Strafe für Straftäter u14 - Was sagt ihr dazu?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Ja, Strafe, weil 50%
Nein, keine Strafe, weil 50%

8 Antworten

Nein, keine Strafe, weil

gesetze sollten solche grundsätze sein, dass jeder weiß, woran er ist. wenn kinder so etwas ausnutzen stimmt etwas im elternhaus nicht. deshalb müsste hier das jugendamt einschreiten und die kinder eventuell in ein heim oder in eine andere familie geben.

leider werden solche kinder mit 14 nicht aufhören und sich in eine immer schlimmere spirale manövrieren, weshalb es wichtig ist, rechtzeitig mit genannten maßnahmen gegenzusteuern.

Jugendamt... Hat man ja bei Familie Ritter schon gesehen wie gut das funktioniert (nicht!) - Und ich denke das war kein Einzelfall, dass das Jugendamt da versagte.

@MrAmazing2

mit sicherheit ist das jugendamt ein absolut zwiespältiges schwert. genau so, wie eine andere familie. aber das problem hat viel früher begonnen. zwangsbeglücken kann man solche menschen nicht.

@mpelny

Nein, aber zwangseinweisen oder zwangseinknasten sollte man sie dann schon können. Klar, es sind Kinder und klar, sie sind verzweifelt. Aber da bewerte ich das Recht auf körperliche Unversertheit der restlichen Zivilbevölkerung einfach höher.

@Hacker48

durchaus pflichte ich dir da bei. allerdings heißt das nichts anderes, als dass der gesetzgeber hier eine lücke schließen muss. solange ein solches gesetz nicht existiert, ist jegliches handeln im sinne von bestrafung unter 14 illegal. der staat muss sich auf legale füße stellen.

deine idee der zwangseinweisung ist ja nicht weit weg von heimeinweisung. allerdings sind heime kein knast. es ist vorstellbar, dass sich solche kinder davon auch nicht beeindrucken lassen und abhauen, weshalb es dafür gesetzlich definierter spezialeinrichtungen bedarf. allerdings immer auf grundlage von gesetzen, die für jedermann legal, also erkennbar sind.

ansonsten passieren solche dinge, wie ich das vor jahren mal über einen jugendlichen gehört habe, der so verbrecherisch einen ganzen ort in schach hielt, dass sich angesichts der handlungsunfähigkeit staatlicher einrichtungen die leute zusammengetan haben und eine schlägertruppe anheuerten, die den knaben übelst zugerichtet hat. danach hat der es vorgezogen, den ort wie gefordert zu verlassen. das bringt den menschen erleichterung, das verbrecherische denken, fühlen und handeln in dem jugendlichen setzt sich mit sicherheit anderen orts fort.

hier müssen also auch erziehungsfaktoren definiert werden, nicht nur bestrafungskataloge. und auch da habe ich so meine bedenken, ob die erziehungsmethoden in solchen einrichtungen nicht doch auch nur auf subtiler gewalt aufbauen. davon wird kein mensch vom schlechten zum guten gekehrt.

letztlich ist der ansatzpunkt zum einschreiten an der stelle des fragestellers gesellschaftlich bereits zu spät. bis die kinder sich kriminell zusammenrotten ist bereits alles mögliche in der gesellschaft, vor allem in deren familien, schief gelaufen. übrigens sollte auch darüber nachgedacht werden, wenn schon die gesellschaft unfähig ist, die menschen zu befähigen, soziale strukturen aufzubauen, die allgemein als vereinbart gelten, dass eltern solcher kinder für ihre minderjährigen kinder in haftung genommen werden.

@mpelny
und auch da habe ich so meine bedenken, ob die erziehungsmethoden in solchen einrichtungen nicht doch auch nur auf subtiler gewalt aufbauen.

Lass es mich mal so sagen. Nicht jeder Mensch KANN zum Guten gekehrt werden, nicht jeder Mensch WILL zum Guten gekehrt werden und vor allem dauert dieses zum Guten kehren seine Zeit. Und ich sehe nicht ein, dass die Gesellschaft während dieser Zeit um ihre körperliche Unversertheit bangen muss, daher sehe ich absolut kein Problem darin, die betroffenen Menschen notfalls auch mit subitler Gewalt daran zu hindern, anderen Schaden zuzufügen.

Ansonsten stimme ich dir soweit zu, nur würde ich die Eltern nicht in Haftung nehmen, denn die sind nicht zwangsläufig dafür verantwortlich, in dem Alter suchen sich die Kinder längst Vorbilder in ihrem Alter bzw. etwas Ältere und wenn sie da in die falschen Kreise geraten, sind die Eltern oft genauso hilflos wie die Gesellschaft.

@Hacker48

auch für die haftung der eltern muss es gesetzlich definierte kriterien geben.

ich weiß, dass es beim zum guten kehren für menschen übernatürlich wirkt, aber niemand hat es verdient, aufgegeben zu werden. auch dann nicht, wer er selbst nicht anders will. natürlich ist es eine herausforderung, der ich nicht begegnen möchte. aber den blick auf die ursache möchte ich schon beibehalten und anderen zeigen. unsere gesellschaft reagiert nur noch - sie entwickelt nichts, um solche fehlverhalten im ursprung auszumerzen. am ende haben wir noch überwachung, statt freiheit und vertrauen in aller öffentlichkeit.

