Nebenkostenabrechnung, Wartung der Heizung nach Auszug, darf Vermieter noch berechnen?
Hallo, wer kann helfen oder weiss etwas. Wir sind im Oktober 2010 aus einem nur von uns gemietetem 2 Fam Haus ausgezogen, trugen bis dato auch immer alle Kosten bis auf die Wartung der Heizung. Die wurde seit 13 Jahren durch einen Bekannten der Vermieterin gemacht, und uns auch nie in der Jahresabrechnung berechnet. Nach unserem Auszug zum 30.09.10 wurde eine Wartung am 09.11.10 (Nachweis Rechnung) durchgeführt, durch ein Unternehmen das uns unbekannt ist. Dar die Vermieterin nun in unserer Abrechnung, Zeitraum Okt.09-Sept.10, diese noch geltend machen? Wurde ja nach unserem Auszug gemacht und müsste dem neuen Mieter(sie hat ja noch keinen) in Rechnung gestellt werden oder????
Danke für Tips.. Gruß Peper
7 Antworten
Ja, darf sie.
und warum habt ihr nie eine Abrechnung verlangt? Aus der Angst, dass ihr nachzahlen müsstet? Vielleicht hattet ihr jedes Jahr ein Guthaben, über das sich der Vermieter immer gefreut hat...
Vielen Dank für die schnellen Antworten, der Abrechnungszeitraum war seit 13 Jahren auch immer der Nutzungszeitraum Oktober sind wir eingezogen, September aus, Zeitraum 10-09. Werden das erstmal ablehnen,ohne diese Berechnung bekämen wir auch Geld zurück !!! So wie im letzten Jahr auch....
Für euren Nutzungszeitraum müsst ihr auch den Anteil zahlen (siehe den Beitrag von anatari). Die regelmäßige Wartung der Heizung ist ja Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Anlage. Die Nachmieter zahlen dann den Anteil, der auf ihren Nutzungsanteil entfällt.
lies doch mal richtig: der Nutzungszeitraum war auch Abrechnungszeitraum und dann schau mal wann ausgezogen und wann Wartung erfolgte...
"...Zeitraum Okt.09-Sept.10, diese noch geltend machen?"
Anteilig für Euren Nutzungszeitraum ja. Da spielt es keine Rolle wann die Wartung durchgeführt wurde.
Mal angenommen die Wartung kostet 120 € (rechnet sich einfacher;-)) im Jahr.
Dann würden auf Euren Nutzungszeitraum (9 Monate) 90 € entfallen.
Dazu muss man erstmal wissen, wie der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten des 2-Familienhauses ist. Sie unterscheidet sich durch den Auszug von eurem Nutzungszeitraum. Am Besten auch mal schauen, wie der Abrechnungszeitraum des Vorjahres war.
Kosten, die nach Eurem Auszug angefallen sind, dürfen Euch nicht mehr in Rechnung gestellt werden.
doch dürften sie wenn die Kosten in das Abrechnungsjahr fallen, was aber hier anscheinend nicht der Fall ist.
Warum ???? 13 Jahre nie eine Berechnung, nun lässt sie nach unserem Auszug eine Firma kommen und wir sollen das dann noch zahlen ??? Soll Sie dem nächsten Mieter doch aufbrummen....