Heizkosten auf ein mal immens teuer?

4 Antworten

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Man müßte es sich genau anschauen. Du kannst den Zählerwert ja selber mal ablesen und mit dem Verbrauch auf der Abrechnung vergleichen. Vielleicht wurde der Verbrauch geschätzt warum auch immer.

Keryma 
Fragesteller
 30.09.2017, 15:18

Ja habe ich getan und diese Zahlen finde ich nirgends auf der Rechnung

Renick  30.09.2017, 15:22
@Keryma

Du solltest zunächst beim Vermieter nachfragen, wie der Verbrauchswert zustande gekommen ist, ob es eine Schätzung gab.

Keryma 
Fragesteller
 30.09.2017, 15:23
@Renick

Kann ich dir das Privat mal schreiben also die Ablesewerte usw

schleudermaxe  01.10.2017, 10:48
@Keryma

... es wurde laut Frage das 4-fache verbraucht. Wie soll das festgestellt werden, wenn die Ablesewerte gar nicht ermittelt wurden, so ja auch die Frage.

Renick  01.10.2017, 11:21
@schleudermaxe

Es handelt sich um ein Funksystem. Ich habe Fotos von einem der Zähler bekommen. Das mit der Ablesung ist nicht das Problem.

... also, wenn denn das Vierfache verbraucht wurde, muß es ja auch höher ausfallen.

Und in den Abrechnungen der Firmen sind zwingend die Gerätenummern aufgeführt und auch die Zählerstände und auch Deine Anteile.

Sind sie sicherlich auch, denn wie sonst kannst Du von einem vierfachen Verbrauch sprechen?

Und der Ablesewert alt muß ja auch NULL lauten.

Lege alte und neue Wärmeabrechnung nebeneinander und gleiche ab.

Zudem kann sicherlich auch der Vermieter etwas dazu sagen, wir jedenfalls machen das.

Renick  01.10.2017, 11:33

Die Zählernummern stimmen nicht überein. Ich habe die Abrechnung der Fragestellerin und Fotos eines der Zähler bekommen. Offenbar sind bei Techem irgend welche Daten durcheinander geraten. Das muss natürlich korrigiert werden.

Ich muss immer die Abrechnung sehen, weil Informationn wie 4-facher Verbrauch sagt eigentlich gar nichts aus, um einen Fehler in der Abrechnug vermuten zu können..

Der Wert des Vorjahres, den man ja am Zähler ablesen kann, ist aber nur wenig geringer dem Verbrauch, wie er auf der Abrechnung steht. Von daher wurde tatsächlich fast der Verbrauch erreicht.

schleudermaxe  01.10.2017, 11:34
@Renick

.... die Erfassungsgeräte wurden aber doch getauscht. Beinhaltet das Foto das alte bisherige Gerät?

Häufiger Fehler der Vermieter: Die Wohnungen werden vertauscht in der Etage!

Renick  01.10.2017, 11:45
@schleudermaxe

Wo steht, dass die Zähler getauscht wurden? Das hat die Fragestellerin nirgends geschrieben. Das Foto ist das aktuell montierte Gerät.

Entweder wurden die Zählernummern in der Datenbank von Techem mit denen einer anderen Wohnungung vertauscht. Oder aber, beim Einbau der Zähler waren es gebrauchte Zähler, bei denen schon ein Wert drin war, der nicht auf Null gesetzt wurde. Da wenig geheizt wurde, scheint mir Letzteres eher wahrscheinlich.

Aber das ist Sache das Vermieters, es zu klären, was da schief gelaufen ist. Solange sollte die Fragestellerin nichts zahlen.

Deine Heizkostenverteiler wurden gegen funkbasierte ausgetauscht. Sie haben natürlich auch neue Gerätenummern. Die Anzeige wechselt ständig. Es wird der Stand per 31.12., der aktuelle Stand des Jahres (kumulativ) und die Gerätenummer angezeigt. Sind die gemessenen (angezeigten) Einheiten höher als bei den alten Geräten, hat das zunächst nichts zu bedeuten.

Falls die Gerätenummern in der Abrechnung der Heizkosten mit den angezeigten nicht übereinstimmen, ist bei der Datenerfassung etwas schief gelaufen (Wohnung verwechselt bzw. vertauscht). Du solltest dann Einspruch erheben, diesen begründen und Einsichtnahme fordern (beim Vermieter). Das sicherheitshalber per EInwurfeinschreiben. Die Einspruchsfrist beträgt exakt 12 Monate (taggenau) ab Zustellung der Abrechnung.

