Schlüsselnotdienst hat für Kind geöffnet?

11 Antworten

Er hat eine Dienstleistung erbracht, für die ein Vertragsabschluss nötig war. Da man mit einer 13 jährigen keine gültigen Verträge abschließen darf, gehe ich nicht davon aus, dass Du das bezahlen musst.

Und in Zukunft wäre es von Vorteil, wenn Du Deiner Tochter nicht den Wohnungsschlüssel abnimmst oder doch wenigstens Deinem Exmann einen Zweitschlüssel übergibst, während Du im Urlaub bist. Es kann immer mal irgendwas sein.

Wozu einem Ex einen Schlüssel geben? Ein Schlüssel sollte irgendwo hinterlegt sein, das ist richtig...aber wozu beim Ex?

Man hat sich getrennt, ein Kind verbindet natürlich, aber ein Schlüssel verkettet... wäre der oder die letzte der ich einen Schlüssel meiner Wohnung geben würde. Egal wie gut man sich versteht... ein Schlüssel verhindert symbolisch den Schlussstrich , das ist noch schlimmer als wenn man im Suff noch mal vögelt.

@MKausK

So ein Unsinn!

Außerdem spreche ich davon, dass er nur während des Urlaubes den Schlüssel haben sollte für Nofälle oder falls es etwas Wichtiges vergessen hat oder Sonstiges und nicht dauerhaft.

Ah ja, Schlüssel verbindet und das darf nicht sein.

Das Kind wird also bedenkenlos hergegeben, aber ein Schlüssel, den darf noch nicht mal das Kind für ihr eigenes Zuhause haben, auf KEINEN FALL...das ist doch lächerlich.

Außerdem ist das halt Deine Meinung, die kannst Du doch gern in einem eigenen Post schreiben.

Rein rechtlich gesehen erbringt er eine Dienstleistung und darüber muss ein Vertrag geschlossen werden ( Ob mündlich oder schriftlich ist egal). Da deine Tochter erst 13 ist und der Taschengeld Paragraph hier bei dem Betrag nicht in Frage kommt solltest du ihn darauf hinweisen das ein Vertrag mit einer Minderjährigen unwirksam ist.

Der Taschengeldparagraph gilt nicht weil es sich um eine Art Notsituation handelt - was der Nachbar ja faktisch bestätigt hat.

@PunkExpert15

Warum gilt der nicht? Das BGB kennt keine Geschäftsfähigkeit bei Notsituationen. 

Ganz einfach: wenn der Schlüsseldienst meint er könnte Aufträge von 13 Jährigen annehmen, soll er das tun, zur Zahlung bist du natürlich nicht verpflichtet.

Auch der Nachbar kann hier natürlich nichts zu beitragen, er hat auch sicherlich nur bestätigt, dass deine Tochter ind er Wohnung wohnt, also nicht einbricht.

Hausfriedensbruch ist es auch nicht, da der Schlüsseldienst ja gebeten wurde zu öffnen. Allein das Schreiben einer Rechnung hätte eines Auftrages bedurft....den zu geben ist deine Tochter aber noch nicht befugt.

Aber das weiss jeder schlüsseldienst! Die wissen ganz genau, dass das so nicht in Ordnung ist, aber hey, man kanns ja mal versuchen!

Schlüsseldienst anrufen und fragen aufgrund welchen Auftrags sie dir ne Rechnung schreiben. Wenn Sie dann sagen deine Tochter hat sie beauftragt, fragst ihn mal, wie lange er schon so im Beruf tätig ist und wie häufig er Aufträge von Minderjährigen annimt....

das ist ein Patt sprich du bleibst auf deinen Kosten sitzen.

Nachbarn konnten nicht wissen dass Tochter vom Vater weggelaufen ist

Vater kann 13 jährige Tochter nicht einsperren sprich wenn sie mal raus vor die Türe möchte.
Da kann man ihn nicht verpflichten hinterherzudackeln und sie wieder ins Haus zu schleppen

Tochter ist 13 also straf- und geschäftsunmündig

Das einzige was mir da als Lösung einfällt wäre dass die Eltern sich die Kosten aufteilen

das Problem dabei ist dass Nachbarn bestätigt haben dass Tochter dort wohnt also konnte der Notdienst davon ausgehen dass er richtig handelt. Ich weiss allerdings nicht wer den Vertrag unterschrieben hat, sie oder ihre ggf älteren Freunde

@newcomer

nun mal eine doofe Frage:

warum hast du deiner Tochter nicht einen Zweitschlüssel gegeben wenn du in Urlaub fährst ? Mal angenommen Tochter braucht was von ihren Sachen und möchte deshalb kurz in die Wohnung um sich das zu holen. Traust du deiner Tochter nicht übern Weg dass sie wenn du mal nicht da bist in die Wohnung darf ?
Wenn sie Schlüssel gehabt hätte wäre das mit Notdienst nicht geschehen. Sozusagen bist du alleinige die das zu Verantworten hat

Tochter ist 13 also straf- und geschäftsunmündig

Eben. Und daher konnte kein Vertrag geschlossen werden, womit kein Auftrag erteilt werden konnte und daher besteht auch keine (berechtigte) Forderung.

Das Kind hat einen Vertrag abgeschlossen, der schwebend unwirksam ist. Wenn die Erziehungsberechtigten nicht innerhalb von 2 Wochen zustimmen, gilt die Zustimmung als verweigert. Siehe dazu § 108 BGB. Von daher gilt der Auftrag an den Schlüsseldienst nicht wirksam erteilt, die Forderung ist unberechtigt. 

Allerdings hat der Schlüsseldienst einen finanziellen Schaden davongetragen. Diesen könnte er gegenüber dem Kind -es ist deliktfähig- geltend machen, sprich der Schlüsseldienst müsste den tatsächlichen Schaden beziffern. 300 € dürfte er schwerlich als Schaden begründen können.