Einschreiben von Wohnungskündigung kam zurück

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So, jetzt noch einmal. Vorhin hatte ich einen Teilaspekt uebersehen und aus diesem Grund meine Antwort wieder geloescht.

Die Kuendigung ist eindeutig nicht zugegangen. Sie ist nicht in den Machtbereich des Empfaengers gelangt (in dessen Briefkasten, unter der Tuer durchgeschoben, ihm an die Stirn gepappt ...). Der Benachrichtigungsschein reicht nicht aus, es muss das Kuendigungsschreiben selbst sein. Und das hat er nie bekommen.

Jetzt kennt die Rechtsprechung aber den Begriff der „Zugangsfiktion“. Dies bedeutet, dass ein Schreiben, mit dem der Empfaenger rechnen musste, auch dann als zugegangen gilt, wenn dieser den Zugang vereitelte. War dem Vermieter also bekannt, dass die Kuendigung unterwegs war, gilt sie auch dann als zugegangen, wenn er das Einschreiben nicht abgeholt hat. Bei gewerblichen Vermietern geht man grundsaetzlich davon aus, dass diese jederzeit mit wichtigen Schreiben zu rechnen haben und den Zugang somit auch sicherstellen muessen. Bei Kleinvermietern, die beispielsweise nur 1 oder 2 Objekte vermieten, sind jedoch weniger strenge Massstaebe anzulegen.

Aber selbst wenn man hier einen fiktiven Zugang bejahen muesste, ist es noch die Frage, ob dieser wirklich fristgerecht erfolgt ist. Die Kuendigung haette spaetestens am 5.1. beim Vermieter eingehen muessen, um zum 31.3. wirksam zu werden. Moeglicherweise auch erst am 6.1., falls in dieser speziellen Konstellation der Samstag (2.1.) nicht als Werktag zaehlen wuerde (es gibt eine solche Sonderregelung fuer eine ganz spezielle kalendermaessige Konstellation, die ich aber erst nachschlagen muesste).

Gehen wir mal vom 6.1. als spaetesten Zugangstermin aus. Das Einschreiben wurde am 29.12. aufgegeben. Der Zustellversuch duerfte somit fruehestens am 30.12. erfolgt sein, wahrscheinlich aber erst am 4.1. Eine zumutbare Abholfrist ist dem Empfaenger in jedem Fall zuzubilligen (ab Kenntnis des Zustellversuchs). Er ist nicht verpflichtet, sofort zur Post zu rennen. Wie lange diese Abholfrist ist, muss nun wieder vom Einzelfall abhaengig gemacht werden. Ein paar Tage werden es aber immer sein. Ich halte es fuer unwahrscheinlich, dass hier ein Gericht auf einen fristgerechten fiktiven Zugang erkennen wuerde.

Hier wird man wohl praktischerweise nur eine neue Kuendigung zum 30.4. aussprechen koennen (sofern man sich mit dem Vermieter nicht anderweitig einigen kann). Die Durchsetzung der urspruenglichen zum 31.3. duerfte nur gerichtlich gehen und die Chancen staenden ziemlich schlecht. Die neue Kuendigung aber bitte nicht wieder per Einschreiben mit Rueckschein sondern als Einwurfeinschreiben, mit persoenlicher Uebergabe oder mittels eines Boten.

Gruss DerCAM

Der Vermieter kann einfach das Einschreiben nicht annehmen... Jetzt ist ihm die Kündigung nicht zugegangen.

Warum hast Du nicht ein Einwurfeinschreiben genommen? Du hättest einen Beleg darüber, die Zustellung würde von der Post dokumentiert - und der Vermieter kann sich nicht durch Urlaub entschuldigen, da es ihm prinzipiell zugemutet werden kann, seine Post zu kontrollieren oder notfalls kontrollieren zu lassen.

Jedoch kann nicht jemand anderes einfach ein Einschreiben gegen Quittung für ihn abholen.

Das ist so nicht richtig. Es wird der Versand bestätigt, aber nicht, daß das Einschreiben im richtigen Briefkasten gelandet ist! War schon richtig mit dem Einschreiben so. Gilt als zugestellt, weil der Mieter nichts dafür kann, wenn der Vermieter es nicht abholt.

@dodo25

anjanni hat recht. Der Postzusteller quittiert das das Einwurfeinschreiben. am xx.xx.xxx um xx:xx Uhr, in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

@anitari

anitari - Danke für die Unterstützung.

Der Postbote dokumentiert die Zustellung im Briefkasten des Empfängers. Der wird schon aufpassen, daß er das Schreiben in den richtigen Kasten wirft.

Du bekommst nicht unmittelbar eine Bestätigung über die erfolgte Zustellung, die Post muß aber diese Belege für eventuelle Streitfälle aufbewahren und ggf. herausgeben.

Genau so könntest Du den Brief durch einen (privaten) Boten abliefern lassen, der sich Datum und Uhrzeit der Zustellung notiert.

Das nicht abgeholte Einschreiben gilt jedenfalls nicht als zugestellt. Nur eine Zustellungsurkunde würde auch dann als zugestellt gelten, wenn der Empfänger sie einfach nicht abholt.

Wenn der Vermieter seine Post nicht abholt, muss er die Folgen daraus sich selbst zuschreiben. Selbstverständlich gilt die Kündigung als fristgemäß. Ist auch bei der Post festgehalten.

Probelmatisch ist in Ihrem Fall, dass der Vermieter vom Postboten scheinbar nicht angetroffen wurde. Der Postbote wird in diesem Fall das Einschreiben in der zuständigen Postfiliale zur Abholung hinterlegen. Der Postbote informiert den Vermieter hierüber, indem er ihm eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten wirft. Nach der Rechtsprechung des BGH reicht dies für eine wirksame Zustellung nicht aus, da das Einschreiben an sich nicht in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist. Für eine wirksame Zustellung muss der Vernmieter das Schreiben bei der Post abholen.

http://www.frag-einen-anwalt.de Wie ich aus auf anderen Seiten entnehmen konnte, ist eine solche Kündigung anscheinend nicht gültig.

Ist doch Quatsch, daan bräuchte jemand einfach nie seine Post abholen, und wäre fein raus.

Wie hier schon einige richtig geantwortet haben, geht es nur mit einem Einwurfeinschreiben oder selbst (unter Zeugen) in den Hausbriefkasten des Vermieters werfen. Es nutzt nichts, wenn er bei der Post rumliegt. Bei einem normalen Einschreiben erfolgt der Zugang des Briefes hierbei nicht durch den Einwurf des Benachrichtigungsscheines, sondern erst durch die Abholung des Briefes (LG Berlin ZMR 2000, 295).

Bei Einwurf in den Briefkasten wird vorausgesetzt, das der Kasten einmal täglich vom Besitzer geleert wird. Ist der Empfänger z.B. im Krankenhaus oder Urlaub, muss er dafür sorgen, dass ein Vertreter die Post aus dem Kasten holt (BGA NJW-RR 89, 758).

Dass der Adressat seinen Breif nicht abholt, geht nicht zu deinen Lasten. Bei der Post wird dies festgehalten und du kannst dafür eine Bestätigung erhalten. Bewahre den Umschlag deiner Kündigung auf, da steht alles drauf. Mit Verweis auf den ersten Brief noch mal neu schicken.