Zählt es als ne Körperverletzung wenn man jemanden gegen die Wand drückt?

11 Antworten

Ja, du hast dich strafbar gemacht, denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat! Falls er das zur Anzeige bringt, kannst du durchaus mit einer empfindlichen Strafe rechnen, weil du ein hohes rechtstaatliches Prinzip verletzt hast.

Natürlich hast Du total überreagiert. Gucken ist nicht verboten. Wenn Du etwas untertrieben hast und er etwas übertreibt, dann wirst Du sicher noch was davon hören.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mann deshalb tatsächlich zur Polizei geht. Du solltest dir momentan keine Gedanken darüber machen.

Hallo, Ihre Reaktion war tatsächlich übetrieben, jedoch erwartet Sie höchstens eine Geldstrafe wie sich vermuten lässt. Sofern sie den Mann verletzt/ etwas in deren Wohnung beschädigt haben, könne sie evntl. Selbstanzeige erstatten, diese wird sich im Falle eines Strafverfahrens strafmildern auswirken. Im Falle eines Straftatverdachts gilt der sogenannte Jedermann-Paragraph d.h. jeder Bundesbürger hat das Recht, eine anderen Bundesbürger (notfalls auch gegen seinen Willen), bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten. Dies ist jedoch nur im absoluten Notfall gestattet.

Er kann das doch gar nicht beweisen! Ich kann deine Reaktion vollkommen nachvollzeihen, wenn dir bekannt ist, dass er wirklich ein Kinderschänder ist.
Sei nur vorsichtig und schau immer mal nach deiner Tochter, nicht dass ihr doch noch etwas zustößt!

teisier20 
Fragesteller
 02.09.2014, 16:03

Er hat es selber zu gegeben er saß vor 2,5 im Bau deswegen

esseling  02.09.2014, 16:06

Ah, wenn es "ihm bekannt ist", ist das ok?

Dann soll er Ihn doch am besten gleich "unschädlich" machen, dann sparen wir uns auch die ganzen Ausgaben für Polizei, Gerichte und Gefängnisse.

Darisha  04.09.2014, 22:36
@esseling

Du brauchst es ja nicht ins Lächerliche ziehen.
Ich sehe das so: besser jemanden einmal anrempeln als ein Kind missbrauchen.

Das mir dem unschädlich machen übernimmt dann die Polizei, wie ja schonmal geschehen.