Wer zahlt Schäden am Gemeinschaftseigentum bei einem Mehrfamilienanlage?

8 Antworten

Schäden sind grundsätzlich immer durch den Verursacher zu zahlen.

Die Eigentümergemeinschaft (Hausverwaltung), wird also die Kosten dem Schadensverursacher in Rechnung stellen.

Gruß N.U.

Das hängt wohl davon ab, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft beweisen kann, wer den Schaden verursacht hat.

Kann sie dies beweisen, steht die richtige Antwort schon bei @RudiRatlos67. Kann sie es nicht beweisen, gehen die Kosten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft heim.

Daher kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 21 Abs. 7 WEG auch eine Umzugspauschale beschließen, weil die Verursacher selten ehrlich sind.


Muß nun der Verursacher den schaden selbst durch seine private Haftpflichtversicherung zahlen?

Grundsätzlich der Verursacher... wer denn sonst????
Steht schon im §823 BGB:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Haftpflichtversicherung sieht in dem Fall keine Leistung vor.
Da der Verursacher gleichzeitig teilhaber des Gemeinschaftseigentum ist und mindestens für einen Anteil an der Beschädigten Sache auch das finanzielle Risiko trägt.
In sofern handelt es sich um einen nicht versicherten Eigenschaden.

Es obliegt jedoch auch der Versicherung hier eine kulante Lösung anzubieten.
Sofern Schäden an gemieteten und geliehen Sachen versichert sind, besteht die Chance der Versicherung klar zu machen , das es sich hierbei um ein vergleichbares Risiko handelt. Ein Grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Reguliereung besteht jedoch meiner Meinung nach nicht.


Oder zahlt den Schaden die Eigentümergemeinschaft der Wohnlage (wozu ja
der Verursacher gehört). Also alle Eigentümer der Anlage?

Nein, warum sollten die anderen Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleiben wenn ein Einzelner den Schden verursacht hat?

Apolon  19.05.2016, 19:04

 Die Haftpflichtversicherung sieht in dem Fall keine Leistung vor.
Da der Verursacher gleichzeitig teilhaber des Gemeinschaftseigentum ist und mindestens für einen Anteil an der Beschädigten Sache auch das finanzielle Risiko trägt.
In sofern handelt es sich um einen nicht versicherten Eigenschaden.

Da muss ich ja ein Veto einlegen:

zwischenzeitlich gibt es auch Privathaftpflichtversicherungen die Gemeinschaftsanlagen als mitversichertes Risiko betrachten.

Und gerade deshalb ist es sinnvoll, seine Versicherungsbedingungen zu kontrollieren, wenn man sich eine Eigentumswohnung kauft.

Gruß Norbert

verreisterNutzer  19.05.2016, 19:07
@Apolon

Danke, Dir Norbert....
man muss eben immer auf dem Laufenden bleiben. Unsere Tarifgeneration 2014 bietet es noch nicht an.

der , der den schaden anrichtet , bezahlt ihn auch.. da haben die miteigentümer ja nichts mit zu tun

Wenn erwiesen ist dass jemand, egal wer, beim Einzug einen Schaden verursacht hat, dann muss er auch für die Behebung sorgen.....er hat ja entsprechende Versicherungen dafür