Dürfen 18-jährige mit Minderjährigen in einer Beziehung sein?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich beziehe die Antwort jetzt auf das deutsche Recht - solltest Du aus einem anderen Land stammen, dann hättest Du das sagen sollen.

Es gilt:

- Der Wortlaut im Gesetz ist "sexuelle Handlungen", nicht "Sex", d.h. im Zweifelsfalle alle Handlungen, die über Händchen halten und verliebt dreinschauen hinausgehen.

- Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich tabu.

- Bei Jugendlichen unter 16 Jahren gibt es ein Verbot, falls beide Personen in einem Dienst-, Lehr-, Erziehungs- oder Ausbildungsverhältnis o.ä. stehen

- Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gibt es ein Verbot, falls ein solches Verhältnis ausgenutzt oder missbraucht wird.

- Gleichfalls existiert ein Verbot, falls die Notlage eines Minderjährigen genutzt oder Geld gezahlt wird.

- Und als letztes *kann* eine Beziehung zwischen einem über 21jährigen und einer unter 16jährigen strafbar sein, wenn die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird.

Ansonsten ist 18 + 14 vollkommen legal. Frohes Pop.pen und bitte die Verhütung nicht vergessen!

18 Jährige die mit einer Person U16 zusammen sind können ernsthafte probleme bekommen.
Ab 16 Jahren ist es lockerer,da ist die beziehung erlaubt ->WENN<- es von der Person die 16/17Jahre alt ist selbst gewollt ist,also man sie nicht dazu zwingt. Deswegen wäre ich da eher kritisch da,wenn die Beziehung endet vielleicht sachen gesagt werden die nicht stimmen.
Wenn jetzt eine Person allerdings zb 17 ist & mit einer 15 Jährigen zsm ist,und während der Beziehung 18 wird sieht es der Gesetzgeber wieder anders,bin mir aber nichtmehr so ganz sicher in dem Apsekt. Lässt sich aber eigentlich recht gut googlen=)

> 18 Jährige die mit einer Person U16 zusammen sind können ernsthafte probleme bekommen.

Und die wären?

Mit wem man eine Beziehung haben kann ist nicht im Gesetz festgehalten (vom Alter her). Jedoch ist der Geschlechtsverkehr durchs Gesetz geregelt. Unter 14 ist verboten für volljährige. Ab 14 ist es erlaubt, solange es kein ausnutzen oder durch entgelt getätigt wird.

lg Colo

Meines Wissens darf ein Volljähriger nur mit einer Minderjährigen zusammen sein, wenn sie mindestens 16 ist. Bin mir da aber auch nicht zu 100% sicher.

Hallo!

Ja, Beziehung schon, aber mehr auch nicht.

Grüße, Dreams97