Zahlt Haftpflichtversicherung bei Beschädigung von Leasingfahrzeug?

9 Antworten

Hallo!

Die Haftpflichtversicherung wird nichts übernehmen (Eigenschaden).

Dass in deinem Arbeitsvertrag die Übernahme der Selbstbeteiligung festgeschrieben steht, ist mM nach zu überprüfen.

IdR bezahlt der Versicherungsnehmer, in dem Fall die Firma, diese Kosten, das sie ja auch der steuerliche Nutznieser des Leasings ist.

Auch die "kostenlose" Überlassung eines Firmenfahrzeugs ist kein Argument, da ein Firmenfahrzeug einen Sachbezug darstellt, der sowohl deine steuerlichpflichtigen Einkünfte erhöht, sowie eine höhere Sozialversicherungsbelastung bewirkt. Also von kostenlos kann da keine Rede sein.

Auch die Erlaubnis zu Privatfahrten ist bei einem Firmenfahrzeug selbstverständlich, da die Fahrten zw. dem Wohnort und der Arbeitsstätte als Privatfahrten zu sehen sind. Wäre dem nicht so und das Fahrzeug könnte nur während der Dienstzeit benutzt werden, dann würde auch kein Sachbezug anfallen.

Ich würde mich in deinem Fall beraten lassen, da es keinesfalls klar ist, dass du die Selbstbeteiligung bezahlen musst.

Abklären solltest du, ob der Schaden auf der Fahrt von oder zur Arbeitsstätte passiert ist, oder bei einer reinen Privatfahrt. Hier gibt es nämlich eine Grauzone, da die Erlaubnis zu Privatfahrten (von und zur Arbeitsstätte) nicht unbedingt die Erlaubnis zu "reinen" Privatfahrten enthält. Aber, wie gesagt, lass dich beraten ...

LG Bernd

Ob Du als Arbeitnehmer für einen Firmenwagen zahlen musst, der während der Arbeit beschädigt wurde, ist m. E. keinesfalls klar. Klar ist dagegen, dass Deine Haftpflichtversicherung keinen Cent für den Schaden zahlt. Da müssten Sie Dich schon als Kunden dringend brauchen.

Sllek 
Fragesteller
 10.09.2014, 00:15

Das mit den 500 € Selbstbeteiligung ist vertraglich festgehalten. Der Schaden entstand bei einer Privatfahrt.

gejaf  10.09.2014, 00:18
@Sllek

Dann mußt du zahlen - eine private Haftpflicht deckt as nicht ab

Privathaftpflichtversicherungen übernehmen in der Regel keine Schäden, die Du mit einem Fahrzeug verursachst, welches Du selbst genutzt hast. Denn hierfür gibt es spezielle separate Versicherungen, die Du als Fahrer separat abschließen kannst (zum Beispiel eine Vollkasko). Gerade bei der von Dir erwähnten Versicherung sehe ich eine Übernahme (Privathaftpflicht-versicherung) für äußerst fraglich an, da ich hier dieses Problem mit dieser Versicherung ebenfalls in der Praxis hatte.

Hallo,

damit die PHV hier leistungspflichtig wird, sind verschiedene Voraussetzungen notwendig:

1.) Es muss sich um einen schuldhaft (!) verursachten Schaden handeln. Solange Du also das Fahrzeug weder selbst noch schuldhaft (im Sinne von "fahrlässig) beschädigt hast, wird die PHV keine Regulierung vornehmen. Sie wird allenfalls den Schaden gegenüber dem Anspruchsteller ablehnen - wobei es dann zweitrangig ist, ob der Anspruchsteller der Leasinggeber oder der Arbeitgeber ist.

2.) Damit sich die Frage 1.) überhaupt stellt, ist es von entscheidender Bedeutung, ob sich der Schaden privat oder während der beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Nur im ersten Fall besteht nämlich seitens der PHV überhaupt Deckung. Und allein diese Klärung dürfte äußerst schwerfallen (es sei denn, es gibt Beweise/Zeugen/etc....).

3.) Der Schaden darf nicht durch den GEBRAUCH des Fahrzeugs entstanden sein, da dann die sog. "kleine Benzinklausel" greift, sobald Du der Fahrer des Fahrzeugs bist.

Im Gegensatz zu den drei Punkten ist es für die Haftpflichtversicherung unbedeutend, welche Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde. Wenn ich es recht verstehe, ist es dort so geregelt, dass der AN bei JEDEM Schaden die Selbsbeteiligung zu tragen hat - und zwar unabhängig davon, ob er eine direkte Schuld an dem Schaden hat oder nicht.

Viele Grüße

Loroth

Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an Fremdfahrzeugen. Am eigenen Fahrzeug zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Wegen der folgenden Höherstufung rechnet sich die Inanspruchnahme aber erst ab einem Schaden über ca. 2.500€. Auch die Privathaftpflicht oder Berufshaftpflicht zahlt nicht für Lackschäden. Die 500€ darfst Du selber zahlen. dumm angestellt, daher auch "Angestellter".