Darf Vermieter Wartungkosten für die Heizungsanlage auf Jahresnebenkostenabrechnung draufschlagen?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wartungskosten kann er umlegen aber reparatur nicht

Die Heizungsanlage ist Eigentum des Vermieters, er hat die Reparatur beauftragt, er bezahlt die Rechnung. Da deine Frage etwas verwirrend gestellt ist, fallen auch einige Antworten entsprechend aus. Wartungskosten können auf die Mieter abgewälzt werden, sie sind Bestandteil der Kosten der Heizungsanlage und werden dementsprechend dort in der Abrechnung zugeordnet. Eine Rechnung dann noch der Abrechnung beizufügen und separat vom Mieter deren Bezahlung zu verlangen ist nicht nachvollziehbar, zumal ja die Heizung defekt war und repariert werden musste. Aus der Rechnung müssen die einzelnen Positionen eindeutig benannt und beziffert sein, sodass erkennbar wird, was sind Materialkosten und dazugehörende Arbeitszeit und was sind möglicherweise Wartungskosten. Aber wie gesagt, das gehört IN die Abrechnung. Vielleicht will er das Geld doppelt? Oder hat er die Rechnung nur zur Information beigefügt? Du brauchst sie jedenfalls auf keinen Fall zu bezahlen. Was die Umlage der Wartung betrifft, schau mal in die Betriebskostenverordnung vom 1.1.2004, §2, 4. a).

Die Wartung der Heizungsanlage gehört zu den Heiznebenkosten und muss daher nicht explizit im Mietvertrag vereinbart werden, wenn Heizkostenabrechnungen folgen. Gibt es noch einige andere Mieter im Haus mit derselben Heizungsanlage, muss Du die Wartung natürlich nicht komplett alleine bezahlen, sondern nur Deinen Anteil. Ist die Wartung der Heizanlage jedoch für Dich als evtl. alleiniger Nutzer im Mietvertrag vereinbart, so musst Du das zahlen. Reine Reparaturen nicht, die trägt der Vermieter.

§7 (2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung. Quelle: Vermieterforum

War es nun eine Wartung oder eine Reparatur? Eine Wartung kann umgelegt werden, eine Reparatur muss der Vermieter selbst zahlen.

DH, genau so ist es.