Wie kann man einen Bebauungsplan umsetzen lassen, der nie realisiert wurde?
Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 wurde am Kopf einer Sackgasse nie realisiert. Der Wendehammer wurde von der Stadt nich umgesetzt. Hinter dem geplanten Wendehammer befinden sich zwei Baugrundstücke. Flurstück 16600/7 und 16600/23. Die Baugrundstücke können nur über ein fremdes Grundstück 16600/1 auf dem der Wendehammer umgesetzt hätte werden sollen erreicht werden. Welche Möglichkeit gibt es den Wendehammer nachträglich zu realisieren, um die Baugrundstücke an die Strasse anzugliedern?
Im Anhang ein kleiner Auszug aus dem BP und ein Auszug aus dem aktuellen Kataster. Die rote Fläche im Kataster zeigt die zu bebauuende Fläche an. Der Neubau muss zwangsweise über ein fremdes Grundstück erschlossen werden.
4 Antworten
Hallo Frau Goldmann,
diese Frage sollten Sie meines Erachtens an die zuständige Behörde richten, denn es handelt sich hierbei um eine gemeindliche Satzung im Sinne des § 1 II, 10 I BauGB.
Eine Änderung eines B-Plans ist möglich, wenn dies auch von der Gemeinde aus Gründen der städtebaulichen für sinnvoll gehalten wird. Einen Anspruch auf Änderungen haben Sie nicht, aber natürlich haben Sie das Recht, bei der Gemeinde eine Änderung zu beantragen.
Freundliche Güße
FH
Vom Baurecht kann ich das nicht beurteilen. Von allem was mir an Regeln über Katasterfortführung bekannt ist, bin ich der Meinung, dass in dem BPlan ein Darstellungsfehler des Katasters ist.
Was mich wundert, dass zumindest der Kreisbogen des Wendehammer als Katastergrenze bereits gebildet wurde. Was ich nicht zuordnen kann, ist die Signatur (der graue Kreis) am geplanten Wendehammer.
Wenn dann das schwarze Rechteck am Wendehammer ein noch vorhandenes Gebäude darstellen soll, bin ich mir nicht sicher, ob der BPlan nach aktuellen Vorschriften ( Feuerwehr/ Durchfahrstbreite....) überhaupt noch umsetzbar wäre.
Hat der graue Kreis vielleicht eine natuschutzrechtliche Bedeutung...., wird an die Umsetzung dieses Planes eher keine Gemeinde mehr dran gehen.
verjährt, keine Ahnung, ungültig- wenn er in der Zwischenzeit von der Gemeinde aufgehoben wurde. Nur die Umsetzung heute muss meiner Meinung nach auf Grund der aktuellen Gesetzeslage erfolgen. Ob der Plan genügt eine Baugenehmigung einzuklagen? Keine Ahnung. BauGB ist nicht mein Thema.
Ich sehe hier garkeine Chancen. Bei 2-geschossiger Bebauung kein Kniestock und nur 30°! Weiterhin keinerlei Dachaufbauten zulässig. Das wird nix. Zumindest nicht mit 6 Wohnungen. Das sollte auch der störrischste Bauherr einsehen.
Wenn der B-Plan von 1965 ist, müßte man prüfen, in wie weit die Sache nicht schon verjährt ist, ebenso wie bei einem Bauantrag nach Jahren und wenn der Besitzer mit dem Grundstück des Wendehammers nicht mit macht, geht es ohnehin nicht. Vermutlich will der jetzt auch für seine Zustimmung ein mittleres Vermögen.
Wenn über fremde Grundstücke erschlossen werden muss, machen die Bauämter (meiner Erfahrung nach) in den letzten Jahren ohnehin nicht mehr mit. Es gab zu viele Rechtsstreitigkeiten bezüglich Überfahrtsrecht, Kanalbenutzung, usw...
Das mit den Dachaufbauten betrifft wenn ich es richtig lese nur die dreigeschossigen Bauten. Bei den ein- und zweigeschossigen Bauten hingegen ist die Beschränkung der Wohneinheiten gegeben. Oder lese ich das falsch?
Ja, sehe ich auch so, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass bei 3 geschossigen Bauten mehr Wohneinheiten zulässig sind.
biete der stadt an, dass du es bezahlst
Korrekt, das Rechteck ist ein Bestandsgebäude. Müsste vorher abgebrochen werden. Besitzer hat sich damals geweigert.
Der BP ist 50 Jahre alt. Ist also ein übergeleiteter Bebauungsplan. Ist so ein Bebauungsplan in dem Fall verjährt oder ungültig?