Wie kann man einen Bebauungsplan umsetzen lassen, der nie realisiert wurde?

4 Antworten

Hallo Frau Goldmann,

diese Frage sollten Sie meines Erachtens an die zuständige Behörde richten, denn es handelt sich hierbei um eine gemeindliche Satzung im Sinne des § 1 II, 10 I BauGB.

Eine Änderung eines B-Plans ist möglich, wenn dies auch von der Gemeinde aus Gründen der städtebaulichen für sinnvoll gehalten wird. Einen Anspruch auf Änderungen haben Sie nicht, aber natürlich haben Sie das Recht, bei der Gemeinde eine Änderung zu beantragen.

Freundliche Güße

FH

Vom Baurecht kann ich das nicht beurteilen. Von allem was mir an Regeln über Katasterfortführung bekannt ist, bin ich der Meinung, dass in dem BPlan ein Darstellungsfehler des Katasters ist.

Was mich wundert, dass zumindest der Kreisbogen des Wendehammer als Katastergrenze bereits gebildet wurde. Was ich nicht zuordnen kann, ist die Signatur (der graue Kreis) am geplanten Wendehammer.

Wenn dann das schwarze Rechteck am Wendehammer ein noch vorhandenes Gebäude darstellen soll, bin ich mir nicht sicher, ob der BPlan nach aktuellen Vorschriften ( Feuerwehr/ Durchfahrstbreite....) überhaupt noch umsetzbar wäre.

Hat der graue Kreis vielleicht eine natuschutzrechtliche Bedeutung...., wird an die Umsetzung dieses Planes eher keine Gemeinde mehr dran gehen.

EstherGoldmann 
Fragesteller
 12.03.2018, 20:39

Korrekt, das Rechteck ist ein Bestandsgebäude. Müsste vorher abgebrochen werden. Besitzer hat sich damals geweigert.

Der BP ist 50 Jahre alt. Ist also ein übergeleiteter Bebauungsplan. Ist so ein Bebauungsplan in dem Fall verjährt oder ungültig?

kabbes69  12.03.2018, 21:44
@EstherGoldmann

verjährt, keine Ahnung, ungültig- wenn er in der Zwischenzeit von der Gemeinde aufgehoben wurde. Nur die Umsetzung heute muss meiner Meinung nach auf Grund der aktuellen Gesetzeslage erfolgen. Ob der Plan genügt eine Baugenehmigung einzuklagen? Keine Ahnung. BauGB ist nicht mein Thema.

Ich sehe hier garkeine Chancen. Bei 2-geschossiger Bebauung kein Kniestock und nur 30°! Weiterhin keinerlei Dachaufbauten zulässig. Das wird nix. Zumindest nicht mit 6 Wohnungen. Das sollte auch der störrischste Bauherr einsehen.

Wenn der B-Plan von 1965 ist, müßte man prüfen, in wie weit die Sache nicht schon verjährt ist, ebenso wie bei einem Bauantrag nach Jahren und wenn der Besitzer mit dem Grundstück des Wendehammers nicht mit macht, geht es ohnehin nicht. Vermutlich will der jetzt auch für seine Zustimmung ein mittleres Vermögen.

Wenn über fremde Grundstücke erschlossen werden muss, machen die Bauämter (meiner Erfahrung nach) in den letzten Jahren ohnehin nicht mehr mit. Es gab zu viele Rechtsstreitigkeiten bezüglich Überfahrtsrecht, Kanalbenutzung, usw...

EstherGoldmann 
Fragesteller
 11.03.2018, 15:23

Das mit den Dachaufbauten betrifft wenn ich es richtig lese nur die dreigeschossigen Bauten. Bei den ein- und zweigeschossigen Bauten hingegen ist die Beschränkung der Wohneinheiten gegeben. Oder lese ich das falsch?

pharao1961  11.03.2018, 15:51
@EstherGoldmann

Ja, sehe ich auch so, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass bei 3 geschossigen Bauten mehr Wohneinheiten zulässig sind.

biete der stadt an, dass du es bezahlst