Nebenkostenabrechnung ohne Rechnung erhalten?

6 Antworten

Du hast das Recht, Rechnungen einzusehen. Die Rechnungen gehen immer an den Vermieter. Außerdem hast du das Recht, Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnug einzulegen. Du musst dann die falschen Posten beweisen.

Ja. Sie muss das nachweisen.
Kleine Reparaturen (ich glaube aktuelle bis 100€ pro Rechnung) darf man an den Mieter weiter berechnen. Ob man da jetzt Schädlings Bekämpfung dazu rechnet weiß ich nicht - ich vermute nicht.
Trotzt dem muss der Vermieter das belegen können.

Wurde denn tatsächlich eine Schädlingsbekämpfung durchgeführt ?

Chilloma 
Fragesteller
 05.07.2017, 22:23

Beim Nachbarn(Rattenbefall) die kosten waren aber nur einmalig.

MrMoccachino  05.07.2017, 22:26

Also bei einer einmaligen Sache ist es definitiv eine Mängelbeseitigung und somit NICHT auf den Mieter umlegbar. Das hat der Vermieter als "Instandhaltung/mängelbeseitigung" zu tragen.

MrMoccachino  05.07.2017, 22:27

Es gibt sehr viele Gerichtsurteile, die das bestätigen.

Sogar wenn vorher vereinbart wurde, dass der Mieter bei Schädlingsbefall dafür aufkommen soll, ist das unwirksam.

MrMoccachino  05.07.2017, 22:29

Wenn das Verhältnis zum Vermieter gut ist, dann würde ich das einfach ansprechen.

Ist das Verhältnis eher nicht so gut, dann sollte unbedingt ein schriftlicher Widerspruch mit Aufführung der Posten erfolgen

Die Betriebskostenliste kannst du bei Google schaun, 16 Arten + sonstige BK (Nr. 17). Letztere müssen konkret benannt werden.

Es dürfen nur solche BK berechnet werden, die nachweisbar entstanden sind. Du hast das Recht, innert 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung (taggenau) Einspruch einzulegen, diesen zu begründen und Einsicht in alle relevanten Originalbelege zu fordern.

Einmalige Schädlingsbekämpfung ist nicht umlegbar.

Die Abrechnung muss formell korrekt sein, ansonsten ist sie unwirksam. Sie muss nachvollziehbar sein. Das bedeutet, es müssen  jeweils der Gesamtverbrauch, die Gesamtkosten, der Umlageschlüssel und die anteiligen Kosten des Mieters dargestellt werden.

So eine Abrechung kommt immer ohne Einzelrechnungen. Die kannst Du von der Vermieterin anfordern 

Du kannst die Abrechnung im Mieterschutzbund prüfen lassen (in Sachsen auch bei der Verbraucherzentrale). 

Du hast keinen Anspruch auf Belege, aber das Recht die Originale beim Vermieter einzusehen.

Einmalige Schädlingsbekämpfung darf der Vermieter nicht umlegen.

Ansonsten kannst hier https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

nachsehen und vergleichen welche Kosten umgelegt werden dürfen, sofern die denn tatsächlich anfallen.