Was muss bei Änderungen (Grenzbebauung in N R W ) beachtet werden damit es rechtssicher bleibt?

5 Antworten

Ich habe mir den ganzen Thread jetzt angesehen und bin ins Grübeln gekommen.

Für was sollen 3 cm Überbauung des Nachbargrundstücks gut sein ? Wofür das alles ? Welche Absichten hast du wirklich ?

Wenn du dein Haus an der Grenzwand ernsthaft dämmen willst, dann macht du mind. ca. 12 cm nach aktueller Mindest-Vorgabe EnEV. Das darfst du in NRW, musst die Dämmung aber wieder rückbauen, wenn dein Nachbar (jemals) in vorgeschriebener Grenzbebauung anbaut.

Verletzt du die Grundstücksgrenze um mehr oder weniger nutzlose 3 cm, bist du eigentlich trotzdem zum Rückbau verpflichtet, denn du beanspruchst Grund und Boden, der dir nicht gehört. Im Übrigen errichtet man vernünftigerweise seine Grenzwand bei Grenzbebauung mit ca. 2 cm Abstand als Bewegungsfuge.

Grundstücke in Grenzbebauung sind oft so schmal, daß eine Reduzierung der Gebäudebreite deines Nachbarn um 5 cm eine merkliche Beeinträchtigung darstellen würde.

Auf die Stellung eines Gerüsts hast du im Rahmen des Nachbarrechtgesetzes gesetzlichen Anspruch, notfalls mit juristischer Hilfe.

Die Nutzung deiner Gebäudewand durch den Nachbarn für was auch immer ist nicht statthaft. Man kann in nichts hineinbohren, was einem nicht gehört. Das würde ich ihm tatsächlich untersagen.

Der Grenzverlauf ist mit Sicherheit nicht unklar. Sind die Vermessungspunkte oder Grenzsteine nicht mehr auffindbar und wird der Verlauf von euch angezweifelt, besteht Grenzverwirrung. Dann läßt sich mit Hilfe eines Vermessers die Grenzlinie neu einmessen.

Vorausgesetzt dein Haus wurde beim Bau richtig anhand der Pläne eingemessen, besteht bei mir wenig Zweifel über die wahre Grenzlinie

Xerxessasu 
Fragesteller
 23.03.2012, 13:29

Es ist ein sehr, sehr altes Haus mit unzähligen An- und Umbauten ohne bisher diagnistiziertem Überbau. Seit Anbeginn wurde entlang oder bis zu dieser Grenze gebaut. Ob 2 cm Abstand eingeplant waren ist aus den Grundstücksplänen heraus nicht erkennbar. Mögliche Grenzsteine sind hier nicht erreichbar oder vorhanden, darum nehmen wir einfach die Ecken als gültig an.

Der Grenzverlauf ist mit Sicherheit nicht unklar und Man kann in nichts hineinbohren, was einem nicht gehört. haha, Theorie uns Praxis! Ausführungen hier könnten fast ein Buch werden :) Eine unerlaubte Mitbenutzung der Wand will ich nicht unterstellen!

Welche Absichten hast du wirklich? Ganz einfach die Wand ist schon überfällig sanierbedürftig. Putz scheint bautechnisch die beste Lösung zu sein für die Wetterseite ohne Dachüberstand (Aufdachrinne). Ich hätte die Wand, die ich kaum sehen kann, gerne unbeschädigt bei weniger Feuchte und weniger Wärmeentzug. Seit 20 Jahren wird ein Anbau angekündigt, sollte der wirklich mal erfolgen will ich nicht ungefragt verpflichtet sein zu einem Rückbau auf einer evtl. knapp 0,5 qm großen Grundfläche. Somit ist eine ursprünglich angedachte, schmale (etwa 6 cm) Außendämmung bereits meilenweit ausgeschlossen, man bedenke nur die Sondermüll-Entsorgungskosten.

Mit der Wand kann ich machen was ich will, einzig es soll nichts schriftlich vereinbart werden und falls ein Überbau statt findet, dann muss alles wieder runter bei einem Anbau! Sein Mist kommt aus der Wand raus, unter meiner tatkräftigen und materiellen Hilfe!

