Ist der höhere Kniestock zu genehmigen nach Bayerischer Bauverordnung?

1 Antwort

Wenn der Knistock maximal 75 cm betragen darf (ohne weitere Einschränkung), dann gilt das auch für Häuser mit 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss. Die Abweichung vom Bebauungsplan ist zu beantragen. Wie die Chancen auf Genehmigung stehen, hängt von der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt ab. Bei manchen ist dies nicht möglich. Hier ist die einzige Chance eine Änderung des Bebauungsplans.

Der erste Schritt ist also bei der Gemeinde mündlich abzuklären, ob eine Chance auf Befreiung besteht.