wohnungskündigung wegen besuch

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Man darf bis zu 3 Monaten Besuch haben, ohne daß man das hinsichtlich der Nebenkosten anzugeben hätte. Auch sonst gibt es keinen Grund das Mietverhältnis zu kündigen.

telegramsam  15.10.2010, 21:53

Besuchsdauer ― Ein Besucher darf auch für längere Zeit bleiben. Es stellt sich jedoch die Frage, wann die zulässige Besuchszeit überschritten ist. Häufig wird eine Dauer von sechs Wochen als obere zeitliche Grenze angesehen. Nach Auffassung eines Gerichtes (AG Frankfurt/M.-Hoechst, WM 95, 396) überschreitet eine Dauer von drei Monaten jedenfalls die normale Besuchszeit.

Diese Zeitspannen können nur einen Anhaltspunkt bieten. In bestimmten Fällen ist eine längere Besuchsdauer gestattet. Bei der Aufnahme eines Au-pair-Mädchens oder einem Schüleraustausch ist es nicht unüblich, dass der Besuch mehrere Monate oder bis zu einem Jahr bleibt. Längere Besuchszeiten sind auch üblich, wenn ein Freund oder Angehöriger den erkrankten Mieter betreut.

Es kommt deshalb nicht nur auf die zeitliche Dauer an, sondern auch darauf, ob der Mieter dem Besuch einen selbstständigen Mitgebrauch an der Wohnung einräumt. Bringt der Besucher sein eigenes Klingel- oder Briefkastenschild an, ist das ein Indiz dafür, dass die Grenzen des Zulässigen überschritten sind. Der Vermieter kann hingegen keine Einwände erheben, wenn der Mieter dem Besucher einen Haustürschlüssel überlässt (LG Aachen, ZMR 73, 330; AG Dortmund, WM 82, 86) oder wenn sich der Besuch bei Abwesenheit des Mieters gelegentlich allein in der Wohnung aufhält.

Quelle: DMB (mieter-themen.de)

telegramsam  16.10.2010, 23:25

Danke für den Stern!!

engel12472 
Fragesteller
 17.10.2010, 11:29
@telegramsam

bitte schön den hat man sich ja auch bei so einer supi antwort verdient vor allem hat mir die antwort sehr geholfen

Ich empfehle ihr, dass sie sich an einen RA wendet, oder Mitglied im Mieterschutz wird.

Die wissen was zu tun ist, weil das ist so auf keinen Fall richtig.

Der Vermieter kann ihr nicht kündigen weil sie besuch hat,selbst wenn der Besuch dauernd da ist oder über nacht bleibt.Die Wohnung ist unverletzlich.Das ist so nicht richtig und sie sollte sich dringend beschweren!

MottiKarotti37  15.10.2010, 21:47

Was heißt denn unverletzlich???

Soviel ich weiß darf es aber nicht länger als 6 Monate sein... ohne das man Info gibt...

Wenn er dort richtig wohnen würde dürfte der Vermieter deiner Freundin kündigen. Ihr freund hat doch bestimmt eine eigene Wohnung , schreibt dem Vermiter einen netten brief und erklärt wie es wirklich ist und dann würde ich ihm noch mitteilen das er seine eigene wohnung hat und dieses auch jederzeit schriftlich zu beweisen ist.

Nein, kann er rein rechtlich nicht...

Besuch muss man nicht anmelden und darf sogar mal fast 6 Monate bleiben...