Wurde der Wohnmobil oder ich geblitzt?

5 Antworten

Nein, die Fahrzeuge werden beim Blitzen nicht spezifiziert. Es wird die Entfernung von Punkt A nach B gemessen und die Zeit, die von Punkt nach nach Punkt B benötigt wird. Aus der Entfernung und der Zeit wird die Geschwindigkeit ermittelt.

doch, die Dinger sind in der Lage LKW´s zu erkennen - aber nicht alle

@peterobm

Ah, okay. Ist mir neu. Danke dir.

Es kann eine Testmessung zur Einstellung und Eichung gewesen sein. Dann wird kurzzeitig jeder geblitzt, unabhängig vom Tempo.

Warte auf die Post.

LG Bruce

Es ist denkbar, dass das Wohnmobil geblitzt wurde. Das sind spezielle Blitzer für Lkw, die erkennen "große Kästen" und blitzen dann bei über 80 km/h.

Die geblitzten Wohnmobile werden in der Regel nachträglich manuell gelöscht, da sie bis 3,5t zGM ohnehin den Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw unterliegen. Wohnmobile bis 7,5t zGM dürfen in Deutschland auf Autobahnen maximal 100 km/h und auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren. Es wird aber nicht immer vor dem Löschen eine Halterabfrage in Flensburg gestartet um festzustellen, ob das Wohnmobil nun für bis oder über 3,5 t zGM zugelassen ist - da ist Löschen einfacher. ;-)

ist durchaus möglich, wenn das Womo damit nur 80 hätte fahren dürfen.

Hatte selbiges bei Bad Sooden Salmünster - auf der A66 sind da 100 erlaubt - hatte laut Schreiben 98 am Tacho, sollte zahlen. Einspruch und dann im Sand verlaufen, war ein 3,5Tonner.

Ein 3,5 Tonner darf aber schneller als 80 fahren.

@wiseasanowl

stimmt, deswegen auch die Einstellung des Bescheids xD

war ein sogenannter Anhänger als Blitzer

@wiseasanowl

Habe gerade nachgelesen, ab 3,5 Tonnen darf ein Wohnmobil 90km/h fahren.

@peterobm

Jap, wurde auch von einem Anhänger geblitzt

@BraaaZ26

einfach abwarten, als PKW wird nichts kommen

@peterobm

Dieses Abwarten ist leicht gesagt, bin in der Probezeit noch 6 Monate und das lässt mich nicht ruhig schlafen 🥺...naja wird schon 😅.

@BraaaZ26

Kopf hoch, du warst nicht gemeint, sondern der "große Kasten".

@BraaaZ26

Nach § 1 der Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) sogar 100 km/h. :-)

Zitat:

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.