Zum Durcharbeiten verpflichtet?

6 Antworten

 Ist das wirklich rechtens?

Wenn arbeitsvertraglich geregelt ist, dass Du an jedem Wochentag eingesetzt werden kannst, kein anderslautender Tarifvertrag Anwendung findet und es auch keine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, geht das m.E. rechtlich schon.

Es gibt z.B. im § 10 Abs. 1 Satz 3 Arbeitszeitgesetz (Sonn- und Feiertagsbeschäftigung) die Regelung dass AN in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.

Bei 12 Arbeitstagen am Stück und zwei freien Tagen wird bei einer Durchschnittsarbeitszeit von 8 Stunden auch die Vorgabe des Arbeitszeitgesetzes nach § 3 eingehalten. Das besagt u.a. dass die Wochenarbeitszeit 48 Stunden im Durchschnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschreiten darf. Das ist hier gegeben.

Habt Ihr keinen Betriebsrat? Der hätte bei der Schichtplanung auch ein Wörtchen mitzureden.

Nein haben keinen. Gilt das auch bei einer 30h/Woche?! Bin nämlich nicht Vollzeitbeschäftigt.

@Leon1109

Wie ich oben schon geschrieben habe kommt es auch darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Sind dort einzelne Wochentage als Arbeitstage festgelegt? Ob Du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest ist unwesentlich. Bei Teilzeit verteilen sich auf die von Dir genannten Arbeitstage nur weniger Stunden auf dieselben.

aus der Praxis ...die Teizeitbeschäftigen meinen sie können schnell ihre Stunden arbeteiten und dann haben sie frei - und sie können sich die Tage aussuchen. wie die Vorredner schon bemerkt haben - wenn im Arbeitsvertrag nichts festgelegt ist - kann jeder der Tage ein Arbeittag sein . also 30 Stunden... auch haben die Teilzeitarbeits-Leute genausoviel Pflichten wie ein MA der volle Stunden arbeteitet - auch in Notsituationen Überstunden zu machen .

Auch ich wiederhole mich : 30 Stunden sind nicht auf eine bestimmte Tageszeit festgelegt. dh Frühdienst - Spätdienst - Nachdienst - das sind 30 Stunden im Pflegedienst.

es sei denn im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart .**

Grundsätzlich schließe ich mich den zustimmenden Antworten von Hexle2, Maximilian112 und ralosaviv an, dass es keine gesetzlichen Hindernisse für eine 12-tägige Arbeit mit anschließend 2 freien Tagen gibt - im Durchschnitt entspricht das einer 6-Tage-Woche.

Hier kommt es aber auch darauf an, welche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag (unabhängig von der Regelung eines eventuell anzuwendenden Tarifvertrags) getroffen wurden.

Wenn arbeitsvertraglich die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage verteilt oder bestimmte Wochentage als Arbeitstage festgelegt wurden, dann kann die laut der Frage getroffene Regelung nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden, sondern bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers.

Auch eine Änderungskündigung wäre nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass das Arbeitsverhältnis überhaupt nur unter den geänderten Bedingungen fortgesetzt werden könnte.

Gibt es keine arbeitsvertragliche Regelung, die eine solche Anordnung (wie in der Frage dargestellt) verbietet, kann der Arbeitgeber sie nach seinem Direktionsrecht gemäß der Gewerbeordnung GewO § 106 treffen. Hier ist allerdings - da es sich um eine meiner Meinung nach sehr gravierende Änderung der Arbeitszeitregelung handelt - in besonderem Maße zu beachten, dass der Arbeitgeber die Anordnung nur "nach billigem Ermessen" (so in § 106) treffen darf: die persönlichen Interessen der betroffenen Arbeitnehmer also unbedingt zu berücksichtigen hat!! Sollte ein solches persönliches Interesse eines Arbeitnehmers objektiv höher zu bewerten sein als das Interesse des Arbeitgebers an der Einführung eines 12-Tage-Arbeitsrhythmus', darf der Arbeitgeber die Durchsetzung seiner Anordnung nicht erzwingen!

Zu Deiner Anmerkung, dass Du teilzeitbeschäftigt bist mit 30 Wochenstunden:

Auch hier gilt (leider) die relative Freiheit des Arbeitgebers, wenn arbeitsvertraglich nicht definiert ist, auf welche Tage sich diese 30 Stunden verteilen sollen. Denn an der Teilzeiteigenschaft Deines Arbeitsverhältnisses ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. Allerdings könnte hier die Berücksichtigung der persönlichen Interessen entsprechend dem "billigen Ermessen" noch zwingender sein.

Ich bin Altenpflegerin im ambulanten Dienst und habe heute erfahren, dass meine Chefin uns zwingen will 12 Tage am Stück zu arbeiten, dann 2 Tage frei und wieder 12 Tage. Sie meinte laut Gesetz dürfe sie das. Ist das wirklich rechtens?

Zum Teil sind bestimmte Vereinbarungen durch einen speziellen Mietvertrag möglich, aber der Arbeitgeber muss zum Beispiel darauf achten, dass es 15 freie Sonntage gibt.

