Wer zahlt Elektriker-Rechnung?

7 Antworten

Ursache und Wirkung ist hier der Grundsatz. Nach § 535 BGB ist der Vermieter für die Reparaturen in der Wohnung und am Haus verantwortlich, dafür bekommt er die Miete. Kann er nachweisen das die Ursache für einen Schaden im Sicherungskasten vom Mieter zu vertreten ist, dann kommt evtl. die Miethaftpflicht des Mieters dafür auf. Der Vermieter bleibt beweispflichtig, kann er es nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Die Rechnung muss Vermieterin bezahlen. Erstenms hat sie den Hndw. bestellt, zweitens ist das keine Kleinrep. im Sinne des Gesetzes (Rep. an el. Anlagen zählen nicht zu Kleinrep.).

Ursache Glühbirne, dann ist es deine Rechnung. Kann ein Leitungsschaden nachgewiesen werden, dann Vermieter

BS3BM  22.05.2012, 15:58

Ich seh das genauso!

Mystika1245  22.05.2012, 16:00
@BS3BM

Eine kleine Glühbirne, haut mit Sicherheit nicht die Hauptsicherung raus....

Die brennt einfach durch und das wars....!

sicherungen sind m. E. verschleissteile. dafür muss der mieter aufkommen.

Der Handwerker wird von dem bezahlt, der ihm den Auftrag erteilt hat, also der Vermieterin.