Zaunbau innerhalb der Baugrenzen

3 Antworten

Frag´doch einfach mal bei Deinem Bauordnungsamt nach. Die sollten sich doch damit auskennen. Ob irgendetwas von anderen missachtet wird, kann Dir egal sein. Pech für die Nachbarn, wenn sie illegal gebaut haben und irgendwann wieder abreißen müssen.

Seehausen  23.01.2013, 16:07

Bauämter geben keine verbindlichen Auskünfte zu baugenehmigungsfreien Vorhaben; im übrigen gibt es mindestens 13 verschiedene Bauämter!! Welches meinst Du denn???

electrician  23.01.2013, 16:26
@Seehausen

Das zuständige... Wenn Du ein Problem mit meiner Antwort hast, dann beanstande sie doch.

Den Begriff "Zaun" gibt es im öffentlichen Baurecht nicht, dort heißt es "Einfriedigung". Einfrioedigungen müssen unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen und sind bis zu einer bestimmten Höhe baugenehmigungsfrei; d.h. der Nachbar braucht erst sein Einverständnis geben, wenn diese Höhe überschritten wird und Du einen Bauantrag stellen musst. Die Höhe ist in jedem Bundesland verschieden, manchmal 1,60m manchmal 1,80m, wird auch oft geändert, also musst Du in der Landesbauordnung nachschauen (=googeln).

Freilich können in einem Bebauungsplan oder einer Oertgestaltungssatzung örtliche Sonderregelungen bezüglich Höhe und Material enthalten sein oder gar ein generelles Verbot von Einfriedungen festgesetzt sein; da hilft Dir nur ein Blick in die jeweiligen Ortssatzungen der Gemeinde oder Stadt.

Und zusätztlich gelten die Privatrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetzes und des BGB; evtl. kann es auch Grundbucheintragungen geben. Also ist nicht alles möglich, was öffentlich-rechtlich evtl. zulässig ist. In diesem Landesnachbarrechtsgesetz findest Du auch dezidierte Vorschriften für Abstände von Pflanzen zur Grenze, falls Du eine Hecke etc. pflanzen willst.

Also bei uns ist ein Zaun über 1,60 Genehmigungspflichtig. Wurde mir bei Errichtung eines Tiergeheges mitgeteilt.