieden). Das heißt, da nur Du die Sterbeurkunde hast, solltest Du ihr die Sterbeurkunde zukommen lassen, sonst kann sie das nicht erledigen und müsste weiterhin Kontogebühren zahlen - was natürlich, wenn man finanziell nicht so gut gestellt ist - auch nicht toll ist. Ansonsten kann sie mit der Sterbeurkunde nicht viel anfangen.

Gibts ein Testament? Hast du einen Erbschein? Wenn es da ein gemeinsames Konto gab, ist die frage, ob nicht die Hälfte (zum Todeszeitpunkt) dir gehört.

Notfalls musst du dich auch von einem Anwalt beraten lassen, das ganze sieh mir recht verdächtig aus. Vielleicht gibt dir die Bank, wenn du die Urkunde hast ja erst mal Auskunft oder du gehst gemeinsam mit ihr auf die Bank. Die Urkunde einfach herausrücken, ohne genau zu wissen wofür wäre mir zu riskant.

Mit der Frau hast du nichts zu tun! Sie war nur die "Geliebte" von deinem Vater. Wenn Sie eine "Sterbeurkunde" für die Bank braucht, so soll die dir erstmall nachweisen das Sie eine "Bankvollmacht" hat. Denn so wie ich das sehe, könnte es sein das Sie und dein Vater ein extra Konto haben, wo nur beide drauf zugreifen können. Und wenn du Ihr eine "Sterbeuhrkunde" geben tust, könnte Sie zugriff darauf kriegen. Wäre Sie bedacht worden, so hätte dein Vater Sie berstimmt auch in seinem Testament erwähnt!! Ferner hätte Sie vom Amtsgericht einen "Erbschein" erhalten. Ohne nähere Informationen von Ihr : Bank, Wo, Kontonummer, Kontoauszug, würde Sie von mir garnichts kriegen, ohne das ich Persönlich dabei bin!

Sehr seltsam.

Da du alles geregelt hast, lass es bei dir. Bitte sie um die Unterlagen und regele das selbst. Sonst verlierst du den Überblick, das kannst du nicht brauchen. Ich habe noch drei Jahre nach Dads Tod Post zum Thema bekommen und war froh , dass ich alles selbst im Überblick hatte...

Dann kann ich das Konto auch selbst auflösen? Ich weiß ja nicht mal bei welcher Bank er das noch hat, wußte gar nichts davon, dass immer noch ein Konto besteht,habe keine Kontonummer, gar nichts. Mein Vater war kein wohlhabender Mann, er hatte seine Rente, aber auch Schulden, darum schlug ich damals das Erbe aus, damit die Schulden nicht auf mich übergehen.

@conny1976

Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, wer hat dann geerbt? Papa Staat? Dann frag mal beim Finanzamt, da sei noch ein Konto aufgetaucht, gib denen den die Sterbeurkunde und die Kontomitbesitzerin darf sich dann mit denen rumschlagen, der Staat wäre als Erbe dann nämlich Mit-Kontoinhaber.

@machinista

Soweit ich weiß, gab es nichts zu erben. Er hatte nur seine Rente, aber auch noch ein paar Schulden. Von dem Konto hatte ich keine Ahnung. Ich wußte auch nicht, dass es immer noch besteht.

@conny1976

Ich finde das ganz schön suspekt. Was kann man denn mit so einer Beglaubigten Kopie alles anfangen? Wieso hat sie da eine Kontoführungsgebühr bezahlt? Wieso meldet sie sich erst nach einem Jahr Funkstille???

Ich würde ihr erst mal gar nix schicken. Bist du nicht der Erbe deines Vaters? Hast du einen Erbschein bekommen? Als Erbe bist du berechtigt, dich um den Nachlaß zu kümmern, auch um das Erbe. Mach dich erst mal schlau, evtl. beim Nachlaßgericht, was da los ist.

Danke erstmal. Mein Vater war kein wohlhabender Mann. Er hatte zwar eine gute Rente, aber auch Schulden, darum habe ich das Erbe ausgeschlagen, weil ich das wußte. Es geht mir darum, dass sie sich die ganze Zeit seltsam verhalten hat und ich nun nicht weiß, ob sie mit einer beglaubigten Urkunde Schindluder treiben kann. Von dem Konto, das ein Jahr später immer noch existiert, wußte ich ja auch nichts. Mir hat sie damals gesagt, dass das schon längst erledigt sei. Und nun stellt sich heraus, dass sein Konto (oder vielleicht ist es auch ein Gemeinschaftskonto, weiß ich nicht) immer noch besteht. Warum schreibt der Anwalt etwas von Kontoführungsgebühren, die angefallen sind? Muss ich die nun auch noch begleichen? Ich fühl mich wie eine Kuh, die gemolken wird.

@conny1976

DU musst da GAR NIX begleichen. Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du schonmal raus aus der Nummer.

Sollte die Dame allerdings ein Konto mit einem bestimmten Betrag unterschlagen haben (so klingt das zumindest in meinen Ohren - aus einem anderen Grund würde ich mir nämlich nicht die Mühe machen und das Geld in die Hand nehmen, um einen Anwalt sowas schreiben zu lassen (der kostet nämlich auch was!). Das klingt nicht nur faul, das STINKT zum Himmel), so macht sie sich da gerade strafbar.

Ich würde dem Anwalt antworten, dass du eine Urkunde nicht leichtfertig herausgibst, ohne die genauen Umstände der Verwendung eben selbiger zu kennen. Das ist legitim und auch nur richtig

@TimeShift

Der Anwalt schrieb mir nur, dass die beglaubigte Urkunde zur Auflösung eines (eines!) Kontos benötigt wird und ich ihr daher diese Beglaubigung zur Verfügung stellen solle. Er wies mich noch (wie nett) darauf hin, dass es mir als Tochter ohne weiters möglich wäre, eine beglaubigte Urkunde zu beschaffen. Dann setzte er mir eien Frist von 4 Wochen dafür (Frechheit). Und die Beglaubigung kostet ja auch Geld. Die Kosten dafür wird sie sicher auch nicht übernehmen. Soll ich erfragen, bei welcher Bank das Konto ist? Kontonummer und Bankleitzahl oder sogar Kontoauszüge o. Ä. ?? Wenn es ein GEmeinschaftskonto sein sollte, muss sie mir diese Auskunft ja nicht geben, oder? Ich wrüde am liebten selbst zur Bank gehen und es auflösen, ich hab ja die original Sterbeurkunde und seinen entwerteten Ausweis.