Ich würde mich mal an die Gewerkschaft wenden, die dürfte wissen, in welchem Umfang der Arbeitgeber was machen darf.

Hab selbst mal kurz bei google gesucht, richtig eindeutiges gefunden, aber hier werden sich bestimmt noch ein paar wirkliche Experten dazu melden, ich kenne mich nur in ein paar bestimmten Dingen gut aus.

Schau mal in den nächsten 1-2 Tagen öfter hier rein, Hab ein paar Leute über Deine Frage informiert über Deine Frage.

MfG

Johnny

Im Arbeitszeitgesetz steht z. B.:

Inhaltsverzeichnis § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. _________________________________________________________

Lt Arbeitszeitgesetz ist es möglich 12 Tage hintereinander zu arbeiten. Zu beachten ist:

Die durchschnittliche Arbeitszeit darf nur 8 Stunden betragen. Der Samstag wird hier mitgerechnet. Für jeden gearbeiteten Sonntag oder Feiertag ist ein ersatzfreier Tag zu gewähren- zeitnah. 15 Sonntage im Jahr sind zu gewähren.

Sobald Du eine Überstunde machen sollst oder ein Feiertag ist geht der Zyklus nicht mehr auf. Das Arbeitszeitgesetz ist ausgereizt wenn Du am Tag 8 Stunden arbeitest. Was passiert wenn ein Kollege krank ist?

Entschuldigung - ich möchte es nur verstehen: Meiner Meinung nach kann die von der Fragestellerin genannte Abfolge nicht funktionieren, denn wenn ich z.B. den Juli 2014 nehme, würde sie immerhin 27 Tage (statt 23 Tage) arbeiten.

Nach meiner (überschlägigen) Berechnung käme es in etwa hin, wenn drei freie Tage dazwischen lägen. Aber ich habe bisher nur den Juli, und nicht die Folgemonate, hochgerechnet...

@verreisterNutzer

Du mußt Dich nicht entschuldigen ;-)

Aber Deine Frage verstehe ich nun nicht. Das Arbeitszeitgesetz bezieht sich doch auf Monate ODER Wochen. Also kann sie in einem Monat auch über den Durchschnitt kommen wenn später alles ausgeglichen wird.

@Maximilian112

Ja, aber das schreibt sie nicht so - der 12/2 Rhytmus muss doch irgendwann (durch eine längere Tagesstrecke) unterbrochen sein! Das wiederum vestehe ich nicht.

Wie ganau arbeitet sie denn, damit nicht zuviele Arbeitstage (egal ob 8 Std. oder 5 Std täglich) entstehen?

@verreisterNutzer

Nein also es wäre keine längere Phase wo ich frei habe. Immer 12 Tage arbeiten und dann 2 frei. Macht es einer nicht, will sie kündigen :/ Aber auf Dauer hält man das ja nicht aus. Hat ja schließlich einen Grund warum man nur 30h/Woche arbeitet. Man hat ja noch ne Familie und Kinder.

@Leon1109

Was sagt denn Deine Chefin, wieviele Stunden must Du denn (bei diesem 12/2 Rhytmus) täglich arbeiten?

@Leon1109

Das kann alles nicht stimmen - entweder Du (und Deine Einsatzplanung) haben überhaupt keinen Plan, oder ihr wollt uns veralbern...

Bei offensichtlich vereinbarten 30 Std./Woche kann man doch nicht 8 Stunden täglich im 12/2-Rhytmus ohne zusätzliche freie Tage arbeiten!

Wenn Du uns nicht vollständig aufklärst/informierst, können wir Dir nicht helfen...!!

@verreisterNutzer

Das ist es ja was ich nicht verstehe. Ich hab dann viel zu viele Stunden und sie meinte es wäre so rechtens und sie dürfe das. Wären schließlich zu Überstunden verpflichtet. Sie will das auf Biegen und brechen so durchsetzen. Und ich habe keinen Plan ob sie das darf, dass ist richtig, was ich jedoch weiß ist, dass sie das 12/2 Tage Programm durchzieht.

@Leon1109

Was heißt hier Überstunden - in diesem Fall völlig überzogen! Nach meiner Berechnung müsstest Du bei dem besagten 12/2-Rhytmus pro Tag 4 Std und 49 Minuten arbeiten. Acht Stunden sind ja fast das Doppelte - absoluter Quatsch, da von "pflichtmäßig abzuleistenden Überstunden" zu sprechen.

Mein Rat: Wenn Du den 12/2 Rhytmus akzeptierst, würde ich mit der Stundenzahl (4,49 Std.) zu meiner Chefin gehen und sie damit konfrontieren. Ansonsten würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Viel Erfolg! Gruß Nightstick

@Leon1109
Wären schließlich zu Überstunden verpflichtet.

Wie Nightstick schon sagte: Das ist völliger Quatsch!!!

Als Teilzeitkraft bist Du überhaupt nicht zu Überstunden verpflichtet - allenfalls in einem tatsächlichen Notfall: z.B. wenn es im wahrsten Sinne des Wortes brennen würde und Pflegebedürftige ohne Überstunde Deinerseits nicht rechtzeitig evakuiert werden könnten