Jugendknast als 14 Jähriger?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Drogenkonsum ist nicht strafbar, nur der Besitz wäre dies.
  • Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt. Hier sieht das Gesetz für Erwachsene bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe vor.
  • Für Diebstahl bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.

Either way dürfte es für dich aus Sozialstunden hinauslaufen vielleicht einen kurzen Arrest.

Anmerkung:

Dazu kommt die zivilrechtliche Seite.

Die Schäden aus der Sachbeschädigung und dem Diebstahl hast du zu ersetzen. Dazu kommen evtl. Kosten um den Anspruch gegen dich durchzusetzen (z.B. Mahnbescheid).

Also nehme Kontakt mit den Opfern auf um den Schaden zu beheben, das wirkt sich auch positiv auf das Urteil im Strafprozess aus.

Es kommt immer auf den Umfang der Straftaten an.

Die Jugendgerichtshilfe,kann da besser Auskunft geben.

Drogenkonsum ist nicht strafbar.

Bei Sachbeschädigung und Diebstahl kommts natürlich drauf an, was der Wert der Gegenstände war, die du beschädigt oder gestohlen hast.

Wahrscheinlich kommen einige Sozialstunden und / oder ne Geldstrafe auf dich zu oder so

Geldstrafen können nicht verhangen werden. Das geht nur wenn der Täter bei Tatzeit mind. 18 war.

Der Konsum von "Gras" ist nicht strafbar. 

Und als 14 jähriger Ersttäter kommst du für Sachbeschädigung und Diebstahl eher nicht in den Bau. 

Konsum ist nicht strafbar...

Vllt Geldstrafe/Sozialstunden

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

Allerdings ist er dem Geschädigten zivilrechtlich zum Schadenersatz aus dem Diebstahl und der Sachbeschädigung verpflichtet, nebst den Kosten des Verfahrens hierzu.