rückwirkende Mieterhöhung wegen Untermiete?

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Rückwirkende Mieterhöhung? Das geht gar nicht. Noch dazu ohne wirksamen Grund. ME gehen nur für die Zukunft nach entspr. gesetzlich vorgegebenen Kriterien (s. BGB). Fristlose Kündigung wäre aus fehlendem berechtigtem Grund unwirksam. Ich gehe davon aus, sollte er klagen, dass er unterliegt. Holt euch zur Sicherheit Rat beim Mieterverein.Wenn der V. innert 6 Jahren nicht reklamierte, dass keine schriftl. Erlaubnis erteilt sei, kann nunmehr von konkludentem Verhalten ausgegangen werden, er war quasi einverstanden. Jetzt daraus einen Strick zu drehen wäre unzulässig. Eine Mieterhöhung kann frühestens ab 4. Monat nach Zugang des MEV gefordert werden (Überlegungsfrist für den Mietzer, Zugangsmonat einberechnet). Au0erdem mus im MEV zur Zustimmung aufgefordert werden. Fehlt dieser Passus, ist die ME aus formalen Gründen unwirksam.

Naja, ihr habt doch die mündliche Vereinbarung getroffen, dann gilt sie auch. Die früheren Vereinbarungen wurden doch auch alle mündlich getroffen und ihr habt euch daran gehalten.

In einem Rechtsstreit jedoch hätte der Vermieter wahrscheinlich schlechte Karten. Weil der Mietvertrag noch nicht umgeschrieben wurde.

3 Personen in einer 4-Raum-Wohnung? Das ist doch eine ganz normale Belegung - wofür will er dann die 200 Euro? Wenn die Nebenkosten etwas höher ausfallen - ok, aber so ne Abzocke dürfte nicht durchgehen.

Grundsätzlich gilt diese ab dem Zeitpunkt der mündlichen Einigkeit, es sei denn, im Mietvertrag wurde die Gültigkeit mündlicher Nebenabreden ausdrücklich ausgeschlossen...