ZUm einspringen verpflichtet?

3 Antworten

Ein bestehender Dienstplan darf nicht ohne Einverständnis des Mitarbeiters geändert werden. Das heißt, es ist unzulässig, die MA einzutragen und ihr mitzuteilen, sie habe zu arbeiten. Sie muss gefragt werden, ob sie kann/möchte. Sagt sie "Nein" muss sich der AG damit abfinden und jemand anderen suchen. Die Aussage, dass ja die Kollegen auch immer für sie einspringen ist keine Begründung für "Dienstzwang".

Wenn der Krankenstand so hoch ist, dass dadurch dauernd Sonderdienste anfallen, ist der Personalbedarf nicht wirklich gedeckt. Das ist aber Sache des Arbeitgebers das zu ändern. Dabei wird die Kausalität verschoben, gerade weil ihr dauernd überlastet seid, fallen wiederum mehr Krankheitstage an.

Müsste doch alles im Arbeitsvertrag geregelt sein.