Sind "sonstige Betriebskosten" in der Betriebskostenvorauszahlung mit eingerechnet?
Hallo, mir liegt ein Mietvertrag vor dort steht:
Betriebskosten i.s.v. § 2 Betriebskostenverordnung 93 Euro, Heizkosten 53 Euro
Dann an einer anderen Stelle:
Als sonstige Betriebskosten gemäß § 2 Ziffer 17 der BetrKV fallen alle Kosten, die den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen, an. Es zählen hierzu zusätzlich zu den in § 2 BetrKV genannten Positionen, die Kosten für:
Entrümpelungs- und Sperrmüllaktionen, Wartung und Betriebsstrom der Abwasserreinigungsanlagen, Prüfung Sicherheit Elektroanlagen, Wartung Brandmelder usw., Dachrinnenreinigung, Fenster- und Fassadenreinigung usw.
Ist dies alles in den angegebenen Betriebskosten i.H.v 93€ mit eingerechnet, oder kommt da am ende des Jahres nochmal eine Rechnung für diese ganzen Arbeiten?
3 Antworten
Ja, die sind mit eingerechnet. Jedoch ist alles geschätzt und wird am Jahresende zusammen gerechnet.
Das Kosten für Entrümpelung mit umgelegt werden dürfen, ist mir neu. Wer auszieht, kann seinen Krempel vom Entsorgungsunternehmen kostenlos abholen lassen. Jeder Mieter bezahlt ja die Entleerung der Mülltonnen separat.
Diese sonstigen Betriebskosten sind in der Vorauszahlung und deren Abrechnung einbezogen, können aber nur berechnet werden, insofern nachweisbar und tatsächlich entstanden.
Entsorgung Sperrmüll nur, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist.
Moin,
dies sind nur Vorauszahlungen, die richtigen Kosten kommen mit der Abrechnung. Da kann es dann zu Gutschriften oder auch Nachzahlungen kommen.
MfG
Das sind voraussichtliche Planungen die den Preisen zu dem Zeitpunkt entsprechen, aber bei der derzeitigen Inflation kann es am Ende Teurer werden.
Hallo, sind diese Aufwendungen denn in der Vorauszahlung mit eingeplant?