Obdachlosigkeit durch eigene Wohnungskündigung?!

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erstens kündigt man seine Wohnung nicht, solange man keine Alternative hat.

Was die ArGe angeht:

Hingehen und sofortige Auszahlung der Miete verlangen - sag Du bleibst, sitzen, bis die Sache erledigt ist.

Was die Vermieterin angeht:

Erkundige Dich beim Mieterbund oder beim Amtsgericht (dort gibt es eine kostenlose Auskunft mit mittellosse Antragsteller), ob Du die Kündigung wegen einer Notlage zurückziehen kannst, notfalls eine einstweilige Verfügung beantragen.

Die Vermieterin kann Dir ihrerseits nur fristlos kündigen, wenn Du 3 Moantsmieten im Rückstand bist. Und wenn sie noch keinen Nachmieter hat, besteht kein Grund, auf Deinem sofortigen Auszug zu bestehen.

Außerdem:

Gehe zum Wohnungsamt / Sozialamt Deiner Gemeinde und schildere die Situation - irgendwo müssen sie Dich unterbringen. Du kannst auch den Pfarrer fragen, ob er niemanden weiß, der Dich und Dein Kind vorübergehend aufnehmen kann. Oder frage bei der Zeitung, ob sie über Dich berichten - vielleicht bietet Dir dann jemand eine Bleibe an, und wenn es nur eine Notunterkunft ist.

Zum Glück bin ich ja Mitglied im Mieterverein. Ich habe auch schon einen Termin für nächste Woche Montag gemacht (eher ging wirklich nicht). Ich werde jetzt einfach ein Rücktrittsschreiben aufsetzten und dann darauf hoffen, dass sie es annehmen. Ich habe mich bei meiner Rechtsschutz auch schon bei einem Anwalt erkundigt wegen der fristlosen Kündigung und er meinte es reichen in der Regel schon 2 nicht gezahlte Monatswarmmieten aus. Aber ich kann das nächste Woche ja auch nochmal beim Mieterverein erfragen. Ich werde auf jeden fall Druck machen auf der Arge, um eine sofortige Auszahlung der Miete zu bekommen. Wenn es dann doch soweit kommt, dass gar nichts mehr geht, werde ich mir auf jeden Fall Hilfe beim Sozialamt holen.

@Gummibaerchen11

Geh gleich zum Wohnungsamt / Sozialamt - für alle Fälle! Die können ja nicht von heut auf Morgen eine Wohnung aus dem Ärmel schütteln! Und wenn Du auf dem freien Markt nichts bezahlbares findest, kriegst Du vielleicht von dort eine Sozialwohnung.

Und auch beim Pfarrer würde ich gleich mal fragen - oft kennen die Leute mit Leerständen oder haben selber eine Notunterkunft im Gemeindezentrum...

Also wenn bislang nur die Junimiete aussteht, hast Du auf jeden Fall noch Luft bis Ende Juli und dann müsste die Vermieterin auch erstmal Räumungsklage einreichen.

Im Jobcenter (wie die ArGen jetzt heißen) solltest Du am besten mit einem Journalisten (oder einem Freund) aufkreuzen und nicht eher gehen, bis die Miete bezahlt ist.

Die Vermieterin hat das Recht Dich fristlos auf die Straße zu setzen und auf den Kündigungstermin zu bestehen, zumal die Küdigung des Mietverhältnis von Dir aus kommt. Die Gründe für ihre Ungnädigkeit sind dabei völlig irrelavant.

ABER:

Du kannst natürlich einen auf sprichwörtlich kackendreist machen und die Wohnung weiterhin blockieren! Einfach zum Übergabetermin nicht öffnen und in der Wohnung bleiben.

Ich weiß das das ein unverschämter Tipp ist, aber machen könnte Deine Vermieterin dagegen erstmal garnichts! Denn hierzu muss sie nachgehend erstmal eine Räumungsklage gegen Dich veranlassen und die dauert meist Wochen, Monate und teils sogar Jahre.

Wenn Du hierbei ein dickes Fell hast, wäre das eine Möglichkeit, Zeit zu überbrücken, bis Du eine neue Bleibe hast.

Ich würde sowas ja eigendlich auch nicht machen, wenn es nicht von nöten wäre. Da ich leider keine Familie habe und auch niemanden kenne der mich und meinem Sohn aufnehmen könnte. Ich wüsste eben auch keinen anderen Ausweg, wenn es denn tatsächlich soweit kommen sollte. Und Miete würde sie ja nach wie vor bekommen, auch wenn so eine Klage schon läuft. Und von Juni selbstverständlich auch nachgezahlt...wenn es nicht anders geht. Ich würde ALLES in Kauf nehmen für mein Kind.

@Gummibaerchen11

Wie gesagt, auch wenn es echt kackendreist wäre, würde ich es auch tun, solang sie ihre Miete weiterhin bekommt. Vielleicht scheut sie sogar eine Räumungsklage, da die hierfür anfallenden Kosten, erstmal auch mal von der Vermieterin zu tragen sind.

Bis Du was anderes hast, ist die Räumungsklage nichtmal ansatzweise im Rollen! Daher müsste die Vermietrin sie dann wieder auflösen, was wieder ihr selbst Mehrkosten bereiten würde.

Natürlich war es dumm, dass Du Deine Wohnung gekündigt hast, ohne eine neue zu haben. Aber jemand, der jetzt hier stark kritisiert für meinen Rat, der hat entweder keine Kinder oder lügt sich selbst an. Liebende Eltern gehen tatsächlich JEDEN WEG für ihre Kinder ;)

Es muss schon mehr vorgefallen sein, damit sich jetzt alle stur stellen.

Vielleicht gibt es auch einfach nur schon neue Mieter, die auch nicht auf der Straße sitzen wollen, vor allen Dingen wären die neuen Mieter unschuldig an der Situation. Und die Geschichte kann nicht zu lasten von unbeteiligten neuen Mietern gehen !!

Naja, an dieser Situation ist nicht deine Vermieterin schuld, sondern du alleine. Also nimm den Finger aus dem Hintern und such eine neue Wohnung.

Da die Wohnung gekündigt wurde - von Ihnen!, ja kann Sie das. Wahrscheinlich hat sie schon Nachmieter, die dann auf der Straße sitzen würden, wenn Sie nicht ausziehen. Schauen Sie sich nach einem Frauenhaus um, oder gehen zum Wohnungsamt (sofern es eins bei Innen gibt). Die Möbel müssen Sie so lange einlagern.

Die VM ist nicht verpflichtet Ihnen eine MIetschuldenfreiheitsbescheinigung zu geben: Oder habe Sie das vertraglich vereinbart? Es wäre Ihre Pflicht gewesen sich darum zu kümmern dass die Mietzahlungen pünktlich geleistet werden. Wenn man 2 Monate Mieten schuldet, ist der VM berechtigt einem fristlos zu kündigen!

Tut mir leid, wenn ich Ihren Beitrag so lese, Schuld sind immer andere: der Freund der einen Offenbarungseid leistet, die ARGE, die VM - die einzige die keine Schuld trifft sind SIE??