Miete zurückfordern?

2 Antworten

Ich kann dir deine Fragen kaum beantworten. Du solltest in deiner Frage noch ergänzen ob du "nur" einen mündlichen oder einen schriftlichen UnterMietVertrag hast.

Bei schriftlich hast du den dann ja wohl auch unterschrieben UND damit auch den Mietzins der darin stehen dürfte freiwillig vertraglich AKZEPTIERT. Selbst wenn die Miete zu hoch gewesen sein sollte, du hast sie akzeptiert und ich bin mir fast SICHER, dass du RÜCKWIRKEND schon garnichts zurückverlangen kannst !

Kolja267 
Fragesteller
 24.05.2020, 20:33

Hallo pool56, danke für deine Nachricht. Der Mietvertrag war schriftlich festgelegt.
Es wurde mir bei Vertragsabschluss mündlich versichert, dass sich die Miete gesenkt wird, was leider nicht passiert ist. Mir wurde auch nicht der Hauptmietvertrag mit dem Vermieter nach Anfrage offen gelegt.


pool56  24.05.2020, 20:55
@Kolja267

Bitte doch. Okay, mein Rückschluss, du bist noch sehr jung, grob geschätzt um die 20 oder darunter, denn (gilt für alle jungen Leute) ihr MÜSST immer auf SCHRIFTLICH bestehen und z. B. auch auf E-Mail statt Telefon"Zusage".

Mündlich nur ausnahmsweise MIT verlässlichen ZEUGEN (z. B. bei Wohnungsbesichtigung oder PKW-Kauf möglich). Mündliche Versprechen werden oft nur gemacht um dich schnell wieder los zu werden oder um dich vorsätzlich zu benachteiligen (wie in deinem Fall). Du hast übrigens seit einigen Jahren auch das Recht zu Ämtern einen Zeugen deiner Wahl mit zu nehmen. Dann kommt ein Beamter auch garnicht erst auf die Idee, so, den kann ich einfach mit einer kleinen Lüge abfertigen.

Das ist das Allerwichtigste für euch JÜNGERE:

NUR SCHRIFTLICH !!!

(Auch Kündigungen aller Art immer gleich schriftlich BESTÄTIGEN lassen, meist wird dann darin auch das exakte KündigungsDATUM genannt bzw. wiederholt)

Zu kein HAUPTMIETVERTRAG vorgelegt:

Du hast leider KEIN Recht auf EINSICHTNAHME in den Hauptmietvertrag zischen Hauptmieter und VM, ich sage dir auch warum nicht. Das ist ein Vertrag der sogenannte Dritte (also hier dich) nichts angeht, quasi das Vertragsgeheimnis der anderen beiden.

Vermutlich kommen doch noch mehr Antworten Richtung überhöhter Miete.

Meine Vermutung ist, dass du dir deine Bemühungen sparen kannst, da es jetzt einfach zu spät ist, das hätte dir quasi früher auffallen müssen. Ich sehe aber noch eine MINIMAL-CHANCE Richtung Klage mit RA wegen WUCHER-MIETZINS, glaube aber selbst das hat RÜCKWIRKEND keine Chance.

Kolja267 
Fragesteller
 24.05.2020, 22:19
@pool56

Danke für das Feedback. Ja, das habe ich auch daraus gelernt. Ich habe vorher schön öfter in WGs gelebt und da war alles immer transparent :(

Auch wegen der Zimmergröße bin ich angefressen, weil ich schnell nach einer neuen Bleibe gesucht habe und nicht nachgemessen habe.

Die Sache ist, dass ich so doof war und nachdem wir miteinander geredet haben wir eine neue WG gegründet haben. Nun fängt sie wieder an, doch eine höhere Miete verlangen zu wollen. Allerdings habe ich bisher noch keinen neuen Untermietvertrag und suche nun nach einem neuen zu Hause. Ich möchte mir von ihr nun nicht mehr so auf der Nase herumtanzen lassen, da auch in Bezug auf Suchterkrankungen viele unangebrachte Sachen vorgefallen sind.

pool56  25.05.2020, 09:12
@Kolja267

Ja, klingt alles nicht gut mit deiner Vermieterin. Und ich würde Suchterkrankungen auch die verschiedenen sofort erkennen, ist ihr vmtl. nicht gleich aufgefallen. Sieht so aus, dass sie dich loswerden will.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Suche nach einer neuen Bleibe. Und vllt. doch alleine, denn auch in einer WG mit FREMDEN kann es schnell Streitereien geben, sind eben alles sehr verschiedene Charaktere. Hier in Kassel ist die Suche nach kleinen Wohnungen bis 2 Zimmer seeehr schwer, mehr Glück wenn es Mal klappt, oft nur über Bekannte möglich, liegt auch an guter Uni.

