Macht sich ein 25 Jähriger strafbar, wenn er mit einer 15 Jährigen schläft?

9 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

In Deutschland dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Sex mit jemand anderem haben, vorausgesetzt, dass beide es wollen und nicht dazu gedrängt oder gezwungen werden. Das gilt sowohl für Sex zwischen Jungen und Mädchen als auch für Sex von Jungen mit Jungen und von Mädchen mit Mädchen.

https://www.profamilia.de//fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/sexualitaet-leben#:~:text=In%20Deutschland%20d%C3%BCrfen%20Jugendliche%20ab,dazu%20gedr%C3%A4ngt%20oder%20gezwungen%20werden.

Obwohl hier alle großkotzig meinen, es wäre nicht strafbar, muss ich dir leider sagen, dass das so 100% nicht stimmt und man ganz ordentliche Probleme bekommen kann, wenn es blöd kommt.

Es gibt verschiedene Schutzalter wo unterschiedliche Paragraphen zum Tragen kommen.

Ein Erwachsener der an z.B. einer 15 Jährigen sexuelle Handlungen vornimmt und in einer Aufsichtspflich steht ("Schutzbefohlener") macht sich sowieso auf jeden Fall nach § 174 StGB strafbar.

Für deine Frage aber wesentlich ist § 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen:

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Jemand der leichtfertig zu meinen glaubt, dieser Paragraph wäre sowieso nur ein Alibiparagraph der nie zu tragen käme, irrt ganz gewaltig. Ich kenne persönlich einige Fälle, wo Erwachsene dadurch ganz ernste Konsequenzen tragen mussten (wenn es auch i.A. zu keinen Haftstrafen kommt, so ist man doch vorbestraft). Die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ist hier u.U. schneller gegeben als man ahnt.

Beispiel: Ein 30Jähriger Bekannter verführt eine 15 Jährige (sie war fast 16), es kam zu keinem Beischlaf aber geschlechtlichen Berührungen; Eltern zeigen das an; der Mann wird angeklagt und erhält zweiJahre Haft auf Bewährung und zusätzlich eine Geldstrafe von etwa 4000€ - das ist alles in allem keine besonders hohe Strafe, aber es kann durchaus schwere Konsequenzen haben.

Ein anderer mir bekannter Fall verlief ganz ähnlich, nur dass die Schule anzeigte.

Würde das meiner Tochter passieren und ich kriegte es mit, wäre ich nach zehn Minuten bei der Polizei. So hat es auch ein befreundetes Elternpaar gemacht: Der Täter ist seitdem "vorbestraft" und all seine Argumente, dass dies ja erlaubt gewesen wäre verpufften inhaltslos. Das Abenteuer war für ihn außerordentlich schmerzhaft, da er seinen Job verlor, seine Ausbildung nicht fertig machen konnte und seitdem "vorbestraft" ist. Neben den Anwaltskosten kamen noch ein paar tausend € Strafe und eine Entschädigung für das Opfer im Ausmaß von 2000€ hinzu.

Die Staatsanwälte sind hier sehr hart, gehen jedem begründeten Verdacht nach und die Gerichte sanktionieren diesen i.A. auch, was auch sehr gut ist: 15 Jährige Mädchen sind eben noch nicht Erwachsene und noch halbe Kinder (auch wenn hier so getan würde, als wäre das Gegenteil der Fall).

Es steht jedem natürlich frei, dies zu glauben oder nicht...manche müssen halt erst wo hineintappen, bevor sie aufwachen.

Ist schon richtig, was du schreibst, allerdings Frage ich mich bei diesem Punkt hier:

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie

Es ist ja die Rede von Missbrauch. Und ab wann ist es Missbrauch? Ist es schon Missbrauch, wenn der/die unter sechzehn Jahre alte Person behauptet, es sei Missbrauch gewesen? Oder wurde die Polizei genauer ermitteln und es käme ggf. zu einer Aussage gegen Aussage Situation?

@ranger1111

Ich bin kein Jurist und kann nur aus meiner Erfahrung sprechen. Es steht aber meiner Meinung nach eindeutig da:

dadurch missbraucht, dass sie...

Dieser hier in Absatz 2. definierte Missbrauch muss sich nicht mit jenem decken, was man landläufig so als Missbrauch verstehen würde. Es geht auch keineswegs darum, dass die Minderjährige meint es wäre Missbrauch gewesen; das festzustellen ist Sache des Gerichts. Und ja, natürlich wird die Polizei ermitteln und die betroffenen Personen ("Opfer" und "Täter") befragen. Liegen hinreichende Verdachtsmomente für einen Verstoß gegen §182 StGB vor, wird Anklage erhoben. Hier ist es auch nicht wichtig, ob die Minderjährige zu einer geschlechtlichen Handlung einwilligte oder nicht (wäre das nicht der Fall, wäre es sowieso §177, sexueller Übergriff bzw. Nötigung oder gar Vergewaltigung), es reicht die Tatsache, dass es geschah. Vor Gericht wird dies aber zumindest teilweise berücksichtigt werden - meine ich => Jurist fragen.

§ 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausge- nutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.

Schon ab 14 Jahren kann man legal Sex haben in Deutschland

@MarkusTheHero

Ja wie es dort steht, zwei 14 jährige dürfen, 16 und 14 jährige....aber ab 18 mit 14 wird schwieriger.

@Wepster

Manchmal frage ich mich, ob ich es nicht übertreibe mit der Schlaflosigkeit.

@MarkusTheHero

du wirst sehen dass du es nicht lange durchhälst :D

@Wepster

Korrekt

@MarkusTheHero

Nach "Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren" war nicht gefragt.

Ich glaub nicht dass das strafbar ist aber wer ist schon so verzweifelt also wenn sie mindestens 18 oder so wär dann wärs zumindest akzeptabel

Aber da ich davon ausgehe dass dieser 25-jährige und diese 15-jährige nur Was Einmaliges haben werden Ist zwar trotzdem seltsam aber naja

Nein, leider ist das ein Gesetz. Ich finde man darf so was nicht.

Aber falls derjenige ein Lehrer ist z.b darf er das auch nicht machen.

So einfach ist das ohnehin nicht:  § 182 StGB wirde schon so manchem zum Verhängnis. Und das ist auch gut so.

@michiwien22

Genau, da kann das "Opfer" auch über 16 sein.