Nebenkostenabrechnung ohne Rechnung erhalten?
Ich habe eine Nebenkostenrechnung erhalten, dort sind Sachen aufgelistet wie zb Schädlingsbekämpfung einmalig(hab gegoogelt und dort steht das muss die Vermieterin zahlen)
Dazu kommt das ich keine genauen Rechnungen bekommen habe, die kann also da daten etc drauf geschrieben haben, die nicht stimmen.
Kann ja nicht sein das ich keine Rechnung über die kosten bekomme nur so ne olle abrechnung wo die alles nach lust und laune drauf schreiben kann oder?
6 Antworten
Du hast das Recht, Rechnungen einzusehen. Die Rechnungen gehen immer an den Vermieter. Außerdem hast du das Recht, Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnug einzulegen. Du musst dann die falschen Posten beweisen.
Ja. Sie muss das nachweisen.
Kleine Reparaturen (ich glaube aktuelle bis 100€ pro Rechnung) darf man an den Mieter weiter berechnen. Ob man da jetzt Schädlings Bekämpfung dazu rechnet weiß ich nicht - ich vermute nicht.
Trotzt dem muss der Vermieter das belegen können.
Wurde denn tatsächlich eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt ?
Beim Nachbarn(Rattenbefall) die kosten waren aber nur einmalig.
Also bei einer einmaligen Sache ist es definitiv eine Mängelbeseitigung und somit NICHT auf den Mieter umlegbar. Das hat der Vermieter als "Instandhaltung/mängelbeseitigung" zu tragen.
Es gibt sehr viele Gerichtsurteile, die das bestätigen.
Sogar wenn vorher vereinbart wurde, dass der Mieter bei Schädlingsbefall dafür aufkommen soll, ist das unwirksam.
Wenn das Verhältnis zum Vermieter gut ist, dann würde ich das einfach ansprechen.
Ist das Verhältnis eher nicht so gut, dann sollte unbedingt ein schriftlicher Widerspruch mit Aufführung der Posten erfolgen
Die Betriebskostenliste kannst du bei Google schaun, 16 Arten + sonstige BK (Nr. 17). Letztere müssen konkret benannt werden.
Es dürfen nur solche BK berechnet werden, die nachweisbar entstanden sind. Du hast das Recht, innert 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung (taggenau) Einspruch einzulegen, diesen zu begründen und Einsicht in alle relevanten Originalbelege zu fordern.
Einmalige Schädlingsbekämpfung ist nicht umlegbar.
Die Abrechnung muss formell korrekt sein, ansonsten ist sie unwirksam. Sie muss nachvollziehbar sein. Das bedeutet, es müssen jeweils der Gesamtverbrauch, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten des Mieters dargestellt werden.
So eine Abrechung kommt immer ohne Einzelrechnungen. Die kannst Du von der Vermieterin anfordern
Du kannst die Abrechnung im Mieterschutzbund prüfen lassen (in Sachsen auch bei der Verbraucherzentrale).
Du hast keinen Anspruch auf Belege, aber das Recht die Originale beim Vermieter einzusehen.
Einmalige Schädlingsbekämpfung darf der Vermieter nicht umlegen.
Ansonsten kannst hier https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
nachsehen und vergleichen welche Kosten umgelegt werden dürfen, sofern die denn tatsächlich anfallen.