Geblitzt um Krankenwagen den Weg zu räumen?

10 Antworten

Wenn Du einen Bußgeld-Bescheid (bzw. Anhörungsbogen) dazu bekommst, solltest Du dagegen Einspruch erheben (bzw. den Verstoß nicht zugeben)und die Situation möglichst genau schildern.

Wenn es nicht anders möglich ist, einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen, sind nämlich Verletzungen der StVO durchaus zulässig, bzw. man kann dann sozusagen ebenfalls die Sonderrechte in Anspruch nehmen und z. B. über eine rote Ampel oder auf einen Rad- oder Gehweg fahren.

Daher sollte m. E. diesem Einspruch dann stattgegeben werden. Dein Verhalten war - wenn Du dabei tatsächlich jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen hast - vollkommen korrekt.

Hallo, ich hätte das selbe getan, würde warten bis der Gerichtsbeschluss kommt, wenn überhaupt, wenn genau das gleiche erzählen wie hier gefragt, was gut wäre das Kennzeichen des Krankenwagen,  weil man kann nachvollziehen wann der Einsatz war und wo er lang fahren musste! 

MFG MARVEL😉

Wenn du sagst, du bist um die 45-48 gefahren, und dann Toleranz vom Tacho abgeht und dazu evtl Messtoleranz von der Ordnungsbehörde abgezogen wird, bist du im Bereich einer meiner Meinung im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn der Krankenwagen nicht als Ausrede gilt, stehst du nicht so unglaublich schlecht da. 

Ansonsten haben ja genügend andere schon gesagt, dass der Krankenwagen nicht für das zu schnelle Fahren entschuldigt und es oft genug Möglichkeiten gibt Platz zu machen.

dass der Krankenwagen nicht für das zu schnelle Fahren entschuldigt

aber sicher, in dem Moment liegt eine Notfallsituation vor und damit gestattet

@peterobm

Das würd ich nicht so sicher sagen, wenn er dabei einen Unfall hat oder sonstwie geschädigt wird oder jemandem Schaden zufügt, wäre er auch allein dafür verantwortlich. Insbesondere wenn nachher rauskommt, das es eine Einfahrt oder sons twas gegeben hätte oder die Fahrbahn vielleicht doch breit genug gewesen wär, um den Rettungswagen passieren zu lassen. 

Er schrieb doch eindeutig, dass ein Ausweichen nicht möglich war. Und wenn man einem Einsatzfahrzeug nicht anders Platz schaffen kann, dann sind - bei entsprechender Vorsicht - Verletzungen der StVO statthaft.

Und wenn jemand aus einer Einfahrt raus käme, obwohl da ein Krankenwagen mit Lalü-Lala unterwegs ist, hätte der m. E. den größeren Teil der Schuld ...

Hallo,

das sollte kein Problem sein. Du bekommst ja einen Anhörbogen, wenn du zu schnell gefahren bist.

Dort schreibst du einfach rein, dass du nur nach dem Gesetz gehandelt hast, namentlich

§38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht 

 (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Genau das hast du ja gemacht, da ein Ausweichen auf die Seite für dich nicht möglich war.

Der Nachweis ist auch recht leicht gebracht: Da der Krankenwagen auch schneller als 30 gefahren ist, wurde auch er geblitzt. Somit liegt dem Ordnungsamt oder der Polizei - je nachdem wer den Blitzer aufgestellt hat - sowohl ein "Foto" von dir, als auch dem Krankenwagen vor => Du hast richtig gehandelt, kein Bußgeld.

(Wenn es von uns ein Blitzer war: Bei der Auswertung der Bilder sehen wir ja "13:41 Uhr und 5 Sekunden der böse Autofahrer, 13:41 Uhr und 8 Sekunden, ein Krankenwagen mit Blaulicht... oh dann wird der Autofahrer wohl nur wegen dem so schnell gefahren sein...")

damit solltet ihr beide geblitzt worden sein, ob da überhaupt was kommt? Wenn Ja, kann man die Einsatzfahrt mit Erklärung wegen Platzmangel in den Bericht schreiben.