Hartz IV und Kindergeld - darf mir das Jobcenter IHR Kindergeld anrechnen?

11 Antworten

Im Leistungsbescheid für Das AlG 2 sind ja auch alle beteiligten Personen aufgeführt. Das Kindergeld wird nur auf den Bedarf des Kindes verrechnet.

Du bekommst diesen Betrag natürlich nicht zwei mal.

Das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet - das ist auch nicht IHR (sprich: Deine Tochter) Kindergeld, sondern der Anspruchsberechtigte bist DU - und selbst wenn es das Kindergeld des Kindes wäre, würde es angerechnet...

Kannst du ganz einfach googlen. Hätten die anderen bisherigen Teilnehmer ruhig auch mal machen können. Aberd enk daran. Das Geld ist für dein Kind, kenne sogar eine Familie, die sich mühsam vom Munde (vom Kindergeld) abgespart haben, damit beide in die Musikschule gehen können und auf das Gymnasium. Es ist wirklich für dein Kind.

(10.07.2015) Leben Kinder mit den Eltern in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft, haben die Eltern (zumindest bei Minderjährigen ohne weitere Voraussetzungen) Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld ist eine aus öffentlichen Mitteln stammende Leistungen der Familienkasse für die Erziehungsberechtigten, die für jedes anspruchsberechtigte Kind gezahlt wird. Dabei beträgt das Kindergeld aktuell:

bis 31.12.201401.01.201501.01.20161. Kind184 Euro188 Euro190 Euro2. Kind184 Euro188 Euro190 Euro3. Kind190 Euro194 Euro196 Euroab 4. Kind215 Euro219 Euro221 Euro

Seit 2010 hat es keine weitere Kindergelderhöhung gegeben, daher hat die Bundesregierung auf Grundlage des 10. Existenzminimumberichts beschlossen, das Kindergeld zu erhöhen. Ab 01.01.2015 steigt das Kindergeld rückwirkend um vier Euro monatlich und ab 01.01.2016 um weitere zwei Euro je Kind. Dieser Beschluss hat am 10.07.2015 den Bundesrat passiert.

Hätten die anderen bisherigen Teilnehmer ruhig auch mal machen können.

Die WISSEN das vlt.? Ich z. B. weiß das :)

@beangato sogar für ältere Kinder gilt folgendes: aus dem internet:
Erwachsene Kinder und Kindergeld

Wenn Sie auf Folgendes achtgeben, wird das Kindergeld den Eltern nicht von Hartz IV abgezogen:

Die Kinder bekommen das Geld auf ein eigenes Konto überwiesen. Oder die Eltern können nachweisen, dass sie den Kindern das Geld überweisen.Die Kinder wiederum könnten andere staatliche Subventionierungen wie BAFög bekommen. Dann gelten komplett andere Regeln als unter der Hartz IV Gesetzgebung.

Also ich würde ganz klar zu einer Beratungsstelle gehen. Und mich darüber genauestens informieren. ELTERNGELD, welches ja jetzt auch irgendwie gekippt wird (also falls du das Kind nicht in die Kita bringst, bekommst du Geld vom Staat), das wird immer auf Hartz vier angerechnet.

@Elizabeth2

es geht noch weiter: ebenfalls aus dem Internet-

Hartz IV, Kindergeld und Zuverdienst

Noch komplizierter wird es, wenn das Hartz IV Kind in die Lehre kommt und Lehrgeld bekommt. Dieser Verdienst wird zunächst dem Hartz IV angerechnet, wenn er mehr als 100 Euro beträgt. Und dann auch vom Kindergeld abgezogen, wenn er einen Schwellwert übersteigt. Manchmal kann es sinnvoll sein, mit dem Lehrherren über eine Absenkung der Ausbildungsvergütung zu sprechen.

Insgesamt, das hängt an den Schwellwerten, kann ein Verzicht auf einige Euro das Familiengeld deutlich erhöhen.

Fazit

Sie sollten sich bei Fragen um Hartz IV und Kindergeld gut beraten lassen.

Ansonsten muss man das Thema Hartz IV Kindergeld wohl wie ein Semester Jura studieren.


@Elizabeth2 Weiterleitung des Kindergeldes – keine Anrechnung

Etwas anderes gilt, wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt und die Eltern noch weiter Kindergeld erhalten.

http://www.hartziv.org/hartz-iv-und-kindergeld.html

Ein Baby kann schlecht woanders wohnen.

Es ist schon richtig, dass es angerechnet wird:

Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet

Klingt komisch und ungerecht, dass das Kindergeld auf Sozialleistungen von Hilfebedürftigen angerechnet wird, ist aber so. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.03.2010 (Az. 1 BvR 3163/09) entschieden.

Gleicher Link.

@Elizabeth2

Das ist doch Blödsinn !

Dies trifft nur zu,wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Dann muss das Kindergeld entweder direkt auf das Konto des Kindes gehen oder der Kindergeld Berechtigte muss das Kindergeld nachweislich an das Kind weiterleiten,also am besten per Kontoauszug nachweisen können,dass es an das Kind überwiesen wurde.

Denn sonst zählt es als Einkommen des Elternteils und wird auf die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Lebt das Kind noch zuhause,egal ob minderjährig oder volljährig,ist das Kindergeld Einkommen des Kindes,egal auf welchem Konto das Kindergeld landet.

Auch das mit deiner Ausbildung ist hier belanglos,denn die Azubi Vergütung wird nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll nur auf den Bedarf / Leistungen des Kindes angerechnet und zum Einkommen zählt dann auch vorerst das Kindergeld des Kindes,auch wenn es z.B. die Mutter aufs Konto bekommt.

Erst wenn das Kind nach dem Abzug der Freibeträge seinen Bedarf auch ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könnte,dann ist das Kind aus der BG - der Mutter / Eltern raus und der Überschuss des Kindergeldes ( max.das volle Kindergeld ) welches das Kind dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde,wird dann auf den Bedarf der elterlichen BG - angerechnet.

Es ist doch Dein Einkommen, also wird es angerechnet werden.

Kindergeld ist Einkommen des Kindes,auch wenn es die / der Kindergeld Berechtigte auf sein Konto bekommt,deshalb wird dieses auch vorrangig nur auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet !

Erst wenn das Kind soviel Einkommen hätte,dass es seinen Bedarf auch ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könnte,ist das Kind aus der BG - der Eltern raus und der Überschuss bzw.das ganze Kindergeld würde dann zum Einkommen des Kindergeld Berechtigten und bis auf max. die 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf der elterlichen BG - angerechnet.

Dann muss ich die Nachzahlung die ich erhalte auch ans Jobcenter zurückzahlen ? :o

Wenn Du bisher den vollen Satz für Dein Kind bekommen hast (ca. 230? Euro), ist das Jobcenter in Vorleistung gegangen und Du musst Das Geld zurückzahlen.

Solltest Du nur ca. 50 Euro für Dein Kind erhalten haben, gehört die Nachzahlung Dir.