19-jähriger schwängert 13-jährige, für ihn strafbar?

20 Antworten

Ja, der 19-Jährige hat sich - unabhängig davon ob beide den Sex wollten - des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes strafbar gemacht.


§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,

3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Wenn ein Erwachsener über 18 mit einem Kind unter 14 Geschlechtsverkehr ausübt, macht er sich nach Paragraph 176 des St.G.B. wegen eines "besonders schweren Falles von sexuellem Missbrauch eines Kindes" strafbar! Wäre er über 21, würden ihm mindestens 4 Jahre Haft drohen! Mit 19 kann er mit Bewährung davonkommen, wenn er noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird! Unter der bedingung, dass er für Verhütung gesorgt hat und die Schwangerschaft ein "Unfall" ist! Sofern er aber bewusst nicht verhütet hat, fährt er in jedem Fall ein!

Interessant. Woher kommt der Unterschied zwischen Unfall und bewußt ? Nach dem StGB zählen nur sexuelle Handlungen, da habe ich noch keine Unterscheidung gefunden. Wo steht sowas ?

@uncutparadise

HugoGuth bringt hier zwei Tatbestände durcheinander.

Da es angeblich beide gewollt haben, ist es kein "Unfall" mehr, sondern es ist der Tatbestand des Vorsatzes und Vollendung erfüllt. Der "Wille" des Kindes zählt nicht, denn man lässt z.B. auch keine 13-jährige Person autofahren, nur weil "beide es wollen".

Eine folgende Schwangerschaft kann auch als vorsätzliche schwere Körperverletzung ausgelegt werden.

@uncutparadise

Ich habe nichts durcheinandergebracht! Wenn die Schwängerung ein Unfall war, kann die Sache nach dem Motto erledigt werden, dass es eine normale Liebe unter zwei annähernd gleichreifen jungen Leuten war, der nur der Paragraf 176 im Wege stand - d.h., dass selbst die Richter anerkennen, dass der "Missbrauch" nur auf juristischer Ebene bestand - nicht aber auf sexualwissenschaftlicher und menschlicher Ebene! Selbstverständlich wissen die Richter auch, dass nicht jeder Missbrauch im juristischen auch im sexualwissenschaftlichen Sinne einer ist! Juristen arbeiten nunmal mit starren Altersgrenzen, sexualwissenschaftlich kann man nicht so tun, als würde die Sexualität in Deutschland und Österreich in der Nacht zum 14., in Frankreich in der Nacht zum 15. in der Schweiz und Belgien in der Nacht zum 16, Geburtstag "erwachen"! Eine Schwangerschaft macht das Leben einer 13-, 14-j. Mädchens in fast jedem Fall kapput! Wie soll sie Kind und Schule unter einen hut bringen? Sie kann nicht mehr mit Freundinnen viel unternehmen etc.!

Ich kenn mich da zwar nicht genau aus, aber wir nehmen grad Strafmündigkeit in der Schule (9.Klasse Gymnasium) durch. Nachdem was ich weiß, ist es schonmal verboten mit 13 Geschlechtsverkehr zu haben, für sie kann es aber natürlich noch keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Da er aber 19 ist gilt das als 'Verführung Minderjähriger' und ist durchaus strafbar. Zwischen 18 und 21 gilt man im strafrechtlichen Sinne als Heranwachsender und der Richter entscheidet, ob das Jugendgerichtsgesetz angewandt wird oder das Strafgesetzbuch. Im Klartext: Ja es ist für ihn strafbar. Ich hoffe ich konnte helfen.

Liebe Grüße

Nachdem was ich weiß, ist es schonmal verboten mit 13 Geschlechtsverkehr zu haben,

das ist so nicht richtig, es ist lediglich verboten mit personen unter 14 sex zu haben. das nennt sich auch nicht "verführung minderjähriger" sondern "sexueller missbrauch von kindern."
ansonsten hast du gut im unterricht aufgepasst. zu erwähnen ist noch, dass das jugendstrafrecht nur bei personen unter 21 angewendet werden kann. steht im § 1 JGG

@flirtheaven

Ja so ganz genau weiß ich da nicht bescheid :D Strafbar ist es aber auf jeden Fall und des ist glaub ich für ihn am wichtigsten zu wissen. Ja des hab ich auch gemeint, dass es verboten ist mit Personen unter 14 Sex zu haben, nur anders geschrieben.