Kann es sein, dass für mehr als 2 Monate abgerechnet wurde?

da kommst du nicht gegen an und wird Techem sein, die über Funk alles ablesen.Und die Hausverwaltung rechnet dann mit diesen Zaheln einfach ab.

Ist bei uns übriges auch so und ich hatte schon so utopische Zahlen mit Nachzahlungen von 700€ als Einzelperson,das es nicht stimmen konnte.

Kannst damit höchstens zum Mieterschutzbund gehen die alles mal nachrechnen.Aber die reißen sich auch damit kein Bein aus.

Ich habe mir diesbezüglich einen Rechtsanwalt genommen und seitdem habe ich wieder Rückzahlungen.



Keryma 
Fragesteller
 30.09.2017, 15:20

Ja genau Techem. 

Was hat dein Rechtsanwalt getan ? Und ich muss als Einzelperson die fast gar nicht Zuhause ist und kaum bis gar nicht heizt 400,00€ Nachzahlen. 

oxygenium  30.09.2017, 15:26
@Keryma

er hat alle Rechnungen nachgerechnet und dann bin ich mit den Fehlern die er gefunden hat zur Hausverwaltung.

Techem hat dann bei mir komplett "neue Zähler" an die Heizkörper angebracht.Vielleicht wäre das für dich auch sinnvoll mal anzuregen.

Gegeben-falls dann selber bezahlen,wenn sich die Hausverwaltung weigert.

Der Fehler lag angeblich auch an den Zählern am Heizkörper.

Wer es glaubt?



Keryma 
Fragesteller
 30.09.2017, 15:31
@oxygenium

Mir kommt es halt komisch vor, habe nicht wirklich was geändert an dem was ich heize, die Preise sind auch nicht in die Höhe geschossen. 2 Änderungen in diesem Haus waren, Nachbar hat zu 2t + Kind neben mir in der Wohnung gelebt ( abgerechnet wird 1 Person ) und mitte des Jahres brauchte ich eine Erneuerung ( wo man die Heiz aufdreht ), mehr wurde dieses Jahr nicht geändert. Kann damit etwas zutun haben?

schleudermaxe  01.10.2017, 10:44
@Keryma

... für den Verbrauch oder für die Grundkosten?

schleudermaxe  01.10.2017, 10:46
@oxygenium

.... aber wenn ein Anwalt rechnet, kann doch ein Mieter das genauso gut, oder hat der ein anderes ein mal eins?

albatros  01.10.2017, 19:32
@Keryma

Heizkosten werden nicht nach Personen abgerechnet.

Renick  01.10.2017, 11:37

Natürlich kommt man dagegen an. Wenn noch nicht mal die Zählernummern mit denen auf der Abrechnung übereinstimmen (wie hier tatsächlich der Fall) muss das die Techem korrigieren. Solange würde ich anstelle der Fragestellerin nichts zahlen.

oxygenium  01.10.2017, 14:47
@Renick

Problem ist ,das die Hausverwaltung gerne auf Techem verweist.Somit muss man erst einmal bei Techem richtig Dampf machen.

Renick  01.10.2017, 16:07
@oxygenium

Das ist aber nicht die Aufgabe des Mieters, sich an Techem zu wenden. Es steht sogar auf den Abrechnungen drauf, dass man sich bei Fragen an die Hausverwaltung wenden soll.

Aber letztlich ist es doch die Hausverwaltung, die die Nachzahlung sehen möchte. Also bleibt denen doch nichts anderes übrig, die Fehler korrigieren zu lassen. Meinst nicht auch?

schleudermaxe  01.10.2017, 20:34
@Renick

... was hat denn Techem damit zu tun? Die bekommen doch die Zuordnungen von uns Vermieter.

Stimmt denn überhaupt die Wohnungszuordnung  in der Wärmeabrechnung?

albatros  02.10.2017, 01:51
@schleudermaxe

... was hat denn Techem damit zu tun? Die bekommen doch die Zuordnungen von uns Vermieter.

 

Der Messdienst  (techem u. a.) installiert die Geräte und registriert sie im System mit Gerätenummer, einschl. Zuordnung für Wohnung und Wohnräume innerhalb dieser. Nach der funkbasierten Erfassung (vom Treppenhaus aus)  der verbrauchten Einheiten berechnet der Dienst die Einheiten und mit den Daten des Vermieters (Brennstoffkosten und Heiznebenkosten und Wohnfläche) zusammen dann die Heizkosten. Es werden die Verbrauchskosten und die Grundkosten errechnet und im Datenblatt berechnet. Auch bei keinen Verbrauchskosten werden die Grundkosten (bis zu 50% der Heizkosten) berechnet. Als sparsamer Mieter kann es passieren, dass man die Heizkosten anderer dadurch finanziert.