Kolja267 
Fragesteller
 25.05.2020, 12:39
@pool56

Danke @pool56!

Ja, durch den Lockdown habe ich erstmals vieles so richtig mitbekommen.

Ich suche jetzt nach einer eigenen Wohnung, den Stress möchte ich mir nicht nochmals antun.

Es stellt sich für mich gerade halt die Frage, ob es sich lohnt einen Anwalt oder den Mieterschutzbund einzuschaltern bzw. die Vermietung, da sie sicherlich bei den nächsten Untermietern gleich verfahren wird. In dem anderen Kommentar oben habe ich es bereits erwähnt: Wenn man nun alle Kosten (Warmmiete, Internet, Rundfunkbeitrag, Strom) der Wohnung anschaut, habe ich 54% davon bezahlt bei einer Nutzfläche der Wohnung von 27% (mein Zimmer und die Gemeinschaftsfläche/3).

Das ist ja schon Wucher, oder?.. :(

Viele Grüße und danke für deine Zeit!

pool56  25.05.2020, 13:05
@Kolja267

Bitteschön und ich habe ja Zeit zu freien Einteilung. Wäre noch interessant für "uns", ob du einen Job hast von dem du auch leben kannst ODER ob du sogenannte BEDÜRFTIGER bist, also Alo2/Hartz iv vom JobCenter bzw. Grundsicherung vom Sozialamt beziehst.

Wenn du mir das 'verrätst', kann ich dich hinsichtlich Mieterschutzbund/RechtsAnwalt(kurz RA, gebräuchlicher als Anwalt) noch etwas weiter beraten.

Du kannst mir auch direkt rechts auf meinem Profil eine Freundschaftsanfrage machen.

Kolja267 
Fragesteller
 25.05.2020, 13:23
@pool56

Danke das habe ich gemacht.

Ich bin frisch aus dem Studium und verdiene mein eigenes Geld. Die Untermiete war eine Übergangslösung, da ich schnell in eine andere Stadt umziehen musste, weil der Job schneller kam als erwartet. Daraus hatte sich eine Freundschaft entwickelt, die ich leider nicht mehr so betiteln kann. Deswegen hatten wir eine neue WG gegründet

Kann es sein, dass in der Miete sämtliche Nebenkosten enthalten sind, also Heizung, Wasser, sonstige Wohnungsnebenkosten, Strom und Internetnutzung? Rundfunkgebühr ist bestimmt auch dabei, oder?

Wenn dann das Zimmer auch noch eingerichtet war und Du nicht selbst einrichten musstest, was willst Du dann überhaupt?

Mietendeckel, Berliner Mietspiegel gelten in aller erster Linie für die Kaltmiete normaler Wohnungen und kann allenfalls auf WG-Zimmer-Verträge angewandt werden, wo auch die Nebenkosten als Vorauszahlung zu bezahlen sind und die nicht eingerichtet sind.

Also, wie ist es?

Kolja267 
Fragesteller
 24.05.2020, 22:07

Hallo bwhoch2,
das Zimmer war nicht eingerichtet und ich habe einen Kühlschrank sowie kleine diverse Elektrogeräte mitgebracht. In der Miete waren alle Kosten inklusive. Ich habe die qm (mein Zimmer und die Gemeinschaftsfläche) mit der Kaltmiete verrechnet und die NK durch die Anzahl der im Haushalt wohnenden Parteien geteilt. So kam ich darauf, dass ich wesentlich mehr Miete bezahlt habe.

bwhoch2  25.05.2020, 08:45
@Kolja267
In der Miete waren alle Kosten inklusive.

Also sind Euch die Nebenkosten bekannt. Bezahlt Ihr diese pauschal oder zahlt Ihr eine Vorauszahlung und Ihr bekommt eine Jahresabrechnung?

Immerhin, Einrichtung ist allenfalls für Gemeinschaftsräume enthalten.

Kolja267 
Fragesteller
 25.05.2020, 09:39
@bwhoch2

Zumindest ich zahle pauschal, wobei sie auch eine eine Beteiligung von mir wollte als wir Strom nachzahlen mussten (sie wäscht übrigens jeden Tag die Wäsche und hat mind. 3x den Herd an, saugt jeden Tag..). In meinen vorherigen Wohnungen habe ich immer Geld erstattet bekommen.

