Untermietung Anspruch auf Kindergeld und Bafög?

7 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Hallo,

du denkst da ziemlich falsch..

ich dann mehr Anspruch auf Bafög hätte und Fälle somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. 

=> Nein, da du ja immer noch bei den Eltern wohnst, gibt es auch nicht mehr Bafög. Egal ob Untermietvertrag oder "Ich wohne nicht bei meinen Eltern, die wohnen bei mir" -solange ihr zusammen wohnt, gilt es weiterhin als "bei den Eltern wohnend".

als Untermietern auf was hätte ich dann Anspruch ?

Kindergeld ?
bafög (wurde ich glaube ich auch kein mietzuschuss bekommen, da ich bei meinen Eltern lebe ?? Keine Ahnung)
Unterhalt ? Meine Eltern leben getrennt und sind nie verheiratet gewesen

Kindergeld: Nein! Du wohnst weiterhin mit deinen Eltern zusammen.

Bafög: Der normale Satz für "daheim wohnende".

Unterhalt: Nein! Du wohnst weiterhin mit deinen Eltern zusammen.

oder ist es am besten ausziehen, da würde ich auch den Bafög Höchstsatz bekommen und bin raus der BG - würde meine Eltern belasten da sie höchstwahrscheinlich ausziehen müssten

=> Dann wärst du aus der BG raus. Jedoch könnte deine Eltern eben ggf. zum Umzug gezwungen sein. Gibt ja aber schlimmeres und ist ja eh unausweichlich.

Wenn du bei deinen Eltern zur Untermiete wohnst, müssen sie die eingenommene Miete ebenfalls als Einkommen angeben. Davon gewinnt ihr nichts.

sincerlyghost7 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:53

Hallo! Danke für die schnelle Antwort.
wenn ich als Untermieterin etwas beisteuern würde hätten quasie meine Eltern wieder mehr Geld und würden aus der BG entfallen oder nicht ? :) ich kenne mich mit dem Zeugs garnicht aus

Agamemnon712  15.05.2021, 09:14
@sincerlyghost7
wenn ich als Untermieterin etwas beisteuern würde hätten quasie meine Eltern wieder mehr Geld und würden aus der BG entfallen oder nicht ? :)

Wovon willst Du "beisteuern"?

Und Nein, da das Beigesteuerte den Eltern als Einnahme angerechnet wird.

Das kannst Du alles ganz schnell vergessen, siehe zunächst die Antwort von @ Fortuna 1234 !

Solange Du im Haushalt der Eltern lebst und dazu noch unter 25 bist, kannst Du das mit mehr Bafög - und Untermietvertrag vergessen, denn unter 25 bildest Du dann auf jeden Fall weiterhin eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit den Eltern, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Das wird nichts, fürchte auch ich.

Wozu auch BAföG, wenn Dein Bedarf aus dem Job-Center kommt?

Doppelt kassieren ist (leider) nicht.

Nur weil die Eltern angeblich getrennt in der Wohnung leben, was ja möglich ist, wird es bei Kindern nichts werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn du untermieter bist, dann haben deine Eltern ja wieder mehr Geld. geht also nicht.

Ausziehen und Bafög geht natürlich. Dann muss deine Mutter sicher in einekleinere Wohnung ziehen.

sincerlyghost7 
Fragesteller
 14.05.2021, 18:56

Wenn sie mehr Geld hätten könnte meine Mum doch die Miete zahlen und Fälle aus der bg raus oder nicht ?
und mein Problem ist mein kleiner Bruder würde gerne zu mir ziehen da es von uns aus schwierig ist mit unseren Eltern ? Geht das ? Kann ich mit meinem kleinen Bruder in eine 3 Zimmer oder Wohnung ziehen hätten wir Anspruch auf irgendwas

werde nächstes Jahr 21 und er 17

Lurch123532  14.05.2021, 20:46
@sincerlyghost7

Erlaubt deine Mutter denn, dass dein kleiner Bruder zu dir zieht?

Klar fällt deine Mutter aus der BG raus, wenn sie mehr Geld bekommt. Aber wenn du Bafög bekommst, dann werdet ihr als BG geführt und du bekommst wenig oder nichts.