Zahlschein / Überweisung - Unterschied?

3 Antworten

Wenn der Gläubiger ein Konto bei einem Kreditinstitut hat, kann der Schuldner mit einem Zahlschein zahlen. Der Schuldner zahlt das Geld bar bei dem jeweiligen Geldinstitut ein und muss zusätzlich ein Entgelt etrichten. Dem Gläubiger wird dann natürlich der Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben. Zahlscheine haben den Vorteil, dass Beträge in beliebiger Höhe übertragen werden können, wobei die Kosten der Zahlung vom Schuldner zu zahlen sind. Bei der Überweisung vergügen beide Parteien über ein Konto, wobei das Geld beliebig transferiert werden kann.

Zahlscheine versendet oft der Zahlungsempfänger und hat meist seine Empfängerbankverbindung schon eingedruckt. Er stellt dir frei, unten deine Auftragkontonummer einzutragen, dann kannst du den Beleg ganz normal bei der Bank abgeben und der Betrag wird deinem Konto belastet. Oder du gehst an den Bankschalter und machst wie schon beschrieben eine Bareinzahlung. Dies ist aber meist sehr teuer.

Damit hast Du Recht. Der Zahlschein dient der Überweisung mit Bareinzahlung. Die Überweisung geht vom Konto ab!!!