Vermieter verbietet mir, meinen Namen an den Briefkasten anzubringen - wie gebe ich nun meine Postadresse an?

17 Antworten

Hallo whiteknight75!

Hier: http://www.mietrecht.org/mietvertrag/namen-briefkasten-klingel/#II

Sprich du hast 1. nur ein Recht darauf, wenn die Untervermietung gestattet ist und 2. wenn es der Vermieter und Untervermieter möchte. Musst du also mit ihm Aussprechen. Kannst ja nur Türnummer angeben, reicht doch. 

-D

Du kann beim Namen einen Adresszusatz angeben......... bei Müller. 

Aber irgendwie ist das bei dir dubios, da stimmt doch was nicht. Willst du da wirklich einziehen? 

Die Wohnung liegt nur ein paar hundert Meter zu Fuß zu meiner Berufsschule. In einer Großstadt, mit der man, wenn es schlecht mit der Wohnungssuche läuft mal 1 Stunde pendeln kann (und das innerhalb derselben Stadt)  ist das Glück.  Zu meinen Eltern kann ich nicht, da ich dann zu der Großstadt 2 Stunden mit dem Zug fahren muss PLUS der Zeit mit der U-Bahn/Straßenbahn.  Wäre pro Tag zwei Mal 2 Stunden + sagen wir 1 stunden U-Bahn/ Straßenbahn. Das ist einfach zu viel.

@whiteknight75

Ich würde trotzdem nebenbei was neues suchen. 

Ein solches Verlangen ist sittenwidrig und kann auch als Ursache haben, daß ein Recht zur Untervermietung gar nicht besteht.

Wenn schon zuvor diverse "Untermieter" nur sehr kurze Zeit dort gewohnt haben, dann ist es außerdem denkbar, daß die Nachbarn meinten, es wären nur Besucher gewesen. Die Nachbarn fragen kann da weiterhelfen.

Oder bezieht der Hauptmieter staatliche Unterstützung und will nicht, daß das Amt von den Untervermietungen erfährt?

Denkbare Gründe gibt es viele.

Es macht auch Sinn, sich beim Eigentümer der Wohnung oder beim Verwalter zu erkundigen, ob alles rechtmäßig abläuft. Wenn ja, dann besteht auch das Recht, ein Namenschild am Briefkasten anzubringen.

ja, ganz genau!!!

Der Name von Briefkasten und Klingel ist irrelevant.

Ich wohne inzwischen in meiner 3. Wohnung bei der der Name an Klingel und Briefkasten nicht der meine ist.

Und davor habe ich noch regelmäßig Post bekommen welche für Vormieter bestimmt war, deren Name auch nicht derjenige auf dem Briefkasten war.

Gib die Adresse ganz normal an, Postleitzahl, Stadt, Hausnummer, Stiegennummer (wenn wichtig) und Wohnungsnummer. Dorthin wird die Post gebracht, der Name dient dann nur noch damit die Bewohner der jeweiligen Wohnung wissen für wen von ihnen sie bestimmt ist.

Bei Lieferanten (Pizzabote z.B.) gebe ich in Klammer den Namen an mit dem die Klingel beschriftet ist, damit sie wissen wo sie zu klingeln haben, wenn sie da sind.

Hat bisher völlig problemlos funktioniert.

Gib die Adresse ganz normal an, Postleitzahl, Stadt, Hausnummer, Stiegennummer (wenn wichtig) und Wohnungsnummer. Dorthin wird die Post gebracht, der Name dient dann nur noch damit die Bewohner der jeweiligen Wohnung wissen für wen von ihnen sie bestimmt ist.

In solchen Fällen geht die Post an den Absender mit dem Vermerk "Empfänger unter dieser Adresse unbekannt" zurück.

@albatros

Nicht hier in Österreich.