zählt eine innere gastankprüfung zu den betriebskosten der heizung?

5 Antworten

Es wäre hier zu prüfen, ob die Kosten für die routinemäßige Überprüfung tatsächlich umlagefähig sind; das sollte ggfs. mit einem Anwalt für Mietrecht bzw. Mieterverein besprochen werden. Allerdings sind Wartungskosten etwa für Gasetagenheizung durchaus mietvertraglich auch auf den Mieter umlegbar. M.E. ist das aber nicht ganz dasselbe wie die Prüfung eines Tanks, die ich gefühlsmäßig als Instandhaltung ansehen würde. Die Versicherung ist umlagefähig, aber stets nur für das Jahr, für welches die NK-Abrechnung auch erstellt wurde. Hat der VM das für das Vorjahr vergessen, sind die Kosten nicht im Nachhinein anrechenbar. Und eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ist schon deshalb hinfällig, weil das BGB hier regelmäßig von 30 Tagen nach Zugang ausgeht ( § 286 Abs. 3 BGB).

http://www.meineimmobilie.de/forum/vermieten-verwalten/umlagefaehige-betriebskosten2

Ich habe einiges ergoogelt. Für die Gastankprüfung (und Miete) gibts unterschiedliche Rechtssprechungen. Allerdings scheint klar, dass eine einmalige Umlegung der Kosten in einem Jahr nicht gestattet sein sollte. Die Kosten sollten auf die Jahre aufgesplittet werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr und wurden mal schnell ergoogelt!

sowas ist eigentlich nur über die jahre anteilig umlegbar

Tabaluga1961  11.12.2012, 22:28

nein - das haben wir früher so gemacht. Aber die Rechnung ist in dem Jahr angefallen also kann sie auch in dem Jahr vollständig berechnet werden.

ich meine ja. Bei Ölheizungen ist die Tankprüfung auch umlagefähig und muss auch nicht auf die dauer der Gültigkeit aufgeteilt werden. Sondern im Jahr der prüfung ganz berechnet werden.

Dazu gibt es gerichtsurteile, kann dir aber keins nennen. Das kannst du auch ergoogeln.

Det1965  12.12.2012, 08:49

Ich bin kein Fachmann, aber das wäre ja bischen unfair. Speziell bei nem Mieterwechsel. Angenommen die Prüfung steht alle 5 Jahre an, dann zahlt ein Mieter, der nach 4 Jahren auszieht gar nichts, während der Neumieter die ganze (anteilige) Summe komplett bezahlt. (Im Extremfall)

Ich habe über Google andere Meinungen und Gerichtsurteile gefunden, kann sie aber auch auf Grund fehlenden Fachwissens nicht hundertprozentig zuordnen.

den gesamtbetrag (1.053,43 €) will sie innerhalb 10 tagen.>

Das ist zwar vielleicht rechtens, aber praktisch unmöglich. Denn man kann von keinem Mieter verlangen, über 1000€ mal so kurz vor Weihnachten flüssig zu haben.

Chimaer  11.12.2012, 08:29

wenn man als mieter, wie der fragant, aber von diesen kosten weiss, kann man/n eigentlich auch zeitig rücklagen bilden...!? es trifft einen dann ja nicht vollkommen unerwartet..........

Det1965  11.12.2012, 08:37
@Chimaer

Da gebe ich dir Recht. "Wenn man vorher über eine hohe Nachzahlung informiert wurde".

Aber über 1000€ Nachzahlung sprechen schon von allein für Streit, seltsame Abrechnungsmethoden des Vermieters, völlig falsche Nebenkostenvorauszahlungberechnung.

mama67 
Fragesteller
 11.12.2012, 08:44
@Chimaer

das problem ist, daß ich davon eben nichts wusste. wie gesagt wohne ich erst 4 jahre in diesem haus, das nebenbei gesagt von meiner vermieterin seit mai zum verkauf ausgeschrieben ist. die versicherungen hat sie mir noch nie in rechnung gestellt und die innere prüfung des gastanks ist nur alle 10 jahre...

Tabaluga1961  11.12.2012, 22:30
@mama67

die versicherungen hat sie mir noch nie in rechnung gestellt

Wenn das mietvertraglich vereinbart ist hast du ja in den letzten 4 Jahren ein Geschäft gemacht und Vermietre hat draufgezahlt. Freu dich.