Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wer dir helfen kann, ist ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Aber das kostet auch ein paar Euro.

Diesen Vermessungsingenieur brauchst du später eh, für den Laglan zum Bauantrag

Willkommen im Behördendschungel. Keiner der Beamten in den zuständigen Ämtern will die Sache vernünftig klären und für eine Entscheidung Verantwortung übernehmen.

Versuche mit einem Vorgesetzten in der Stadt zu sprechen (Dezernent, der für das Bauamt zuständig ist, oder gleich den Bürgermeister), um eine Lösung zu finden. So ein Termin kann manchmal was bewirken.

Ansonsten hast du nur die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage zu machen.

McSchuett 
Fragesteller
 02.07.2017, 11:20

Doch bei der Bauvoranfrage würden ja Kosten entstehen, da ich dafür einen Architekten beauftragen muss, oder? Außerdem kann doch eine Voranfrage nicht bedeuten, das ich nach  der Größe des Baufensters Frage, oder wäre das auch eine Möglichkeit?

McSchuett 
Fragesteller
 02.07.2017, 11:39
@McSchuett

Das habe ich zum Baurecht in NRW bzgl. einer Bauvoranfrage gefunden:
Wer also nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zur Prüfung stellt, muß von der Bauaufsichtsbehörde keine Antwort auf die Frage bekommen, ob das Vorhaben auch vorgeschriebenen Grenzabstände einhält. Ein solcher Vorbescheid ist für den Bauherrn praktisch wertlos, denn wenn Sie die Abstandflächen zu Ihrem Nachbarn nicht einhalten, werden Sie allenfalls mit seiner Zustimmung eine Baugenehmigung bekommen. Das Gemeine: Sie bekommen einen positiven Vorbescheid, zahlen die Gebühren für einen positiven Bescheid - und können das Vorhaben wahrscheinlich niemals realisieren. 

Hugito  03.07.2017, 12:51
@McSchuett

Unter Umständen muss der Nachbar zustimmen, vor allem wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine solche Zustimmung könnte man aber vorher klären. Dann entstehen keine Kosten.

Anbei Ausschnitte aus dem B-Plan von 1982 und aktuell.

Die Karten sind genordet. Es handelt sich um das westliche Grundstück auf dem aktuellen Plan, das als solches in den 1980ern noch nicht geschnitten war. Mir geht es um die Grenzabstände des Baufensters zum westlichen Nachbarn und der Straße.

aktueller B-Plan - (Architektur, Hausbau, Baurecht) ursprünglicher B-Plan - (Architektur, Hausbau, Baurecht)
Loreley30  07.07.2017, 13:53

Lieber McSchuett, denke das Problem ist nicht so gross wie Du befürchtest. Hol Dir beim Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) einen aktuellen Lageplan zu Deinem Grundstück (~25,- EUR) im Masstab 1/500. vielleicht bekommst Du auch einen Ausdruck im M 1/100 wenn´st mal nett fragst.

Das westliche Grundstück in den beiden B-Plänen hat doch einen unterschiedlichen Zuschnitt. Dann nimmst Dir den passenden B-Plan dazu und planst. Einreichen und abwarten was passiert. Siehe Antwort von Pharao, Du kannst erst mal selbst in den Lageplan die Umrisse skizzieren.

Schieb dem Amt das Problem der Entscheidung zu.

Grüßle


Du könntest das Grundstück neu einmessen lassen, da sowieso aktuelle Lagepläne einem Bauantrag beigefügt werden müssen.Oder Du läßt erst einmal eine Bauvoranfrage vom Architekten einreichen.

McSchuett 
Fragesteller
 02.07.2017, 19:18

Unser Haus ist 2013 fertiggestellt und 2016 eingemessen worden. Doch da ging es ja lediglich um die Gebäudeeinmessung.

Eine Bauvoranfrage kannst du auch ohne Architekt stellen - wenn du weißt, was du genau fragen mußt :-)

Kannst du mal einen Auszug aus dem B-Plan hier einstellen? Wie soll man denn sonst eine halbwegs vernünftige Antwort geben können?

Hugito  03.07.2017, 12:54

Das stimmt. Für eine Bauvoranfrage braucht man nicht unbedingt einen Architekten. Eine Zeichnung, aus der die Grundfläche des geplanten Gebäudes hervorgeht, reicht auch.