Strom nicht zeitig abgemeldet,muss ich Strom für die leerstehende Wohnung zahlen?

4 Antworten

Ich habe mich natürlich gleich an den Computer gesetzt und den Strom nachträglich zum 22.06 abgemeldet (früher ging nicht) und konnte den Zählerstand von meinem Auszug angeben.

Und welcher Zählerstand steht in der Rechnung? Wenn Du Dich mit dem Auszugsstand abgemeldet hast, dann hast Du den Strom verbraucht. Wurde jedoch ein anderer (höherer) Zählerstand abgerechnet, wurde tatsächlich was verbraucht.

Wenn Du ein Übergabeprotokoll hast, hast Du einen Nachweis, dass nach Deinem Auszug Strom verbraucht wurde. Diesen Verbrauch sowie den Grundpreis vom Auszug bis zur Abrechnung kannst Du zivilrechtlich gegenüber Deinem Vermieter geltend machen.

P.S. Schick eine Kopie des Übergabeprotokolls an Deinen Versorger und bitte um Korrektur der Rechnung. Wenn Du Glück hast, machen die das!

Ich würde vom Stromanbieter verlangen, dass sie detailiert angeben wie diese Summe zustande kommt, handelt es sich nur um die Abschläge oder wurde in dieser Zeit tatsächlich Strom verbraucht, diese Frage sollte zuerst geklärt werden. Möglicherweise wurde der Strom auch schwarz abgezapft, aber selbst wenn das der Fall sein sollte, es ist dann nicht die Pflicht des Stromanbieters das zu Prüfen / beweisen...

Sugnim 
Fragesteller
 01.08.2014, 22:24

Hallo ! Also in der Zeit wurde wirklich Strom verbraucht,das kann man detailliert auf der Rechnung einsehen. Die Abschläge wurden gesondert abgebucht.

Habe also mit meiner alten Vermieterin telefoniert,die mir dann erzählt hat,dass niemand Neues in die alte Wohnung gezogen ist,sondern diese in den letzten Monaten leerstand. Gibt es eine Möglichkeit dass ich meinen Abschlag zurück bekommen kann?

Vom Versorger garantiert nicht, Du hgättest Dich abmelden müssen.

Muss meine alte Vermieterin mir den Betrag erstatten?

Wenn Du beweisen könntest dass sie den Strom verbraucht hat, z.B. weil Handwerker die Wohnung mehrere Wochen renoviert haben.

Oder hab ich das echt verbockt?

Sehe es als Lehrgeld an.

MfG

Johnnymcmuff

Sugnim 
Fragesteller
 01.08.2014, 22:27

Hallo :) Handwerker haben die Wohnung renoviert, weil diese ja schimmelte. Aber ich sehe keine Möglichkeit das nachzuweisen,der Vermieter ist ja auch nicht blöd.

War damals schon so ein Hickhack mit der verschimmelten Wand.

Liebe Grüße!

johnnymcmuff  01.08.2014, 22:52
@Sugnim
Hallo :) Handwerker haben die Wohnung renoviert, weil diese ja schimmelte. Aber ich sehe keine Möglichkeit das nachzuweisen,der Vermieter ist ja auch nicht blöd.

Da haben wir ja die Erklärung für die 450 kWh.

Aber wie Peppie85 schon schrieb, will man wegen dem Betrag so viel Aufwand betreiben?

Zumal man bedenken muss, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

irgendwie errinnert mich deine situation ein wenig an den Frieder und das Katerlieschen, ein weniger bekanntes Märchen aus der Feder der Gebrüder Grimm...

an betreffender Stelle ging es jedenfalls darum, dass dem Katerlieschen ein Käse aus der Tasche gefallen und den Hügel hinunter gerollt war. darauf hin hat die Gute dann den anderen Käse hinterhergeschickt, nach dem ersten gucken. natürlich kam keiner der Beiden je wieder.

sei mir nicht böse, aber der einzige fakt den wir haben ist, dass innerhalb der betreffenden Zeit irgendwer oder irgendwas 450 kWh verbraucht haben muss. das kann eine in der wohung vorhandene gasetagenheizung genau wie eine vergessene glühbirne sein, aber auch renovierungsarbeiten, oder dass jemand strom klaut...

selbst wenn es jetzt eindeutige Anhaltspunkte gibt, was es war, dürfte es schwierig bis unmögklich werden, nachzuweisen, wer diesen Strom nun für was verbraucht hat.

fakt ist weiterhin, dass dein energieversorger mit Nichten verpflichtet ist, dir irgendwas zurpück zu erstatten, das geld müsstest du dir schon von dem jenigen holen, der den Strom vebraucht hat. das wäre dann wohl der warscheinlichkeit nach, sofern er jedenfalls nicht gelogen hat, dein vermieter. aber dass so jemand ohne großes Primborium das Geld entsprechend rückzahlt halte ich für nahezu ausgeschlossen.

korregiere mich bitte, auch wenn ich deinen Vertrag nicht kenne, dann dürfte es um einen Arbeitspreis von rund 27 Cent gehen, wenn der strom teuer war. das bedeutet, es geht hier um einen Streitwert von ca. 120 € dazu gesellen sich noch rund 50 € grundgebühr für die 6 Monate. auf die du aber von niemandem keinen anspruch hast, da du ja vergessen hast, dich anzumelden....

die einzigen 3 chancen, die kompletten 170 € wieder zu erlangen wären:

  • den anbieter anlügen, behaupten du hättest rechtzeitig fristgerecht gekündigt, und man hätte es iginriert (fliegt garantiert auf)
  • herausfinden, dass es wohl einen Nachmieter gab, der sich wissentlich nicht angemeldet und ebenfalls wissentlich auf deine kosten gelebt hat. dann wäre dieser haftbar
  • irgend einen "netten menschen" finden, dem du so leid tust, dass er dir das geld einfach so gibt. das kann der Stromanbieter sein, oder der vermieter. oder irgend ein Trottel den du im Ineternet kennen gelrnt hast...

und NEIN! ich habe zwar genügend geld, brauche es aber für anderes...

lg, Anna

Sugnim 
Fragesteller
 01.08.2014, 22:23

Danke für deine ausführliche Antwort!

Nur verstehe ich nicht wieso mein Vermieter nicht in Zahlungspflicht ist: Er wusste doch,dass ich ausgezogen bin,er wusste doch das bei Renovierungsarbeiten Strom verbraucht wird und hat sich aber nicht gewundert, das keinerlei Stromrechnung für die Wohnung auftaucht? Hat also doch"wissentlich" auf meine Kosten gelebt.

Aber mir war schon klar,dass meine Chancen da gering sind ;)

Liebe Grüße!

Kuestenflieger  01.08.2014, 23:31
@Sugnim

Wissentlich erst im Nachhinein! Da er davon ausgehen konnte das die Mieterin sich mit Zählerstand abgemeldet hat .