Doch, offenbar hören die tatsächlich mit 14 auf. Schau mal hier:

https://www.focus.de/panorama/welt/vorfall-in-wuppertal-als-gucci-gang-rentner-verpruegelt-bruellen-zwei-maedchen-den-schafft-ihr-doch_id_10759279.html

https://www.focus.de/panorama/welt/brutale-attacke-in-wuppertal-rentner-70-fast-tot-gepruegelt-pruegel-kids-gehoeren-beruechtigter-gucci-gang-an_id_10752715.html

https://www.rga.de/rhein-wupper/gucci-kinderbande-macht-wuppertal-unsicher-10908750.html

Eine Gruppe straffälliger Kinder und Jugendlicher macht den Verantwortlichen Sorgen. In unterschiedlicher Zusammensetzung begehen sie Straftaten von Diebstahl über Einbrüche bis zum verharmlosend „Abzocke“ genannten Raub. Auch Körperverletzung und Drogendelikte gehen auf ihr Kerbholz. Davon berichten die Polizei und Jugendamtsleiterin Christine Roddewig-Oudnia.
Die genaue Größe der Gruppe, die sich selbst „Gucci-Bande“ nennen soll, kennen die Behörden nicht. Die Polizei spricht von aktuell fünf bis sieben Kindern unter 14 Jahren, dazu einigen Jugendlichen, Christine Roddewig-Oudnia von acht bis 15. Sie sagt, vor allem die Kinder unter 14 Jahren begingen die Straftaten – mit dem 14. Geburtstag höre das dann „schlagartig“ auf, in dem Bewusstsein, dass ab 14 Jahren Strafen dafür drohen.
Offenbar hielten die dann älteren Jugendlichen die Jüngeren dazu an, die Straftaten zu begehen. Polizeisprecher Stefan Weiand berichtet, dass in Einzelfällen die Anzahl der Straftaten erheblich sei. In einem Fall hätten sie für einen 13-Jährigen innerhalb von neun Monaten rund 130 Verfahren aufgenommen.

Das kann's halt echt nicht sein, bei aller Liebe...

@Hacker48

natürlich kann das so nicht in ordnung sein. und ja, es mag sein, dass sie aufhören. aber glaube nicht, dass sie mit diesem kriminellen potential nicht wieder anecken. sie organisieren sich nur anders. eine andeutung kam ja schon in die richtung, dass sie ab überschreiten der 14-grenze jüngere einsetzen. es liegt auf der hand, dass sie die zur not auch mit gewalt dazu zwingen.

Bestraft werden nicht, aber:

Sie können aber ggf. zu Schadenersatz usw. herangezogen werden, wenn sie 18 und älter sind, kommt plötzlich z.B. ein Gerichtsvollzieher

Ja, Strafe, weil

Kinder kommen immer früher in die Pubertät, werden immer früher reif, man diskutiert darüber, das Wahlrecht herabzusetzen etc. pp. Da ist es nur konsequent, auch das Alter für die Strafmündigkeit, zumindest bei Verbrechen gegen das Leben, wie eben Körperverletzung, genauso herabzusetzen. Dabei geht es noch nicht mal so sehr um die Strafe, wie um den Schutz der Bevölkerung. Resozialisierung kann ruhig versucht werden, aber bei Wiederholungstaten bin ich der Meinung, dass diese Kinder und Jugendlichen entweder ins Heim oder in die Geschlossene gesteckt werden sollen. Dass die nach mehreren schweren Angriffen auf andere Menschen weiterhin ohne Aufsicht nach draußen dürfen, kann ich nicht nachvollziehen.

P.S. Mich würde allerdings eine Quelle interessieren. Denn, dass es tatsächlich keine Konsequenzen für hunderte Fälle von Körperverletzung gibt, kann ich kaum glauben.

Hunderte andere Einträge ins Strafregister. Ob es Körperverletzungen waren ist mir nicht bekannt. Ich suche kurz den Artikel.

Es gibt halt die gesetzliche 14-Jahres-Grenze. Darunter ist man nicht strafmündig, wird also nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

M.E. sollt man darüber nachdenken, ob man eine Art bedingte Schuldfähigkeit einführt, d.h. eine dem § 828 Abs. 3 BGB vergleichbare Regelung für unter 14jährige:

"Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Aber auch heutzutage werden Taten unter 14 nicht vergessen. Es ist durchaus möglich, einen gewohnheitsmäßigen Straftäter sofort nach der 1. Straftat im schuldfähigen Alter in Untersuchungshaft zu stecken. Prognose Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO). Habe ich selbst schon erlebt

Man darf aber auch nicht den zivilrechtlichen Aspekt vergessen. Auch strafrechtlich nicht Schuldfähige können bürgerlich-rechtlich deliktfähig sein. D.h. die beiden Täter werden in deinem Fall mit Sicherheit zur Kasse gebeten, wenn nicht sofort, dann in den nächsten 30 Jahren.

Abgesehen von alledem: auch das Jugendamt könnte versuchen, die Jugendlichen auf die rechte Bahn zu bringen.

Nein, keine Strafe, weil

Es muss dann allerdings eine Maßnahme erfolgen.

Strafe, also Gefängnis, ist ganz sicher nicht der richtige Ort für einen Jugendlichen.

Ich wäre für ein Gespräch, bei dem geläuterte Kriminelle, die jahrelang im Gefängnis waren, den Rabauken einmal einen Vortrag halten, wo das hinführt.