Hallo Xerxessasu, gehe zu deinen Nachbarn und sprich mit ihnen! Das ist das beste und du bekommest ein Gefühl dafür ob von da Ärger kommen kann oder nicht. Wenn das Nachbarschaftlich geregelt ist wird es kam Ärger geben, zumal auch ein evtl. zukünftiger Käufer vor Gericht wegen 3 cm kaum Chancen auf Rückbau hat.

Miteinander reden!

Gruß

Xerxessasu 
Fragesteller
 21.03.2012, 10:44

Wir reden ja mit dem Grenznachbarn und schriftlich wurde hier nie etwas fixiert. Was Grenzabstände bei Pflanzen angeht sind wir auch beidseitig sehr locker. Das Problem ist, das heute vieles anders gesehen wird als früher. Also z.B. die Mitbenutzung unserer Wand durch fette Schrauben und Balken etc., die mir zusätzlich zur sowieso offenen Wand, Wärme entziehen. N R W erlaubt den Überbau mit Verpflichtung zum Rückbau bei Anbau (genau das schlägt der Nachbar vor/ ein Anbau ist nicht ausgeschlossen/ keinen cm will er sich abkaufen lassen). Die hinterlistige Frage ist also, ob ich "durch die Hintertür" durch einen angekündigten geringen Überbau ohne Widerspruch die Wand endlich"dicht" bekomme und damit Rechtssicherheit vorliegen kann. Zweifel habe ich da, weil ich ja sozusagen den Nachbarn theoretisch enteigne :)

Der Überbau ist m.E. genehmigungs- und nachbarschaftlich zustimmungspflichtig. Normalerweise regelt man das über die Baulast und läst sich das als Nachbar grundbuchrechtlich eintragen. Ob man das nun wegen 3cm wirklich im EInzelfall immer so machen muss, steht auf einem anderen Blatt. Aber man sollte auch bedenken, dass Rechtssicherheit einen hohen Wert besitzt, und sich nachbarliche Beziehungen auch schnell verändern können (ganz zu schweigen von Eigentumswechseln).

Aus öffentlich-rechtlicher Sicht:

Eine Überbauung der Grundstücksgrenze ist nur durch Wärmedämmmassnahmen zulässig. Wenn es nur um neuen Putz an bestehendem Gebäude geht ist das auch unbedenklich, denn ihr verändert ja die Lage des Hauses nicht.

Aus privatrechtlicher Sicht:

Das Betreten des Nachbargrundstücks für Reparaturarbeiten am eigenen Haus ist im BGB und im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Wenn der Nachbar nicht zustimmt könnt ihr beim Amtsgericht ein Betretungsrecht erwirken.

Aber:

Ihr müsst immer dem Nachbarn die Schäden erstatten, die durch Bauarbeiten, Gerüst etc. auf dem Nachbargrundstück entstehen. Deshalb immer den früheren Zustand durch Fotos und Zeugen belegen können und am besten natürlich vorher Einvernehmen mit dem Nachbarn herstellen!!

Ob Euer Bauvorhaben bei Euch genehmigungspflichtig oder nur anzeigepflichtig oder was auch immer erlaubt bzw. verboten ist, weiss das zuständige Bauamt. Was bei Euch Grenzabstände auslöst, das Nachbarrecht.

Seehausen  19.03.2012, 17:33

Sowas naives! Wenn Ihr überhaupt noch Auskünfte erhaltet unterliegen mündliche Auskünfte der Bauämter schon lange nicht mehr der Amtshaftung! Wenn überhaupt wird nur so beraten, dass es für die Behördenmitarbeiter bequem ist!

Xerxessasu 
Fragesteller
 19.03.2012, 22:12
@Seehausen

Dem Bauamt ist der Überbau egal, mir aber nicht, wenn ich es erst darf und dann aber wieder irgendwann unfreiwillig rückbauen muss.

Ratgeberkoenig  20.03.2012, 09:35
@Seehausen

Was ist denn daran "naiv"? - Du solltest Deine offensichtlich eigenen (negativen) Erfahrungen nicht auf alle übertragen.. Deine schlechten Erfahrungen hat ja u. U. nicht jede/r gemacht. Ausserdem erteilt das Bauamt natürlich auf schriftliche Nachfrage auch schriftliche Antwort. "Nur, was Du schriftlich hast, kannst Du mit nachhause nehmen".

Zudem bliebt das Nacbharrecht hiervon unberührt.