@flirtheaven

Alicia ist ja schon halbwegs auf dem richtigen Weg, flirtheaven ist da halbwegs falsch, aber das hatten wir bei anderen ähnlichen Fragen auch schon.

Es ist nicht verboten mit 13 Geschlechtsverkehr zu haben, sondern verboten mit unter 14jährigen Sex zu haben ? Hääääh ? Abgesehen davon untersagt das StGB nicht den Sex, sondern "sexuelle Handlungen..." und da gehört auch schon weniger dazu als Sex. Was das jetzt mit Jugendstrafrecht oder normalem Strafrecht soll...

@uncutparadise

womit liege ich jetzt falsch? weder das StGB noch ein anderes gesetz verbietet 13-jährigen sex. wenn du anderer meinung bist, zitiere doch bitte den gesetzestext. sex schließt sex schließt alle sexuellen handlungen ein, das ist mir schon klar. das jugendstrafrecht habe ich nur aufgegriffen, weil alicia davon gesprochen hat

@flirtheaven

Zum einen wo ist der Unterschied zwischen Sex und Geschlechtsverkehr ? Und wo ist der Unterschied zwischen 13 und unter 14 ? Und zum Zweiten ist eben Sex Geschlechtsverkehr und schließt nicht alle sexuellen Handlungen mit ein. Das Gesetz verbietet aber ausdrücklich alle sexuellen Handlungen an unter 14jährigen. Und dadurch, dass alle sexuellen Handlungen an unter 14jährigen verboten sind, verbietet man unter 14jährigen eben indirekt auch Sex.

@uncutparadise

sex ist nicht gleich geschlechtsverkehr, sonst könnten homosexuelle paare niemals sex haben. sex =, geschlechtsverkehr, petting, oralverkehr analverkehr etc.(auch jeweils einzeln bzw. getrennt) und all das ist mit menschen unter 14 verboten, was ich nie bestritten habe (siehe meine antwort).
nach deiner logik ist es auch verboten bestohlen, beraubt und ermordet zu werden. die §§ zum sexuellen mißbrauch sollen kinder und jugendliche schützen und nicht in irgendeiner weise bestrafen.
der unterschied zwischen dreizehnjährigen und vierzehnjährigen ist der vierzehnte geburtstag, der nunmal vom gesetzgeber strafrechtlich als grenze zwischen kind und jugendlicher gesetzt wurde.

@uncutparadise

mal ein zitat aus der erklärung für sex bei wikipedia:

Unter Sex (englisch für den lateinischen Begriff sexus, deutsch: Geschlecht) versteht man die praktische Ausübung von Sexualität.

@flirtheaven

Für ein Verfahren nach StGB ist nicht ein Wiki-Artikel relevant, sondern was der Gesetzgeber darunter versteht. Und unter Sex versteht der Gesetzgeber eindeutig Geschlechtsverkehr (bei Wiki: "insbesondere den Geschlechtsverkehr").

Und das alles von Dir aufgezählte ist nicht verboten,weil DU den Begriff Sex so weit auslegst, sondern weil der Gesetzgeber eben im StGB nicht nur den Sex (für ihn Geschlechtsverkehr !) verbietet, sondern "sexuelle Handlungen".

Der Gesetzgeber hängt der modernen Welt nach. Ehe war bei dem ja auch lange Zeit Mann + Frau, Sex ist für ihn Geschlechtsverkehr.

Nach meiner Logik wäre es so: Verboten wäre das stehlen, rauben, morden. Und da es keiner machen darf, ist es Dir theoretisch auch verboten, bestohlen, beraubt und ermordet zu werden ;-) Aber dafür gibt es auch im Grundgesetz das recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Besitz und Eigentum.

@flirtheaven

Ein frei verfasster Wiki-Artikel interessiert aber den Gesetzgeber nicht !

Ich weiß es zwar nicht so genau, aber es ist eigendlich schon strafbar wenn ein Volljähriger mit einem Mädchen schläft, dass eigendlich noch gar keinen Sex haben DARF.

Ich glaube überings kaum dass das Mädchen sehr glücklich sein wird schon mit 13(!!) Mutter zu sein. Sie hat noch ihr ganzes Leben vor sich.

Wie kommst du auf die Frage?