Nebenkostenabrechnung, Wartung der Heizung nach Auszug, darf Vermieter noch berechnen?

7 Antworten

Ja, darf sie.

Pepper07 
Fragesteller
 04.03.2011, 14:33

Warum ???? 13 Jahre nie eine Berechnung, nun lässt sie nach unserem Auszug eine Firma kommen und wir sollen das dann noch zahlen ??? Soll Sie dem nächsten Mieter doch aufbrummen....

guterwolf  04.03.2011, 18:45
@Pepper07

und warum habt ihr nie eine Abrechnung verlangt? Aus der Angst, dass ihr nachzahlen müsstet? Vielleicht hattet ihr jedes Jahr ein Guthaben, über das sich der Vermieter immer gefreut hat...

Vielen Dank für die schnellen Antworten, der Abrechnungszeitraum war seit 13 Jahren auch immer der Nutzungszeitraum Oktober sind wir eingezogen, September aus, Zeitraum 10-09. Werden das erstmal ablehnen,ohne diese Berechnung bekämen wir auch Geld zurück !!! So wie im letzten Jahr auch....

angy2001  04.03.2011, 14:41

Für euren Nutzungszeitraum müsst ihr auch den Anteil zahlen (siehe den Beitrag von anatari). Die regelmäßige Wartung der Heizung ist ja Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Anlage. Die Nachmieter zahlen dann den Anteil, der auf ihren Nutzungsanteil entfällt.

guterwolf  04.03.2011, 18:48
@angy2001

lies doch mal richtig: der Nutzungszeitraum war auch Abrechnungszeitraum und dann schau mal wann ausgezogen und wann Wartung erfolgte...

"...Zeitraum Okt.09-Sept.10, diese noch geltend machen?"

Anteilig für Euren Nutzungszeitraum ja. Da spielt es keine Rolle wann die Wartung durchgeführt wurde.

Mal angenommen die Wartung kostet 120 € (rechnet sich einfacher;-)) im Jahr.

Dann würden auf Euren Nutzungszeitraum (9 Monate) 90 € entfallen.

Dazu muss man erstmal wissen, wie der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten des 2-Familienhauses ist. Sie unterscheidet sich durch den Auszug von eurem Nutzungszeitraum. Am Besten auch mal schauen, wie der Abrechnungszeitraum des Vorjahres war.

Kosten, die nach Eurem Auszug angefallen sind, dürfen Euch nicht mehr in Rechnung gestellt werden.

guterwolf  04.03.2011, 18:46

doch dürften sie wenn die Kosten in das Abrechnungsjahr fallen, was aber hier anscheinend nicht der Fall ist.