Sie wird eine Jahresabrechnung erhalten.

bwhoch2  25.05.2020, 10:10
@Kolja267

Also entweder man zahlt pauschal (s. Vertrag) oder man zahlt auf Rechnung (tats. Bedarf). Wenn pauschal vereinbart ist, gibt es nichts nachzuverlangen. Bei dem Mietpreis sollten die paar Euro für (Mehr-)Strom schon abgedeckt sein.

Kaltmiete + Betriebskostenpauschale kann natürlich schon deutlich höher sein, als wenn man sich an den Betriebskosten auf Basis der Verteilung tatsächlicher Kosten beteiligt. Aber so viel mehr?

Ein Beispiel aus unserer Praxis:

Wir vermieten ein möbliertes Appartement zum zeitlich befristeten Wohnen. Der Preis ist kalkuliert mit der üblichen Kaltmiete + Mietanteil für die Einrichtung + Nebenkostenpauschale (Risiko!) + Strom (Risiko!) + Internet + Vermittlungsgebühr der Agentur, die immer die Mieter sucht.

Dabei kommt am Ende ein Mietpreis je m² raus, der rund doppelt so hoch ist, wie die normale Kaltmiete am Ort.

Die Mieter sind aber meistens keine Studenten, sondern eher Leute, die aufgrund von Jobwechsel oder privater Umstände für eine begrenzte Zeit und sehr schnell eine Wohnung brauchen und schon deshalb gerne bereit sind, die im Vergleich hohe Miete zu bezahlen.

Die Wohnung ist damit aber so komplett ausgestattet, dass es genügt, wenn die Mieter einfach mit einem Koffer kommen, so, wie sie auch in ein Hotel gehen würden.

Kolja267 
Fragesteller
 25.05.2020, 12:32
@bwhoch2

@bwhoch2 nochmals Danke für diese ausführliche Antwort!

In der Monatsmiete sind laut Untermietvertrag die NK eingeschlossen.

Zudem wurde folgendes ausgefüllt:

"Die in §1 benannten Untermieter haften gesamtschuldnerisch. In der Miete sind folgende Nebenkosten enthalten: Strom, Telefon und Internet."

Darunter findet sich ein Abschnitt zu einer nicht ausgefüllten Zeile: Soweit die vom Untermieter zu tragenden Nebenangaben gem. 2b pauschal erhoben werden, kann sie der Vermieter nach billigem Ermessen auf die betroffenen Untermieter anteilig umlegen.

Ich bin nun etwas verwirrt, ob es nun eine Pauschale ist oder nicht.

Leider bin ich nicht nur mit einem Koffer eingezogen. Wie bereits erwähnt, habe ich zB auch einen Kühlschrank in die Wohnung gebracht. Mein Zimmer war leer, der Herd wurde von der Vermietung gestellt. Einen Tisch in der Küche haben wir uns zusammen angeschafft. Genutzt habe ich die Waschmaschine und den Rest der Küche anteilig. Geschirr war auch von beiden Seiten durchmischt.

Wenn man nun alle Kosten (Warmmiete, Internet, Rundfunkbeitrag, Strom) der Wohnung anschaut, habe ich 54% davon bezahlt bei einer Nutzfläche der Wohnung von 27% (mein Zimmer und die Gemeinschaftsfläche/3).

Das ist doch zu hoch, oder nicht?

bwhoch2  25.05.2020, 12:43
@Kolja267

Soweit ich den Satz mit den Umlagen richtig verstehe, handelt es sich bei der Vermieterin um eine Mitbewohnerin der WG, bzw. der eigentlichen Hauptmieterin der Wohnung. Nur so würde der Satz Sinn machen, nach dem Motto, wenn sie an die Vermietung oder an Versorger/Provider pauschal bezahlt, kann sie diese Kosten anteilig umlegen. So gesehen müsstest Du Deinen daraus errechneten Anteil nach Vorlage der Rechnungen bezahlen.

Ansonsten: Wenn Du immer noch der Meinung bist, dass Du enorm Zuviel bezahlt hast, könntest Du natürlich zu einem Rechtsanwalt gehen und Dich beraten lassen. Daraufhin vielleicht auf Rückzahlung klagen. Das ist mit Kosten verbunden und mit ungewissen Aussichten, sodass man sich durchaus fragen kann, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Am Ende profitieren nur die Rechtsanwälte, wie das leider häufig der Fall ist.

Möglichst bald umziehen und die zu hohen Kosten als Lehrgeld verbuchen, ist vielleicht die bessere Lösung.

Kolja267 
Fragesteller
 25.05.2020, 21:51
@bwhoch2

danke für deine wiederholt ausführliche Antwort! Dein Feedback hat mich weiter gebracht.
Ich suche jetzt nach einer neuen Wohnung und überlege mir die Tage, ob ich einen Anwalt einschalte.