Würde ein 40 Jähriger eine Strafe bekommen, wenn rauskommen würde, das die 14 Jährige von dem 40 Jährigen Schwanger ist?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum soll er eine Strafe bekommen, da ist ja eher entscheidend wie es dazu gekommen ist und wenns freiwillig war ist es kein Problem ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Deutschland (und diversen anderen Ländern) wäre eine Beziehung und/oder einvernehmlicher(!) Sex zwischen 14 und 40 erstmal LEGAL!

Jugendliche gelten hierzulande ab 14 als „sexuell mündig“ und dürfen grundsätzlich mit JEDEM ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben. Für das Alter des Partners gibt es dabei KEINE Obergrenze!

Es ist zwar im Gesetz vorgesehen, dass die Eltern einer 14- oder 15-jährigen einen über-21-jährigen Sexpartner anzeigen können, wenn dieser nachweislich die „Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung AUSGENUTZT hat“. Dazu muss aber ein Gutachter eine erhebliche Reifeverzögerung bescheinigen und nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte diese bewusst ausgenutzt hat - was nur sehr sehr selten zu einer Verurteilung führt.

Ausser entsprechender Unterhaltsverpflichtungen hätte eine solche Schwangerschaft also keine rechtlichen Folgen für den Vater.

Anders sähe dies bei einer Vergewaltigung oder enger Verwandschaft aus - oder wenn die beiden bereits vor ihrem 14. Geburtstag intim geworden wären (wofür schon ein Zungenkuss oder Petting strafbar wäre!).

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
frodobeutlin100  09.10.2021, 19:03

laut FS handelt es sich um den Stiefvater ...

Interessant ist, wie sich die Diskussion hier entwickelt. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass es eben trotz gesetzlicher Regelungen (die ich als zu kurz gefasst empfinde, weswegen ich für ein erhöhtes Schutzalter bin) nicht der Normalfall zu sein scheint, dass eine 14jährige mit einem 40jährigen Sex hat und dazu von ihm geschwängert wird.

Das allein ist schon eher besonders.

Aber die Tatsache, dass du, Fragestellerin nebenbei erwähnst, dass es sich beim werdenden Vater um niemand geringeren als deinen Stiefvater handelt, erscheint die Gemüter nicht sonderlich zu berühren. Und das verstehe ich nicht.Ich finde das ganz schlimm!

Du sprichst von einer 'Liebesbeziehung' zu deinem Stiefvater. Stiefvater = nicht dein leiblicher Vater und Partner deiner Mutter. Also, naiv, wie ich bin (weil ich soviel Abgebrühtheit kaum vorstellbar finde), hoffe ich, dass es ein ehemaliger Partner deiner Mutter ist - nicht der aktuelle. Wenigstens das hoffe ich - für deine Mutter. Von der spricht hier nämlich niemand sonst.

Irre ich mich, oder betrügst du deine Mutter mit ihrem (aktullen oder nicht mehr aktuellen) Partner? Und wird dein Kind, das du von ihrem (ehemaligen?) Partner bekommst, nun das Enkelkind deiner Mutter?

Wenn ich du wäre, würde ich schnellstens mit meiner Mutter sprechen. Um Schadensbegrenzung zu betreiben und ihr zu zeigen, dass sie dir nicht komplett egal ist und es dir nicht nur um dich selbst geht. Wer weiß, vielleicht empfindest du ja tatsächlich etwas für deine Mutter ... Und vielleicht steht sie weiter zu dir. Das wäre gut, denn du bist noch so jung, wenig gereift und du wirst deine Mutter vielleicht brauchen.

Ansonsten liegt die Entscheidung für oder gegen das Kind ja in erster Linie bei dir. Ich würde eine Organisation wie 'Pro Familia' kontaktieren, einen Termin zum Gespräch vereinbaren und schauen, welche Hilfe es für dich in deiner Situation gibt. Dafür sind die da.

Sprich mit deiner Mutter. Das ist ganz wichtig.

derAndreas1974  10.10.2021, 19:59

Wenn es wirklich der Stiefvater ist könnte es sogar illegal sein, denn ab 14 dürfen Jugendliche zwar zunächst Sex mit Menschen jeden Alters haben, aber nicht wenn ein Abhänigigkeits- oder Schutzverhältnis vorliegt. Und der Stiefvater, da wird es grenzwertig. Aber es gibt nur dann eine Strafe für ihn, wenn ihn jemand anklagt, und das liegt an dir und deiner Mutter, bzw. an dem, was deine Mutter darüber weis.

MiaBaldessarini  14.10.2021, 16:48
@derAndreas1974

Wenn sie jetzt in der 12. Woche schwanger ist und erst gerade 14, dann war sie ja auch erst 13 als der 1. Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Nein, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht und niemand dazu gezwungen oder überredet wurde, ist das in Deutschland rechtlich vollkommen in Ordnung.

Das kommt darauf an. Wenn alles freiwillig war, keine Abhängigkeit besteht, kein Geld im Spiel war und nicht ernsthaft ein Ausnutzen nachgewiesen werden kann - nein.

BigBusch1  09.10.2021, 16:01

So ist es.

Ab 14 Jahren gilt sexuelle Selbstbestimmung.

Wobei es wohl schwierig wird für einen 40 Jährigen nachzuweisen, dass er das 14 Jährige Mädchen nicht ausgenutzt hat

HarryXXX  09.10.2021, 16:03
@BigBusch1

Das wäre zumindest ein strittiger Ansatzpunkt. Aber wenn man sich diverse urteile ansieht, dann passiert da eher nichts.

RFahren  09.10.2021, 16:15
@BigBusch1

Ein einfaches „Ausnutzen“ im Sinne von „ins Bett quatschen“ reicht nicht! Ein Ü21 müsste eine bestehende Reifeverzögerung („Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung“) AUSNUTZEN - was ein Gutachter feststellen muss!

Ein enttäuschter Teenager „er wollte nur mit mir vögeln und hat mich dann fallenlassen“ wäre NICHT strafbar!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Libertinaerer  09.10.2021, 21:45
@BigBusch1
Wobei es wohl schwierig wird für einen 40 Jährigen nachzuweisen, dass er das 14 Jährige Mädchen nicht ausgenutzt hat

Merkwürdiges Rechtsverständnis.

hubmonia  10.10.2021, 15:16
@RFahren

Das ist ihr Stiefvater.

RFahren  10.10.2021, 15:40
@hubmonia

Das stand nicht in der Frage!

HarryXXX  10.10.2021, 15:47
@hubmonia

Das weiss man aber nur , wenn man den Hinweis in einer anderen Frage entsprechend interpretiert.
In dem Fall könnte natürlich ein Ausnutzen der besonderen familiären Situation der Fall sein. Keine Ahnung, ob das ein Jurist auch so sieht.