Adresse bei den Eltern als einzige Meldeadresse benutzen, wenn man im Studium ständig Wohnsitz wechselt erlaubt?

3 Antworten

Von Experte PissedOfGengar bestätigt

BMG § 27 Ausnahmen von der Meldepflicht schreibt dazu:

(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Aber mit Nachsendeaufträgen hat die Meldeadresse nur zu tun bei Wahlberechtigtenbenachrichtigungen und dergleichen. Das erübrigt sich, wenn Verwandte oder Freunde die Post nachschicken.

Eine Anmeldung in einer Wohnung, etwa der eines Freundes, in der man gar nicht wohnt, ist gefährlich. Der Freund muss "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro" rechnen, siehe BMG § 54 Bußgeldvorschriften, du selbst nur mit tausend.

PS am 24.03.2022: Wenn man hingegen bei den Eltern oder bei einem Elternteil gemeldet ist mit dem ersten Wohnsitz, fällt der Nachweis schwer, dass man "Ordnungswidrig handelt" (BMG § 54), da hier zumindest eine familiäre Bindung für eine Hauptwohnung spricht, auch wenn man sich dort nicht überwiegend aufhält.

So schreiben sinngemäß viele Anwälte im Internet und wörtlich das Bürgeramt in Marktoberdorf:

Grundsätzlich ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Dies richtet sich zunächst nach der zeitlichen Nutzung eines Kalenderjahres. So ist bei zwei Wohnungen die Wohnung Nebenwohnung, die weniger als die Hälfte des Jahres benutzt wird. Neben der Dauer des Aufenthalts in der jeweiligen Wohnung können noch andere Kriterien zur Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnung herangezogen werden. Diese, als "Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" bezeichneten Merkmale richten sich z.B. nach dem Familienstand, der Arbeitsstelle und den sonstigen Lebensbeziehungen, wie Mitgliedschaft in Vereinen, sonstige familiäre Bindungen, etc.

Weiter heißt es dort:

Sollten Sie daher an einem anderen Ort arbeiten und dort wohnen, jedoch regelmäßig zur Familie heimfahren, dann ist die Wohnung an Ihrem Arbeitsort nur Ihre Nebenwohnung, während die Familienwohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Dies ist zwar auf Gatte und eigene Kinder gemünzt, aber es wird einem eher weniger ein Strick daraus gedreht, wenn man als Student bei Mama und Papa gemeldet ist als Hauptwohnsitz und woanders studiert (samt Praktika), seine Verwandten ersten Grades aber eher unregelmäßig, etwa nur an hohen Festen, heimsucht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, hab ich auch so gemacht. Spart zudem die Scheiß GEZ

Kannst du technisch gesehen so machen. Juckt keinen.