Ständige Änderungen am Dienstplan

7 Antworten

Bekannt sind § 12 Abs. 2 TzBfG und § 106 GewO 

Na, da habt Ihr doch schon mal was. Das steht im Gesetz, wofür braucht man dann noch eine "aussagekräftige" Rechtsprechung?

Die beste Methode, das Problem aus der Welt zu schaffen ist die Wahl eines Betriebsrats. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei den Schichtplänen. Da kann dann kein Chef so einfach laufend Schichtpläne umwerfen und ändern, geschweige denn, MA aus ihrer Freizeit zur Arbeit zu beordern.

Was mich noch interessiert, ist Deine Aussage:

bitte keine Aussagen wie "gehe zum Anwalt" oder ähnliches, denn dass ist keinesfalls hilfreich

Was würdest Du denn mit einer "aussagekräftigen Rechtsprechung" anfangen, wenn das geltende Recht und Gesetz Dir nicht genügt? Wenn der AG sich stur stellt, musst Du auch mit dieser Rechtsprechung zum Anwalt und/oder zum Arbeitsgericht.

WiederWissen 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:46

Weil die Erfahrung ist, dass Anwälte i.d.R. erst lange um den heißen Brei eiern bis sie in die Puschen kommen... nichts gegen Anwälte, aber bei manchen habe ich bedenken...

Hexle2  12.02.2014, 14:50
@WiederWissen

Das mag ja durchaus sein, wie willst Du aber Deine Ansprüche durchsetzen, wenn dem AG schon das Gesetz egal ist? Glaubst Du irgendein Urteil würde ihn umstimmen? Das wage ich zu bezweifeln.

Wenn der AG merkt oder weiss, dass die AN ihre Rechte nicht gerichtlich durchsetzen werden, ist ihm ein Urteil genau so egal wie das Gesetz selbst. Wo kein Kläger da kein Richter, es läuft alles weiter wie bisher.

Warum kein Betriebsrat? Wenn der AG dann immer noch macht was er will, kann der BR ihn ausbremsen. Der kann dann vor Gericht, wenn der AG die Rechte des BR mißachtet und der AG bezahlt auch noch die ganzen Kosten.

WiederWissen 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:55
@WiederWissen

Nachtrag...

Die beste Methode, das Problem aus der Welt zu schaffen ist die Wahl eines Betriebsrats. Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei den Schichtplänen.

Es ist heute nicht mehr so einfach einen Betriebsrat zu installieren - die Zeiten sind schon lange vorüber seit der Agenda 2010. Ich habe es schon erlebt, dass ein Arbeitgeber als Wind von dem Vorhaben bekam sämtliche beteiligte Mitarbeiter gekündigt hat und damit sogar durchkam, weil die Kü einen Tag vor Bekanntgabe der Wahlaufstellung zuging und kein Schutz bestanden hatte...

WiederWissen 
Fragesteller
 12.02.2014, 14:58
@Hexle2

Es ginge darum, den Arbeitgeber notfalls per Feststellungs- und Leistungsklage vor vollendete Tatsachen zu stellen, so dass er nicht groß reagieren kann... denn reden lässt der mit sich nicht in diesen Belangen...

Hexle2  12.02.2014, 15:03
@WiederWissen

Dann holt Euch die Gewerkschaft ins Boot und bereitet die Wahlvorstandswahl nur mit zuverlässigen Kollegen vor. Wenn der Wahlvorstand gewählt ist, besteht der Kündigungsschutz. Wenn der AG dann versucht die Vorbereitungen zur Betriebsratswahl wie auch die Wahl selbst zu verhindern, macht er sich strafbar.

 notfalls per Feststellungs- und Leistungsklage vor vollendete Tatsachen zu stellen, 

Wenn Ihr keinen Anwalt wollt, wer soll das denn dann in die Wege leiten?

