Strafe bei Körperverletzung an einer Minderjährigen

6 Antworten

hallo ich würde auf jeden fall einen anwalt aufsuchen oder zu einer rechtsberatung gehen

die polizei ist in diesem fall nicht dein freund und helfer, sondern sie müssen oder wollen/sollen deine schuld beweisen.

ich hatte so einen ähnlichen fall der polizist sagte es käme einiges auf mich zu als ich mir einen anwalt nahm sagte der mir ich solle die vernehmung bei der polizei absagen und dazu sagen das ich dies auf anraten meines anwaltes tue. das hab ich und das verfahren wurde eingestellt! ich bin mir sicher, hätte ich keinen gehabt wäre es nicht so abgelaufen

liebe grüsse

bettina

Vielen Dank erst mal für eure Antworten. Nachdem ich mich gestern noch belesen habe, steht für mich auch fest, dass ich dazu keine Aussage machen werde bevor ich einen Anwalt konsultiert habe. Wie ich eben erfahren habe, ist einer der Jugendlichen seit gestern in U-Haft, da er seit einigen Tagen gesucht wurde und gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Und für mich spricht eventuell nur noch, dass mehrere bereits einschlägig bei der Polizei bekannt sind und es mir echt leid tut, was ich getan habe. Das ist durch nichts zu rechtfertigen. Der Rest bleibt nun abzuwarten.

Du solltest einfach erst mal GAR nix machen. Nicht zur Beschuldigtenvernehmung gehen, keinen Anwalt nehmen, einfach erst mal abwarten. Menschen, mit denen Du zu tun hast, wollen meistens nix mit der Polizei zu tun haben. Und wenn niemand zu den Vernehmungen erscheint, wird das Verfahren sowieso eingestellt, weil ohne Zeugenaussagen nicht zu ermitteln ist, was passiert ist.

Auch wenn man zu der Auffassung kommt, daß Du tatsächlich zugeschlagen hast, ist eine Einstellung des Verfahrens äußerst wahrscheinlich. Und das passiert ganz automatisch, ohne daß Du 200 - 400,-€ für nen Anwalt ausgegeben hast. Der wird Dir am Ende beim geschilderten Sachverhalt auch kaum was nützen. Ist also nur von Abzuraten.

Hmmm, dass sich das so einfach im Sande verläuft kann ich mir nur schwer vorstellen. Kenne mich jedoch in solchen Sachlagen überhaupt nicht aus. Hab mir bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen und bin echt geschokt über mein Verhalten. Zu einer Vorladung nicht zu erscheinen, wird das Ganze aber doch eher verschlimmern oder nicht? Schwer vorstellbar, dass das wiederum ohne Folgen bleibt, oder ist es mein Recht dann nicht hinzugehen?

@Shiva31

Du hast als Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Und das kannst Du - wie übrigens sogar die Zeugen - einfach dadurch verwirklichen, daß Du bei der Polizei gar nicht erst erscheinst. Und nein, Du machst es dadurch NICHT schlimmer, da Dir eine Nicht-Aussage nicht zum Nachteil gereichen darf. Jeder Anwalt würde Dir genau zu diesem Verhalten raten.

@skyfly71

Ok danke ... belese mich gerade etwas zu dem Thema und werde dann wohl erst mal abwarten, bis ich was höre bzw. lese.

Wenn ich es ichtig sehe war es keine "Notwehr"?

Ansonsten bleib einfach bei der Wahrheit, da wird nicht großes auf dich zukommen. Vielleicht ne kleine Geldstrafe oder 2-10 Sozialstunden.

Nein es war keine Notwehr. Hab mich nur dummerweise von den Beleidigungen provozieren lassen.

Nun eine Strafe hängt auch von den Begleitumständen ab. Es bringt nicht jetzt über eine mögliche Strafe zu diskutieren und rumzugrübeln. Wenn du vorgeladen wirst solltest du mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen und ggf. mit diesem die weitere Vorgehensweise besprechen.

Aber so wie du es schilderst könnte man auch von einer Situation in der du dich bedroht fühltest ausgehen und du hast dann nicht mehr rational gedacht. Das könnte ein minder schwerer Fall der Körperverletzung sein. Ich denke max. eine Geldstrafe.

Im Übrigen wenn du die schon draußen Lauern siehst dann rufe doch nächstes mal die Polizei über Amt an und schildere den Fall. Die schicken dann ggf. eine Streife rum die für Ordnung sorgt.

Danke erst mal. Ich weiß ja auch, dass ich vollkommen anders hätte handeln müssen. Aber nun ist es halt passiert und lässt sich nicht rückgängig machen. Werde mich morgen an einen Anwalt wenden und um eine Beratung bitten.

@Shiva31

Tu das BLOß nicht. Den Anwalt mußt Du selbst zahlen, wenn Du den jetzt schon Anspruch nimmst. Und bringen tut es nicht wirklich was.

@skyfly71

Der kann einem dabei helfen sich nicht zu verplappern sondern seine Aussage gleich von vornherein gezielt zu machen. Das kann man zwar auch selbst aber das klappt meist nur gut wenn man einen klaren Kopf hat.

Vielleicht ne geldstrafe und/oder ein bisschen Bewährung und schadenersatz.