Zahlt man dem Jobcenter auch Geld "zurück", als volljähriges Kindes auf Vollzeit?

4 Antworten

Ich weiß aber, dass Kinder von Hartz 4 Beziehern, bei Minijobs nur 100€ verdienen und alles darüber hinaus zu 80% versteuert wird. Wie ist das mit Jobs auf Vollzeit? oder gar, Bafög?

Jobs auf Vollzeit werden fast genau so "versteuert" - nur die Rechnungsweise ist etwas anders. Der Freibetrag wird vom Brutto ermittelt und vom Netto abgezogen.

BAföG wird meines Wissens nach voll angerechnet.

Das wäre nur dann der Fall, wenn du bzw.deine Eltern für dich zu Unrecht Gelder vom Jobcenter bezogen hätten, ohne das dein Einkommen dementsprechend auf deinen Bedarf angerechnet wurde, dann wäre es ggf.zu einer Überzahlung gekommen und es würde zu einer Rückforderung kommen.

Wenn du als unter 25 jähriges Kind wohnhaft bei deinen bedürftigen Eltern soviel anrechenbares Nettoeinkommen hast, dass du deinen Bedarf daraus selber decken kannst, dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein, sie würden dann im Normalfall keine Gelder mehr für dich erhalten, deine Anteile an Warmmiete, Haushaltsstrom, ggf.Kostgeld für Verpflegung und Versorgung zahlst du dann selber an deine Eltern.

Was du dann noch hast kannst du sparen und musst deine Eltern nicht unterstützen.

Bei Bafög - ohne einen zusätzlichen Job blieben monatlich pauschal nur 100 € Freibetrag vom Bafög - der Rest inkl.Kindergeld würde dann im Regelfall auf deinen Bedarf angerechnet, es sei denn du könntest nachweisen das deine notwendigen Aufwendungen höher liegen, dann könnte der tatsächliche Aufwand und nicht nur diese 100 € abgesetzt werden.

  1. Bei einem Vollzeitjob bist ab einem gewissen verdienst auch aus der bg raus aber du musst Dan dein miet anteil und deine kosten selber tragen!
  2. Alles außer deinem miet anteil kannst du selber aushandeln mit deinen Eltern !

Wenn du genug Geld verdienst um Miete , Gas , Strom anteilmäßig deinen Eltern geben zu können , fällst du aus der BG deiner eltern raus.