WiederWissen 
Fragesteller
 12.02.2014, 17:18
@Hexle2

das kann er dann selbst machen - er hat einen Justiziar an der Hand, der ihm dann die Klage mit formuliert

du musst denen keinen paragraphen nennen - die sollen dir den paragraphen nennen, nach denen du anzutanzen hast. wenn du teilzeit arbeitest, brauchst du den rest der zeit nicht so planen bzw. frei halten, dass die dich jederzeit einsetzen können. deswegen arbeitest du nämlich teilzeit und nicht vollzeit in bereitschaft, was sie dir bezahlen müssten. man arbeitet ja nicht ohne grund teilzeit, sondern weil man die andere zeit für etwas anderes braucht.

wenn sie kurzfristig anrufen, sag einfach "nein". soweit mir bekannt, muss der AG 2-3 (?) werktage vorher wissen, wann er den AN braucht.

kann natürlich sein, dass sie ihren unmut über die weigerung an dir rauslassen. das muss man aushalten.

ralosaviv  12.02.2014, 14:24
soweit mir bekannt, muss der AG 2-3 (?) werktage vorher wissen, wann er den AN braucht

Es sind sogar 4 Tage

Aber auch diese Regel ist mit einmal veröffentlichem Dienstplan hinfällig.

Soviel nur zu Deinen freien Tagen. Wenn Du frei hast, geh nicht ans Telefon und mach mit den Leuten, die Dich vielleicht anrufen wollen, ein Zeichen aus. Wenn Du frei hast, steht es Dir frei, ob Du arbeiten gehen willst oder nicht. Wenn Du 3 Tage am Stück frei hast, so darfst Du sogar Deine Freunde in Australien besuchen. Davon kann Dich Dein Arbeitgeber nicht abhalten.

Vor allem sollten sich alle Mitarbeiter zusammentun und gemeinsam mit dem Chef darüber reden, dass der Dienstplan mindestens wöchentlich so bleibt, wie er aufgestellt wird.

der Dienstplan muss 14 Tage vorher aushängen. darunter steht im Normalfall "Änderungen vorbehalten". auch bei uns im Dienstleistungsgewerbe werden Schichten und Dienste oft kurzfristig geändert, wenn Mitarbeiter krank werden, oder ein erhöhtes arbeitsaufkommen anfällt. Dafür haben wir Festangestellte und "Springr" iun Form vonTeilzeitkräften und Aushilfen, die aber genau wissen, um was es hier geht.

ralosaviv  12.02.2014, 14:49
der Dienstplan muss 14 Tage vorher aushängen

Das mag bei Euch so sein. Gesetzlich ist das SO jedenfalls nicht festgelegt.

darunter steht im Normalfall "Änderungen vorbehalten". 

Dann könnte ich auch ein Schild an eine Rote Ampel hängen "bei Bedarf trotzdem weiterfahren"!?

werden Schichten und Dienste oft kurzfristig geändert, wenn Mitarbeiter krank werden, oder ein erhöhtes arbeitsaufkommen anfällt

Schön für den ArbG, dass die ArbN das bisher alles so brav mitmachen. Müssen müßten sie das grds. nicht.

tapri  12.02.2014, 17:15
@ralosaviv

in unserem Tarifvertrag sind diese beiden von mir angegebenen Punkte genau so vorgeschrieben. es gibt immer 2 Seiten und man kann miteinander reden, es ist nicht immer der AG das Schwein und der AN der Gutmensch

Naja.Ist doch ganz einfach.Ein Arbeitgeber oder jemand der die Dienstpläne macht die für den Popo sind haben zur Folge das die Mitarbeiter sich nicht vernünftig erholen können.Freizeitplanung Ade.Das hat zur Folge das Mitarbeiter logischerweise krank werden wegen Überforderung..Somit fällt für den Arbeitgeber eine Arbeitskraft ,für einen bestimmten Zeitraum,aus.Wird jetzt die fehlende Arbeitskraft auf Arbeitskollegen verteillt sind diese irgendwann überfordert und werden auch krank.Und schon steht der Betrieb des Arbeitgebers still.Ich habe keinen Paragraphen gefunden den es Arbeitskräften verbietet krank zu werden. Gruß Ralf